Auszug - Erlass einer neuen Landschafgtsschutzgebietsverordnung für das Meerdorfer Holz
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Wortprotokoll |
Frau Köhler trägt im Rahmen einer Präsentation ausführlich vor.
KTA Walkling fragt, ob die (genehmigte) zu schlagende resp. geschlagene Baummenge durch den FD 21 geprüft wird.
Frau Köhler macht deutlich, dass die Überwachung durch die „Niedersächsischen Landesforsten“ (auch Teileigentümer der Waldfläche) sicher gestellt wird.
KTA Streichert bittet um Auskunft, warum keine Ausweisung des Gebietes als „Naturwald“ im Sinne des Landesprogrammes LÖWE („Langfristige ökologische Waldentwicklung“) erfolgt.
Frau Köhler weist darauf hin, dass ein Eingriff in das Privateigentum nur durch Zahlung einer Schadensersatzausgleichszahlung möglich ist. Zusätzlich wird das Gebiet nicht als geeignet angesehen.
KTA Streichert macht darauf aufmerksam, dass in den zu erfassenden Verordnungen kein Schutz der Horst- und Höhlenbäume aufgenommen wurde.
Frau Köhler erklärt, dass dieses aufgrund der bestehenden Natur- und Artenschutzgesetze u. a. nicht notwendig ist.
Nach weiterer kurzer Diskussion stimmt der Ausschuss der Vorlage einstimmig zu.