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Auszug - Asylbewerber im Landkreis Peine  

Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 14.02.2011 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: Kreishaus-Kantine
Ort: Burgstr. 1, 31224 Peine
2010/214 Asylbewerber im Landkreis Peine
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Fachdienst Ordnungswesen Bearbeiter/-in: Mehnert, Margret
 
Wortprotokoll

FBL Dr

FBL Dr. Buhmann führt aus, dass mit der Aufnahme des Themas eine Anregung der Politik aufgegriffen werde. Dabei sei jedoch zu beachten, dass es eine Trennungslinie zwischen dem ordnungspolitischen Bereich und dem Bereich der sozialen Leistungen gebe. Für den Bereich der Ordnungspolitik sei der Erste Kreisrat (im Folgenden EKR genannt) Heiß anwesend und stehe für entsprechende Ausführungen zur Verfügung. Anschließend weist FBL Dr. Buhmann auf die vor Sitzungsbeginn verteilte Tischvorlage hin und stellt deren Inhalte kurz dar. Dabei skizziert er die Entwicklung der bisherigen Integrationsmaßnahmen der Kreisverwaltung sowie die Aufgaben der ‚Leitstelle für Integration’. Daran schließt er eine Kurzdarstellung der Bereiche des Migrationsdienstes des ‚Caritasverbandes für den Landkreis Peine e.V.’ an. FBL Dr. Buhmann weist in diesem Zusammenhang auf die Bezuschussung des Caritasverbandes durch den Landkreis Peine und die damit erfolgte Finanzierung von Integrationsmaßnahmen hin. Schließlich stellt er die Zusammenfassung der Integrationskurse vor. Abschließend weist FBL Dr. Buhmann auf das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) hin und erklärt, dass darin die Zuständigkeiten und der Leistungsumfang geregelt seien.

 

Herr Bösel von der Kreisvolkshochschule verweist auf das seit dem Jahre 2005 geltende Zuwanderungsgesetz, auf dessen Grundlage dem Spracherwerb ein hoher Stellenwert eingeräumt werde. Die Kreisvolkshochschule sei Träger der Sprachförderung und habe eine entsprechende Vereinbarung mit dem ‚Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)’ abgeschlossen. Die Aufgabe bestehe in der sprachlichen Förderung der Teilnehmer/innen. Diese kämen in der Mehrheit entweder über eine Verpflichtung durch das Jobcenter oder würden von der Ausländerbehörde an den Sprachkursträger weitergeleitet. Des Weiteren bestehe die Möglichkeit zur freiwilligen Teilnahme, die ebenfalls viele bereits länger hier lebende Ausländer/innen nutzten. Ein Kurs zum Spracherwerb ende bei erfolgreichem Bestehen mit einem Zertifikat, welches das Vorhandensein von Kenntnissen auf dem Niveau B1 des europäischen Referenzrahmens für Sprachen dokumentiere. Ziel sei es, die Teilnehmer/innen für den Arbeitsmarkt fit zu machen und ihre Vermittelbarkeit zu ermöglichen sowie die Integration in die deutsche Gesellschaft zu fördern. Herr Bösel führt dazu aus, dass sich ein Integrationskurs aus 600 Stunden reinen Sprachunterrichtes und 45 Stunden als Orientierungskurs zur Kurzeinführung in das deutsche politische System, die Sozialstruktur usw. zusammensetze.

 

 

 

 

 

Die Wartezeit bis zum Beginn eines Integrationskurses betrage im Durchschnitt nicht mehr als drei Monate, aber niemand habe bislang länger als sechs Monate auf einen Kurs warten müssen. Die Organisation der Kurse stelle daher hohe Anforderungen an die Logistik, weil Räume, qualifizierte Kursleiter/innen usw. ständig bereitgestellt werden müssen. Die Kursleiter/innen seien im Übrigen alle durch eine vom BAMF zertifizierte Qualifizierung der Volkshochschulen für ihre Tätigkeit ausgebildet. Sollte ein/e Teilnehmer/in das Ziel des Integrationskurses nicht erreichen, erhalte er den Abschluss A2. Es bestehe die Möglichkeit zur Beantragung eines Wiederholungskurses, der 300 Stunden umfasse. Die Finanzierung der Kurse einschließlich der Wiederholungskurse erfolge durch das BAMF. Die Prüfung der Voraussetzungen zur Teilnahme und zur Finanzierung erfolge durch die Regionalkoordinatoren des BAMF in Braunschweig.

