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Auszug - Bildungs- und Teilhabepaket - Schulsozialarbeit Informationsvorlage (wird nachgereicht)  

Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 20.06.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:25 Anlass: Sitzung
Raum: Kreishaus-Kantine
Ort: Burgstr. 1, 31224 Peine
 
Wortprotokoll

FBL Dr

FBL Dr. Buhmann erläutert die Vorlage. Dabei geht er detailliert auf die bereitgestellten Beträge ein. Des Weiteren erläutert er die Berechnung des auf den Landkreis Peine entfallenden Anteils. Zudem gibt er die Überlegungen bezüglich der Einsatzorte der Schulsozialarbeiter und Schulsozialarbeiterinnen sowie die Überlegungen zum Einstellungszeitpunkt wieder. Dabei weist er darauf hin, dass das Land Niedersachsen in einer Erklärung mit den Kommunalen Spitzenverbänden in Niedersachsen den Begriff ‚Schulsozialarbeit’ geweitet habe, so dass nunmehr nicht nur Stellen, sondern auch Projekte gefördert werden können. Abschließend betont er, dass der Landkreis Peine die Stellen gerne zum 01. August 2011 besetzen würde, was bedeute, dass die Politik mittels eines Beschlusses die Verwaltung zum Handeln ermächtigen müsste. Er regt an, dass die Politik bis zur Kreistagssitzung am             22. Juni 2011 hierüber berate.

 

KTA Meyermann schlägt vor, das Thema in der Sitzung des Kreisausschusses vom 22. Juni 2011 zu behandeln und dazu von der Verwaltung eine Beschlussvorlage zu erhalten, damit die Ausschreibung und anschließende Besetzung der Stellen zügig erfolgen könne.

 

 

 

 

 

 

KTA Konrad pflichtet KTA Meyermann zu und erklärt, dass dies auch die Position der Fraktion der SPD sei. Des Weiteren bezieht er sich auf die bevorstehende Instrumentenreform, an deren Ende eine Verschärfung des Instrumentariums stehen werde. In diesem Zusammenhang verweist er auf den Handlungsschwerpunkt 14 (siehe Informationsvorlage Nr. 95/2011 zu Tagesordnungspunkt 13). KTA Konrad bittet um Prüfung, ob man im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes auch Maßnahmen und Projekte der ‚Berufsbildungs- und Beschäftigungsgesellschaft Landkreis Peine mbH’ (im Folgenden BBg genannt) aufgreifen könne. Er betont, dass durch die Instrumentenreform die BBg gerupft werde.

 

FBL Dr. Buhmann erwidert, dass das Bundesprogramm, zu dem die Kompetenzagentur und das Projekt ‚Zweite Chance’ gehören, auf 50 Millionen Euro reduziert werden sollte. Dies war der Stand zum Zeitpunkt der Sitzung des Jugendhilfeausschusses. Inzwischen sei bekannt, dass auf Grund von Rückflüssen aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) weitere Mittel zur Verfügung stehen würden, so dass nunmehr 80 Millionen Euro verfügbar seien. Da es bundesweit 200 Kompetenzagenturen gebe und der Betrag gedeckelt sei, entfalle auf jede Agentur ein Betrag in Höhe von 200.000 Euro. Das bedeute, dass die Co-Finanzierung der Kommunen wachsen wird oder beim Personal gespart werden müsse. FBL Dr. Buhmann erklärt zudem, dass die BBg mit Ausnahme des Projektes PACE nicht in den Schulen vertreten sei.

 

KTA Plett stellt die Frage nach einer Beschlussvorlage bezüglich der Frage nach der Einstellung und der Verteilung der Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter. In diesem Zusammenhang sei auch von Bedeutung, ob die Stellen dauerhaft oder befristet eingerichtet werden sollen. Zudem wäre für die Politik eine Aufstellung, wo bereits Schulsozialarbeiter und Schulsozialarbeiterinnen eingesetzt werden, von großem Interesse.

 

FBL Dr. Buhmann erwidert, dass man für die heutige Sitzung die Informationsvorlage als Form gewählt habe, weil von den Schulen und der Politik bereits jetzt ein Diskussionsprozess gewünscht worden sei. Mit Blick auf den Schulbeginn am            01. August 2011 sei aber ein schneller Beschluss erforderlich. Auf die Fragen des KTA Plett antwortet FBL Dr. Buhmann, dass die Stellen bis zum 31. Dezember 2013 befristet seien und aus Bundesmitteln finanziert werden. Den gewünschten Überblick bezüglich des bereits laufenden Einsatzes von Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern wird von ihm für die KA-Sitzung zugesagt.

