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Auszug - Antrag der Kreistagsfraktionen von SPD und Bündnis 90 / DIE GRÜNEN  

Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 16.06.2011 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 18:15 Anlass: Sitzung
Raum: Vortragsraum der Berufsbildenden Schulen des Landkreises Peine
Ort: Pelikanstr. 12, 31228 Peine-Vöhrum
2011/091 Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Peine;
Antrag der Kreistagsfraktionen von SPD und Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Schule, Kultur, Sport Bearbeiter/-in: Stein, Kerstin
 
Wortprotokoll

Zum besseren Verständnis werden im Antrag folgende Änderungen seitens der SPD-Kreistagsfraktion vorgenommen:

Zum besseren Verständnis werden im Antrag folgende Änderungen seitens der SPD-Kreistagsfraktion vorgenommen:

- Ziffer 2: vor dem Wort „wieder“ wird eingefügt ab einer Entfernung von 2 km“.

- Begründung, Absatz 1: die angegebene Kostenersparnis beläuft sich auf rd. „380.000“ .

 

Ergänzend zur Vorlage  91/2011 führt Herr KTA Konrad aus, dass, auch wenn die Anpassung der Kilometergrenze in der Satzungsänderung durchaus als zumutbar angesehen werden könne,  auf Grundlage der Evaluation sowie Gesprächen mit Eltern und dem Kreiselternrat eine weitere Anpassung gemäß Antrag der Kreistagsfraktionen von SPD und  Bündnis 90/Die Grünen vorgenommen werden müsse. Herr KTA Konrad räumt ein, dass es in einigen Bereichen, gerade in den Wintermonaten, zu Schwierigkeiten gekommen sei. Deshalb sei gerade hier eine Anpassung vorgenommen worden. Herr KTA Konrad stellt fest, dass die hierdurch entstehenden Mehrkosten in Höhe von rd. € 200.000 verglichen mit den Mehrkosten, die durch eine Anpassung gem. Antrag der CDU-Kreistagsfraktion in Höhe von € 450.000 verhältnismäßig gering sei, noch zumal als politisches Ziel gelte, die gewonnenen Einsparungen wieder in den Bereich Bildung zu investieren.

 

Frau KTA Jütte gibt zu Bedenken, dass in diesem Fall eine wohnortnahe Beschulung Nachteile für die Betroffenen bieten würde. Frau KTA Meyermann wirft in diesem Zusammenhang ein, dass der Erhalt einer Fahrkarte kein Kriterium für die Wahl des Beschulungsortes sein könne. Aufgrund der in der Evaluation aufgeführten Zahlen der SuS, die die Fahrradprämie in Anspruch genommen hätten, sei zudem ein positiver Trend erkennbar, der jedoch weiter gefördert werden müsse.

 

Herr KTA Konrad ergänzt, dass im Falle einer wohnortnahen Beschulung aufgrund der gut ausgebauten Radwege grundsätzlich nicht von einer Benachteiligung die Rede sein könne.

 

Herr Beckhausen stellt fest, dass aufgrund der vorhandenen Schuleinzugsbereiche, über die im Rahmen der Rückübertragung der Schulträgerschaft ohnehin grundsätzlich neu beraten werden müsse, generell keine Wahl des Schulstandortes erfolgen könne. Grundsätzlich habe er aus Gesprächen mit den Eltern erkennen können, dass diese es durchaus befürworten würden, wenn die Kinder sich mehr bewegten, jedoch habe er auf wenig Verständnis für Einsparungen an dieser Stelle, insbesondere im Hinblick auf die Wintermonate, treffen können. Eine Anpassung der Satzung hinsichtlich der Schülerbeförderung im Winter bewerte er daher positiv, auch wenn nach seinem Ermessen grundsätzlich alle SuS eine Fahrkarte erhalten müssten, um der Gleichberechtigung Folge zu leisten.

 

Das Anspruchsdenken der Eltern, so Herr KTA Konrad, sei grundsätzlich sehr hoch. Seitens der Verwaltung seien in vielen Problemfällen schnelle Lösungen gefunden worden, wobei auf die Sorgen und Wünsche der Eltern eingegangen werde konnte. Durch eine erneute Anpassung könne darüber hinaus eine Kostenentlastung für die Eltern geschaffen werden.

 

Frau KTA Jütte bittet zu bedenken, dass es bereits im Vorfeld Diskussionen bezüglich einer Neuorganisation der Schülerbeförderung mit dem Ziel der Kostentransparenz gegeben habe.

 

Herr KTA Hoffmann erinnert an die durch die Kommalaufsicht entsprechend formulierten Auflagen bezüglich der vorzunehmenden Sparmaßnahmen. Herr EKR Heiß bestätigt in diesem Zusammenhang, dass diese die Einsparungen durchaus wohlwollend zur Kenntnis genommen habe, auch wenn von dort eine entsprechende explizite Forderung nicht geäußert werde, da grundsätzlich kein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung vorgenommen werde. Herr KTA Möhle ergänzt, dass nicht vergessen werden dürfe, dass es sich bei der Schülerbeförderung um eine freiwillige Leistung handele und lediglich eine Beförderung ab 4 km verpflichtend sei. Der hier gefundene Kompromiss sei daher, auch im Vergleich mit anderen Trägern der Schülerbeförderung, durchaus zumutbar.

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen empfiehlt der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport bei 9 Ja- und 3 Nein-Stimmen sowie 2 Enthaltungen, dem Antrag der Kreistagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zuzustimmen und die Satzungsänderung zu beschließen.