 

KTA Schlaugat fragt an, ob auch Personen, die sich im Asylverfahren befinden, daran teilnehmen können.

 

Frau Hoffmann vom ‚Caritasverband für den Landkreis Peine e.V.’ verneint dies und betont, dass die Personen anerkannt sein müssen.

 

KTA von Schwartz weist darauf hin, dass die Teilnehmerzahlen an den Integrationskursen 2005 größer sei, aber dafür seien die Ergebnisse der Kurse des Jahres 2009 besser. Sie bittet um eine Einschätzung, ob das Wollen und Können besser geworden sei.

 

Herr Bösel antwortet, dass man das so nicht sagen könne. Gefühlt habe man den Eindruck, dass zunehmend Teilnehmer/innen mit allgemein niedrigerem Bildungsniveau in die Kurse kämen. Dennoch sei die Zahl der qualifizierten Abschlüsse B1 konstant geblieben und im Vergleich mit anderen Sprachkursträgern relativ hoch.

 

KTA Schlaugat möchte wissen, ob in den einzelnen Kursen unterschiedliche Ethnien zusammen unterrichtet werden und welche Schulbildungen die einzelnen Teilnehmer/innen haben.

 

Herr Bösel erklärt, dass die Kurse bezüglich der ethnischen Zugehörigkeit gemischt seien, weil man bewusst keine Zuordnung vornehme. Die Schulbildung der Teilnehmer/innen eines Kurses umfasse die gesamte Bandbreite und reiche von einem fehlenden Schulbesuch bis zur akademischen Vorbildung, wobei die KVHS versuche, durch Einstufungstests und weitere Maßnahmen möglichst leistungshomogene Lerngruppen zu bilden.

 

KTA Fechner begehrt zu wissen, wie sich der Ablauf in der Praxis gestalte, wenn eine Familie in Deutschland ankomme.

 

Herr Bösel erläutert, dass zunächst eine Beratung erfolge, die sogenannte Migrationserstberatung, was seit dem Jahre 2005 Pflicht sei. Danach sei der Antrag auf Teilnahme an einem Integrationskurs vom BAMF zu bestätigen. Erst danach erhalte die Kreisvolkshochschule den/die Teilnehmer/in. Sollte der Antrag auf Teilnahme vom BAMF abgelehnt werden, könne der/die Antragsteller/in als Selbstzahler teilnehmen.

 

KTA Fechner bezieht sich auf die geschilderte Möglichkeit zur Teilnahme an einer Wiederholungsprüfung und fragt nach, was passiere, wenn ein/e Teilnehmer/in zweimal durchgefallen sei.

 

 

 

Herr Bösel antwortet, dass es dann keine Fördermöglichkeit mehr durch das BAMF gebe. Gleichwohl könne der/die Teilnehmer/in auf eigene Kosten weitermachen.

 

KTA Schlaugat gibt als Beispiel einen Asylbewerber, der seit zehn Jahren in Deutschland lebe, vor und mokiert sich, dass diese Person kein Deutsch lernen dürfe.

 

Frau Hoffmann entgegnet, dass diese Personen sehr wohl deutsch lernen dürfen, aber eben nicht in den Integrationskursen, die vom BAMF finanziert werden. Denkbar wäre aber ein Sprachkurs über die katholische Erwachsenenbildung und andere Stellen.

 

KTA Lächelt bittet um Verdeutlichung, ob die Integrationskurse zur Einbürgerung dienen.

 

Herr Bösel antwortet, dass das primäre Ziel der Integrationskurse nicht die Einbürgerung sei, weil dazu weitere Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

 

EKR Heiß ergänzt, dass die Frage nach der Integration von der Herkunft abhängig sei: Das BAMF entscheide, ob eine Person mit einem dauerhaften Aufenthalt in Deutschland rechnen könne. Wenn das der Fall sei, könne sie an einem Integrationskurs teilnehmen, anderenfalls gebe es dafür keine Bundesmittel. EKR Heiß betont, dass das Asylrecht enge Spielräume vorgebe, so dass eine politisch-strategische Steuerung seitens des Landkreises kaum möglich sei. Zudem unterstreicht er, dass sich das Thema Asyl immer auf Abschiebungen fokussiere, was aber nur ein kleiner Ausschnitt des Themas sei. Dies werde auch deutlich, wenn man berücksichtigt, dass es in den vergangenen vier Jahren nur siebzehn Abschiebungen gegeben habe.

