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Auszug - Disponibilität der Produkte (Antrag von KTA Konrad, s. TOP 11 im Protokoll der 21. Sitzung)  

Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 17.05.2010 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 18:53 Anlass: Sitzung
Raum: Gr. Sitzungssaal
Ort: Gr. Sitzungssaal
 
Wortprotokoll

FDL Schröter stellt die Disponibilität des Produktes ‚Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung’ vor (Die Präsentation ist als Anlage 1 dem Protokoll beigefügt

FDL Schröter stellt die Disponibilität des Produktes ‚Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung’ vor (Die Präsentation ist als Anlage 1 dem Protokoll beigefügt.). Die Ausgaben belaufen sich dafür auf ungefähr 550.000 Euro im Monat. Er beginnt seinen Vortrag mit einer Darstellung der Anspruchsvoraussetzungen dem Grunde und der Höhe nach.

 

 

 

 

 

 

Eine Steuerung der Ausgaben sei bei diesem Produkt kaum möglich, aber es könnten Beurteilungs- sowie Ermessensspielräume genutzt werden. Das steuerbare Volumen des Ausgabenbetrages von monatlich 550.000 Euro schätzt FDL Schröter auf 1% oder darunter. Des Weiteren könne Einfluss auf die leistungsberechtigten Personen und bei der Sorgfalt bei der Sachbearbeitung genommen werden. Allerdings beinhalte eine Steigerung der Fallzahl pro Mitarbeiter/in das Auftreten von Fehlern. Bezüglich der produktübergreifenden Steuerungsmöglichkeiten erklärt FDL Schröter, dass im Bereich der Grundsicherung im Alter die Personenzahl nicht steuerbar sei, jedoch eine Erhöhung des Rentenniveaus hilfreich wäre. Diesen Faktor könne der Landkreis Peine jedoch nicht beeinflussen. Im Bereich der Grundsicherung bei dauerhafter voller Erwerbsminderung sei die Einflussnahme der Verwaltung auf das Mietniveau im Kreisgebiet ebenso wenig steuerbar wie die Herbeiführung von Änderungen an diversen Gesetzen.

 

KTA Fechner fragt nach, ob man nicht verschiedene Dinge miteinander verbinden könne, beispielsweise bei der Antragsprüfung gleich einen Hinweis auf das Stromspar-Check-Projekt gegeben werden könne.

 

FDL Schröter antwortet, dass das Sozialgesetzbuch II (SGB II) bei dem Stromspar-Check Vorrang vor dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII), zu dem die Grundsicherung gehöre, habe. Es werde jedoch auch im Fachdienst Soziales auf das Projekt hingewiesen. Aus juristischer Sicht gebe es jedoch keine Verpflichtung zur Teilnahme eines/r Antragstellers/in an dem Stromspar-Check.

 

FDL Sommer ergänzt, dass nur die Angemessenheit der Heizkosten, die beim Sozialhilfeträger bleiben, überprüft werden könne. Das sei aber eine individuelle Prüfung.

 

Anschließend stellt FDL Sommer die Disponibilität beim Produkt ‚Kosten der Unterkunft’ vor (Die Präsentation ist als Anlage 2 dem Protokoll beigefügt.). Dabei gibt er zunächst einen Überblick bezüglich der Leistungen und Rechtsgrundlagen sowie über die Finanzierung des Produktes. Bezüglich der Disponibilität verweist er auf die Argumentation von FDL Schröter und erklärt, dass diese auch auf das Produkt ‚Kosten der Unterkunft’ zutreffen würden. Als Steuerungsmöglichkeiten sehe er die Einflussnahme auf das Verhalten der Antragsteller/innen, z.B. durch die Teilnahme am Stromspar-Check. Des Weiteren sieht er geringe Möglichkeiten der Steuerung durch Vorgaben bei der Ermessensausübung sowie beim Einsatz von rechtssicheren unterstützenden Instrumenten wie z.B. dem Einsatz eines speziellen Programms zur Berechnung der angemessenen Heizkosten. Steuerungsmöglichkeiten außerhalb des Produktes sieht FDL Sommer nur in einer Veränderung der Personalschlüssel.

 

KTA Konrad betont, dass zukünftig die Disponibilität von Produkten auf jeder Tagesordnung des Ausschusses zu stehen habe. Hintergrund sei das Ziel der Politik, zusammen mit der Verwaltung nach Einsparmöglichkeiten zu suchen. Die Hinweise auf Ermessensspielräume und andere Einflussmöglichkeiten seien eine gute Arbeitsgrundlage. Am folgenden Tag werden entsprechende Gespräche mit den einzelnen Fachdienstleitungen beginnen. Unter Umständen müsse man auch über die Veränderung von Standards sprechen.

 

KTA Schlaugat fragt nach, ob, wenn schon nicht an dem einzelnen Produkt gespart werden könne, bei den Strukturen Einsparpotenziale vorhanden seien.

 

 

 

 

 

 

KTA Plett erklärt, dass der Kreistag aufpassen müsse, dass er sich nicht übernehme. Es sei daher genau zu prüfen, für was er zuständig sei. Es könne nicht sein, dass der Kreistag in Ausführungsbestimmungen des Bundes oder des Landes eingreife.

 

KTA Fechner bittet um Prüfung, ob bei der Antragsstellung eine Teilnahme am Energiespar-Check rechtlich verlangt werden könne.

 

FDL Sommer erklärt, dass es bei der Disponibilität um die Steuerung der Produkte gehe, weshalb es auch einen produktorientierten Haushalt gebe. Das Projekt Stromspar-Check sei hingegen ein Instrument des SGB II und könne daher nicht eingesetzt werden.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt der Vorsitzende, KTA Möhle, diesen Tagesordnungspunkt.