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Auszug - Evaluation der Satzungsänderung zur Schülerbeförderung  

Kreistag des Landkreises Peine
TOP: Ö 11
Gremium: Kreistag des Landkreises Peine Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 22.06.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:50 Anlass: Sitzung
Raum: Schulungszentrum der FTZ
Ort: Werner-Nordmeyer-Str. 13, 31226 Peine
2011/076 Evaluation der Satzungsänderung zur Schülerbeförderung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Fachdienst Schule, Kultur, Sport Bearbeiter/-in: Stein, Kerstin
 
Wortprotokoll

Kreistagsvorsitzende Schlaugat teilt mit, dass aufgrund eines Beschlusses des Kreisausschusses die Tagesordnungspunkte 11 bis 14 gemeinsam diskutiert und im Anschluss einzeln abgestimmt würden

Kreistagsvorsitzende Schlaugat teilt mit, dass aufgrund eines Beschlusses des Kreisausschusses die Tagesordnungspunkte 11 bis 14 gemeinsam diskutiert und im Anschluss einzeln abgestimmt würden.

 

KTA Jütte erklärt, dass die Kreisverwaltung den Kreistagsabgeordneten zu TOP 11 dankenswerterweise eine Aufstellung zur Verfügung gestellt hätte, in welcher Höhe Einsparungen im Bereich der Schülerbeförderungskosten entstanden seien und wie sie sich zusammensetzen würden. Nach Meinung von KTA Jütte seien die Einsparungen in Höhe von rund 380.000 Euro nicht einfach als Einnahmen darstellbar, da hiervon die tatsächlichen zusätzlichen Ausgaben abgezogen werden müssten, die an die PVG zu leisten gewesen seien. Es handele sich hierbei zum einen um 150.000 Euro, die der Landkreis Peine gezahlt hätte, zum anderen um 140.000 Euro, die der ZGB einmalig für den Landkreis Peine übernommen hätte. Hinzu kämen Mehrkosten für die Ausgabe von Sammelschülerzeitkarten, die ohne Fahrradprämie erforderlich gewesen seien.

Unter Berücksichtigung dieser aufgeführten Ausgaben würden die Einsparungen insgesamt statt 380.000 Euro nur noch 60.000 Euro betragen.

 

Die Anhebung der Kilometergrenze von zwei auf drei Kilometer sei damals zwar auch mit der mehrheitlichen Zustimmung der CDU-Kreistagsfraktion erfolgt, jedoch unter der Maßgabe, dass sich keine Auswirkungen auf die Busunternehmen im Kreis ergeben würden. Dies sei jedoch dann als Folge eingetreten, denn ein Rückgang bei der Ausgabe von Sammelschülerzeitkarten führe zu einem Defizit bei den Busunternehmen. Aus diesem Grunde hätte die CDU-Kreistagsfraktion den vorlie­genden Antrag auf Wiederherstellung des Status quo gestellt.

Eltern, die eine wohnortnahe Beschulung für ihr Kind wünschten, seien von der Erhöhung der Kilometergrenze stark betroffen, während für die Fahrt zu Gesamtschulen, die oftmals weiter entfernt liegen würden, Sammelschülerzeitkarten ausgestellt würden. Die derzeitige Mehrbelastung der Eltern liege bei rund 500 Euro jährlich. Durch den nun vorliegenden Antrag der Gruppe SPD / Bündnis 90 – Die Grünen läge die Mehrbelastung immer noch bei 300 Euro jährlich.

KTA Jütte bittet darum, dem vorliegenden Antrag der CDU-Kreistagsfraktion zuzustimmen.

 

 

KTA Flöge weist darauf hin, dass die Änderung der Satzung über die Schüler­beförderung im Landkreis Peine vor gut einem Jahr im Kreistag beschlossen worden sei. Die FDP-Kreistagsfraktion hätte sich damals der Stimme enthalten, da die Auswirkungen auf den ÖPNV nicht hinreichend geprüft worden seien.

KTA Flöge stellt fest, dass der Kreistag durch die damalige Änderung der Satzung mit sehr großem Kraftaufwand sehr viel Unruhe verursacht hätte. Das Ergebnis dieser Entscheidung sei jedoch deutlich hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Zudem gäbe es nun eine Auseinandersetzung mit einem Anbieter, die den Landkreis Peine bereits in der Vergangenheit intensiv beschäftigt hätte und dies auch in Zukunft tun werde.

Vor diesem Hintergrund sei die erneute suboptimale Änderung eines suboptimalen Produktes nicht angeraten, zumal hierdurch erneut Unruhe verursacht werden würde.

Es sei daher ratsamer, die Satzung in ihrer jetzigen Form zu belassen.