 

KTA Schlaugat erklärt, dass der ordnungspolitische Teil klar sei. Bezüglich der Asylbewerberheime begehrt sie zu wissen, ob es für die dortigen Bewohner/innen Unterstützung gebe und in welcher Form sie gegebenenfalls gewährt werde. Außerdem stellt sie die Frage, ob die Angebote genutzt werden.

 

EKR Heiß wiederholt, dass das Asylrecht den Rahmen vorgebe, innerhalb dessen man handeln müsse. Natürlich sei es unbenommen, freiwillige Leistungen zu gewähren. Die diesbezüglichen Möglichkeiten werden vom Fachdienst Ordnungswesen genutzt.

 

KTA Meyermann stellt fest, dass es grundsätzliche Differenzen zwischen den Positionen von Grünen, SPD und Linkspartei einerseits und CDU/FDP andererseits bezüglich der Flüchtlinge und ihrer Lebensumstände gebe. Dabei müsse man berücksichtigen, dass diese Personen nicht freiwillig kommen, sondern viel erlebt haben. Wenn man sich die Mühe mache und diesen Leuten zuhöre, erfahre man viel über ihre Leidensgeschichte und die Folter, der sie ausgesetzt gewesen sind. Nach ihrer Flucht erwarten sie von den Deutschen einen humanitären Umgang mit ihnen. Anschließend geht sie auf die Besichtigung des Asylbewerberheimes in Groß Lafferde ein und stellt fest, dass der Landkreis Peine die Miete zahle, während die Sozialarbeit von der Caritas geleistet werde. Sie kommt zu dem Schluss, dass der Landkreis an der Versorgung der Flüchtlinge nur sehr wenig beteiligt sei.

 

 

 

 

 

 

 

 

KTA Meyermann sieht es als dringendes Bedürfnis an, die Familien aus dem Wohnheim herauszunehmen und in Privatwohnungen unterzubringen. Möglicherweise könnten alle Bewohner/innen aus dem Wohnheim herausgenommen werden, denn in Leverkusen habe dies zu Einsparungen geführt. Da der Vertrag mit den Betreibern des Wohnheimes Groß Lafferde in Bälde auslaufe, könnten vielleicht auch im Landkreis Peine Einsparungen erzielt werden. Abschließend verweist sie auf Informationen, nach denen Flüchtlinge, die Gutscheine erhalten, in den Geschäften kein Wechselgeld herausbekommen. Sie bittet um Auskunft, ob der Landkreis hierauf Einfluss habe.

 

Frau Bialek antwortet, dass es die Gutscheine in unterschiedlichen Höhen gebe. Die Regelung mit den Geschäften besage, dass bis zu 10% des Gutscheinwertes in Bar ausgezahlt werden dürfe, nicht jedoch höhere Beträge. Damit solle verhindert werden, dass Personen mit einem Gutschein über beispielsweise zehn Euro in einen Laden gehen und Ware im Wert von fünfzig Cent erwerben, um die Differenz in Bar zu erhalten. Die Gutscheine sollen ja gerade verhindern, dass bestimmte Personenkreise Bargeld bekommen, was ohne eine entsprechende Regelung unterlaufen werden könnte.

 

FBL Dr. Buhmann bezieht sich auf das von KTA Meyermann angesprochene Leverkusener Modell und erklärt, dass die dortigen Voraussetzungen nicht mit denen im Landkreis Peine vergleichbar seien: In Leverkusen seien die Asylbewerberunterkünfte marode gewesen, so dass man vor der Frage ‚Unterbringung in Privatwohnungen’ oder ‚Sanierung der Unterkünfte’ gestanden habe. In der Unterkunft in Groß Lafferde würden derzeit zwei Familien und mehrere Einzelpersonen leben. Man sei bemüht, die Familien anderweitig unterzubringen.

 

KTA Plett erklärt, dass Deutschland ein gastfreundliches Land sei. Dennoch könne man nicht alle Beladenen der Welt aufnehmen. Deutschland gewähre allen Asylsuchenden eine sichere Unterkunft und Versorgung sowie umfangreiche Rechtsschutzmittel, aber wenn ein Antrag dann letztinstanzlich abgelehnt worden sei, müsse die betreffende Person ausreisen. So sei die geltende Rechtslage. Angesichts der geringen Anerkennungsquote als Asylsuchender handele es sich bei der Mehrheit der Antragsteller/innen eben nicht um Verfolgte. Zudem sei die Behandlung dieses Themas Bundessache und gehöre nicht in den Aufgabenbereich einer Kommune. Es dürften daher keine kommunalen Mittel eingesetzt werden. Angesichts der Haushaltslage des Landkreises Peine sei ein solcher Einsatz allerdings ohnehin nicht möglich.

