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Auszug - Gleichstellungscontrolling- Geschlechtsdifferenzierung in Beschlussvorlagen (Gender Check)  

Kreistag des Landkreises Peine
TOP: Ö 18
Gremium: Kreistag des Landkreises Peine Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 23.06.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:10 - 19:10 Anlass: Sitzung
Raum: Gr. Sitzungssaal
Ort: Gr. Sitzungssaal
2010/068 Gleichstellungscontrolling- Geschlechtsdifferenzierung in Beschlussvorlagen (Gender Check)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Gleichstellungsbeauftragte Bearbeiter/-in: Homann-Pohl, Kerstin
 
Wortprotokoll

Kreistagsvorsitzende Frau Schlaugat verweist auf folgende Ergänzung der Beschlussvorlage aus der vorangegangenen Kreisausschusssitzung:

Kreistagsvorsitzende Frau Schlaugat verweist auf folgende Ergänzung der Beschlussvorlage aus der vorangegangenen Kreisausschusssitzung:

 

„Das im Folgenden beschriebene Gleichstellungscontrolling in Beschlussvorlagen wird auf ein Jahr befristet in den Fachdiensten Personal, IWB und Jugendamt umgesetzt.“

 

Der Kreistag fasst im Anschluss mit großer Mehrheit bei einer Enthaltung und einer Gegenstimme folgenden Beschluss:

 

Das im Folgenden beschriebene Gleichstellungscontrolling in Beschlussvorlagen wird auf ein Jahr befristet in den Fachdiensten Personal, IWB und Jugendamt umgesetzt.

Nach einem Sachstandsbericht über die Umsetzung wird im Kreistag entschieden, ob das Gleichstellungscontrolling auf alle Fachdienste der Landkreisverwaltung übertragen wird.

 

Gleichstellungscontrolling (Gender Check von Beschlussvorlagen)

 

  1. Datenerhebungen, Statistiken und Vorträge/Berichte werden nach Frauen und Männern differenziert  ausgewertet
  2. Bei jeder Beschlussvorlage ist zu vermerken,

      ob die verwendeten Daten geschlechtsdifferenziert erhoben und ausgewertet   

      wurden und wenn nicht, warum nicht.

  1. In jeder Beschlussvorlage ist zu erläutern, inwieweit Frauen von der geplanten Maßnahme anders betroffen sind, oder anders betroffen sein können, als Männer – im Hinblick auf Rechte, Ressourcen, Beteiligung u. ä.

 

  • Wird eine auffällige Abweichung zwischen den Geschlechtern deutlich, ist  diese herauszuheben und dem jeweiligen Fachausschuss darzulegen, wie diese bei der Planung berücksichtigt wurde.
  • Einmal  jährlich ist dem Kreistag ein Bericht zur Umsetzung und Weiterentwicklung von Gender Mainstreaming (Gleichstellungscontrolling) vorzulegen

 

- KT 10-06-23 -