 

Die FDP-Kreistagsfraktion werde sich daher erneut der Stimme enthalten.

 

KTA Konrad dankt zunächst der Kreisverwaltung für die vorliegende Evaluation der Satzungsänderung zur Schülerbeförderung. Diese hervorragende Arbeit bilde u.a. die Grundlage für den vorliegenden Antrag der Gruppe SPD - Bündnis 90/Die Grünen.

KTA Konrad stellt fest, dass in der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport in der letzten Woche der Antrag der CDU-Kreistagsfraktion mit keinem Wort erwähnt worden sei. Dies sei ein sehr ungewöhnlicher Vorgang.

Laut KTA Jütte hätte die CDU-Kreistagsfraktion einer Anhebung der Kilometergrenze nur unter der Maßgabe zugestimmt, dass dies keine Auswirkungen auf die Busunternehmen hätte. Eine solche Voraussetzung sei ihm jedoch weder mündlich noch schriftlich bekannt. Zwar hätte die PVG als Begründung für ihr Defizit Mindereinnahmen bei der Schülerbeförderung angegeben, dies sei aufgrund fehlender Nachweise jedoch nicht nachzuvollziehen gewesen.

Auch die Äußerung von KTA Jütte hinsichtlich der Mehrbelastung der Eltern durch die Anhebung der Kilometergrenze sei falsch. Durch den vorliegenden Antrag der Gruppe SPD - Bündnis 90/Die Grünen erhielten Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7 in den Wintermonaten (November bis März) wieder eine Sammelschülerzeitkarte. Für die übrigen Monate sei eine Benutzung des Fahrrades vorgesehen.

Eine Benachteiligung der Eltern, die eine wohnortnahe Beschulung ihrer Kinder wünschten, sei nicht gegeben.

 

Im Gegensatz zur CDU-Kreistagfraktion hätte die Gruppe SPD - Bündnis 90/Die Grünen die Evaluation durch die Kreisverwaltung abgewartet, so wie es auch seinerzeit im Kreistag beschlossen worden sei. Zudem seien zahlreiche Gespräche mit Eltern und dem Kreiselternrat geführt sowie Elternversammlungen besucht worden.

Aus Basis dieser Meinungsbildung sei im Anschluss der vorliegende Antrag der Gruppe SPD - Bündnis 90/Die Grünen formuliert worden. Hierdurch eingesparte Mittel sollten den kreiseigenen Schulen zu Gute kommen.

KTA Konrad bezeichnet den vorliegenden Antrag der Gruppe SPD - Bündnis 90/Die Grünen als fairen und tragfähigen Kompromiss für alle Beteiligten und bittet um eine entsprechende Zustimmung.

 

KTA Meyermann betont, dass es sich bei dem vorliegenden Antrag der Gruppe SPD - Bündnis 90/Die Grünen um einen mit allen Beteiligten ausgearbeiteten Kompromiss­vorschlag handele, der auf die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler eingehe und Sicherheit für die Wintermonate leiste. Der ÖPNV und die Schülerbeförderung hingen eng zusammen und müssten daher nach den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler organisiert werden und bezahlbar sein.

Kostenfreie Bildung – und hierzu gehöre auch die Schülerbeförderung – wäre natürlich das Beste. Dies könne vom Landkreis Peine alleine jedoch nicht umgesetzt werden. Auch das Land und der Bund seien hier gefordert. Zudem müsse ein gesell­schaftliches Umdenken dahingehend erfolgen, die erforderlichen Finanzen hierfür auch bereitzustellen.

KTA Meyermann bittet daher, dem vorliegenden Antrag der Gruppe SPD - Bündnis 90/Die Grünen zuzustimmen.

 

EKR Heiß weist im Hinblick auf die Ausführungen von KTA Jütte darauf hin, dass die von ihr genannten Zahlungen an die PVG (150.000 Euro durch den Landkreis Peine und 140.000 Euro durch den ZGB) bereits vor der Änderung der Satzung über die Schülerbeförderung feststanden. Es handelte sich hierbei zudem um eine freiwillige Leistung des Landkreises Peine zur Aufrechterhaltung des Tarifverbundes.

EKR Heiß berichtet im Anschluss von einem Urteil des OVG Lüneburg, wonach eine Kilometergrenze im SEK-I-Bereich (ab Klasse 5) von 3,85 km selbstverständlich zumutbar sei. Dies zeige, auf was für einem hohen Niveau hier im Landkreis Peine - trotz unterschiedlicher Positionen - argumentiert werde.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Der Kreistag nimmt im Anschluss von der Informationsvorlage Kenntnis.

 

- KT 22.06.2011 -