 

BV Arnold stellt fest, dass man einerseits Integration, aber auch helfen wolle. Er wirft die Frage auf, ob es Leute gebe, die nach einem über Integrationskurse bezahlten Deutschkurs zurück in ihre Heimat gehen.

 

Herr Bösel bestätigt das. Zudem weist er darauf hin, dass diese Personen in ihrer Heimat die Deutschkenntnisse nutzbringend einsetzen können.

 

BV Nolte merkt an, dass sich die Zahl der Asylbewerber/innen ständig verkleinert habe. Werde dann über Schicksale von Betroffenen gesprochen, handele es sich um Einzelschicksale, die nach einem negativen Verlauf des Asylverfahrens aufgegriffen werden. Unter den Flüchtlingen seien aber auch viele gebildete Menschen, die der Caritasverband zu Mediatoren und Kulturdolmetschern ausgebildet habe. Des Weiteren dürfe man nicht unberücksichtigt lassen, dass die Asylsuchenden auch in Deutschland Gewalt erleben würden, wie die Verbrennung eines Mannes im Dessauer Polizeigewahrsam belege.

 

 

 

 

KTA Plett widerspricht heftig und weist darauf hin, dass es sich bei dem angesprochenen Vorfall um einen Einzelfall handele, der zudem gerichtlich aufgeklärt werde. Die entsprechenden Verfahren würden bereits laufen. Aus diesem Einzelfall zu schließen, dass Asylbewerber in Deutschland stetiger Gewalt ausgesetzt seien, sei abenteuerlich.

 

BV Nolte entgegnet, dass es diese Fälle gebe. Anschließend weist er darauf hin, dass sich der Aufenthaltsstatus ändern könne: Auf einen abgelehnten Asylantrag könne eine Duldung folgen. Es sei eben nicht so, dass die Ablehnung automatisch zu einer Ausreise der betreffenden Person führe. Vor diesem Hintergrund halte er es für sinnvoll, Asylsuchenden die deutsche Sprache beizubringen.

 

KTA Fechner erklärt, dass er sich in dieser Sitzung über das Thema informieren möchte und äußert sein Unverständnis über die Gräben, die KTA Meyermann mit ihrem Wortbeitrag aufgerissen habe. Bislang sei man in diesem Ausschuss wie auch in den anderen Ausschüssen offen und fair miteinander umgegangen und habe oftmals in der Sache übereingestimmt. Letztlich seien viele Entscheidungen zum Wohle der Betroffenen gemeinsam gefällt worden. Er lasse sich daher jetzt nicht plötzlich in eine bestimmte Ecke drängen. Der Inhalt dieser Sitzung sollte keine zweifelhafte Schuldzuweisung sein, sondern die Suche nach einer Antwort auf die Frage, was der Kreistag konkret tun könne, um Migranten in unsere Gesellschaft zu integrieren.

 

KTA Schlaugat stimmt zu, dass man nicht nur den ordnungspolitischen Rahmen betrachten wolle. Sie widerspricht KTA Plett und erklärt, dass Politik auf allen Ebenen stattfinde. Deshalb müsse sich auch die Kommunalpolitik einbringen, auch wenn die Zuständigkeiten anders geregelt seien.

 

KTA Plett verweist auf die gesetzlichen Regelungen und Zuständigkeiten, nach denen die kommunale Ebene unzuständig sei. Falls KTA Schlaugat und KTA Meyermann eine andere Regelung wollten, müssten sie dafür um entsprechende Mehrheiten kämpfen und die Rechtslage ändern.

 

KTA Meyermann antwortet, dass man dies tun werde. Des Weiteren verweist sie auf die neue Bleiberechtsregelung für gut ausgebildete junge Leute unter achtzehn Jahren und fragt, ob man etwas steuern könne, um deren Ausweisung mit Erreichen des achtzehnten Lebensjahres zu verhindern.

 

EKR Heiß antwortet, dass jeder einzelne Fall betrachtet werde. Zudem weist er darauf hin, dass es im Jahre 2010 lediglich zwei Abschiebungen gegeben habe, so dass die Gefahr einer raschen Abschiebung nahezu gegen Null tendiere.

 

KTA Fechner wünscht zu wissen, wie viele Plätze derzeit in der Asylbewerberunterkunft in Groß Lafferde frei seien.

 

Frau Bialek sichert eine entsprechende Angabe im Protokoll zu. (Anmerkung des Protokollführers: Am 17. Feb. 2011 gibt Frau Bialek bekannt, dass 65 Plätze problemlos belegt werden können. Davon werden derzeit 42 in Anspruch genommen.)

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, erteilt der Vorsitzende, KTA Möhle, das Wort der Gleichstellungsbeauftragten zwecks Vorstellung des Berichtes der Steuerungsgruppe.

 

 

 

 

Die Gleichstellungsbeauftragte und Vorsitzende der ‚Steuerungsgruppe Integration’, Frau Tödter, gibt zunächst einen Rückblick bezüglich der politischen Entscheidungen, das Thema ‚Integration’ zu forcieren und zur Querschnittsaufgabe zu machen (seit dem Jahre 2004), sowie zur Entstehung und Einrichtung einer ‚Steuerungsgruppe Integration’. Anschließend skizziert sie das Selbstverständnis der Steuerungsgruppe sowie den politischen Auftrag. Eine Darstellung der in den Jahren 2006 bis 2008 behandelten Themen schließt sich an, dem eine Aufstellung der seit dem Jahre 2009 behandelten Themen folgt. Dabei erläutert Frau Tödter insbesondere das übergreifende Thema ‚Bildung, Schule, Elternarbeit’, dem sich die Steuerungsgruppe seit dem Jahre 2010 widme. Des Weiteren skizziert sie die aus Mitteln des Integrationsfonds geförderten Projekte. (Anmerkung des Protokollführers: Der vollständige Bericht ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.)

 

Im Anschluss an den Bericht stellen sich die anwesenden Mitglieder der Steuerungsgruppe kurz vor.

 

BV Arnold erklärt, dass es auf der Landesseniorenebene Bemühungen gegeben habe, mit einer Seniorengruppe in Polen eine Kooperation zu bilden. Dies sei leider nicht gelungen, weil es, so die Begründung aus Polen, dort keine ehrenamtliche Seniorenarbeit gebe. Er wendet sich an Frau Lemke als Mitglied der Steuerungsgruppe und fragt, ob die Begründung zutreffend sei.

 

Frau Lemke antwortet, dass es in Polen in der Tat nur wenige Institutionen der Senioren gebe. Dies sei darauf zurückzuführen, dass die polnischen Senioren über sehr wenig Geld verfügen und damit nicht so viele Möglichkeiten der Beteiligung haben würden. Der Erfolg einer Seniorengruppe hänge daher immer von dem Engagement Einzelner ab. Es sei daher sinnvoll, Kontakte zu solchen Einzelpersonen zu haben und darüber eine Kooperation aufzubauen.

 

KTA Fechner dankt den Mitgliedern der Steuerungsgruppe für die geleistete Arbeit und den damit verbundenen Informationsgewinn des Ausschusses für Frauen, Arbeit und Soziales.

 

KTA Schlaugat regt an, die Situation der Asylbewerber/innen in der Steuerungsgruppe sowie im Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales zu thematisieren. Daneben sei es wichtig, sich für eine Verbesserung bei der Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen einzusetzen. Außerdem regt sie regelmäßige Treffen zwischen den Ausschussmitgliedern und der Steuerungsgruppe an.

 

KTA Meyermann betont, dass ihr die Vorstellung der Mitglieder der Steuerungsgruppe wichtig gewesen sei, damit diese Gruppe ein Gesicht bekomme. Zudem stellt sie die Frage an die Leitstelle Integration beim Landkreis Peine, ob es eine offizielle Zusammenarbeit zwischen der Leitstelle und den Integrationsbeauftragten der kreisangehörigen Kommunen gebe.

 

Herr Lauschke antwortet, dass es derzeit im Landkreis Peine lediglich bei der Stadt Peine und bei der Gemeinde Ilsede eine Integrationsbeauftragte gebe. Derzeit erfolge einmal im Monat ein gegenseitiger Austausch. Zudem leite er alle Informationen, die aus dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration (MS) oder von anderer Stelle bei ihm eingingen, an die Integrationsbeauftragte weiter. Umgekehrt werde ebenso verfahren, so dass ein reger Austausch stattfinde.

 

 

 

 

BV Arnold schlägt vor, dass sich die Steuerungsgruppe beim nächsten Seniorentag vorstellt.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, dankt der Vorsitzende, KTA Möhle, den erschienenen Mitgliedern der Steuerungsgruppe für ihre Vorstellung und die bisher geleistete Arbeit. Anschließend schließt er diesen Tagesordnungspunkt.