 

KTA Flöge begehrt zu wissen, ob die Weiterung des Begriffes ‚Schulsozialarbeit’ dauerhaft mit der Ansicht des zuständigen Bundesministeriums verträglich sei. Anderenfalls befürchte er entsprechende Probleme und Kosten für den Landkreis.

 

FBL Dr. Buhmann korrigiert, dass in diesem Punkt nicht der Bund, sondern das Land entscheidend sei. Da das Land Niedersachsen mit den Kommunalen Spitzen- verbänden am 25. Mai 2011 eine diesbezügliche Vereinbarung abgeschlossen habe, sei diese Frage damit geklärt.

 

KTA Fechner betont die Notwendigkeit einer Übersicht, aus der sich die derzeitigen Einsatzorte der Schulsozialarbeiter und Schulsozialarbeiterinnen befinden. Außerdem wünscht er zu erfahren, wer die ausgewählten Bewerber und Bewerberinnen anstellen und wer sie bezahlen werde. Schließlich wirft er die Frage auf, warum die Angelegenheit eilbedürftig gemacht werde.

 

 

 

 

 

FBL Dr. Buhmann antwortet, dass die Stellen in den Stellenplan für das Jahr 2012 aufgenommen werden müssen. Da aber erst dann die Ausschreibungen und die Auswahlverfahren durchgeführt werden können, würde ein enormer Zeitverlust entstehen. Sinnvoller sei es aus Sicht des Landkreises, die Stellen zum                       01. August 2011 zu besetzen, so dass jetzt bereits die Ausschreibungen erfolgen müssen.

 

KTA Fechner fragt nach, ob die Stellen für die Kompetenzagentur damit gedeckt seien.

 

FBL Dr. Buhmann erwidert, dass bei der Kompetenzagentur drei Stellen auf Grund einer Änderung der Förderrichtlinie gesichert seien. Vorgesehen sei, davon 2,5 Stellen für die Schulsozialarbeit einzusetzen. Insgesamt sei der Stellenplan damit um fünf Stellen zu erweitern, die Kompetenzagentur bleibe bestehen.

 

Die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Tödter, hält es für sinnvoll, Kriterien für die Verteilung der Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter zu entwickeln.  Des Weiteren soll diese Gruppe normalerweise den Schwerpunkt Berufsorientierung behandeln, so dass sich die Frage stelle, ob die neu Einzustellenden hieran anknüpfen sollen. Abschließend wirft sie Fragen nach der Nachhaltigkeit auf, wenn eine Befristung bis zum 31. Dezember 2013 vorgenommen werde.

 

Der Vorsitzende, KTA Möhle, schlägt vor, dass die Verwaltung der Politik schnellstmöglich eine Liste der bereits eingesetzten Schulsozialarbeiter und Schulsozialarbeiterinnen vorlege, und die weitere Diskussion zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werde. Vorher scheine man immer wieder um den Punkt ‚Einsatz der bisherigen Kräfte’ zu kreisen und nicht voranzukommen.

 

Der Vorschlag findet allgemeine Zustimmung. FBL Dr. Buhmann sichert eine Vorlage der gewünschten Aufstellung in der Kreisausschusssitzung am 22. Juni 2011 zu.

 

KTA Schlaugat fragt nach, wie viele Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter in der BBg eingesetzt seien und ob man diese in den Schulen einsetzen könne.

 

KTA Meyermann bittet um Aufklärung bezüglich der Finanzierung.

 

KTA Ahlers stellt fest, dass es um sieben Stellen gehe, zu denen noch zwei hinzukommen würden. Nach seiner Einschätzung scheine die Finanzierung lückenhaft zu sein.

 

FBL Dr. Buhmann antwortet zunächst, dass über den Fachdienst Jugendamt die Schulsozialarbeit besser gesteuert werden könne. Bezüglich der Frage der Finanzierung von KTA Ahlers entgegnet er, dass die Verwaltung Puffer eingebaut habe: Zum einen werden zwei Stellen von der Kompetenzagentur abgedeckt, die also bereits vorhanden und finanziert seien. Des Weiteren beziehen sich die genannten Zahlen auf ein volles Jahr, während im Jahre 2011 nur rund die Hälfte der Kosten anfallen werde, weil die Besetzung zum 01. August 2011 geplant sei.

 

BV Nolte betont, dass auch die Förderschulen als mögliche Einsatzorte berücksichtigt werden müssen, weil gerade dort unbedingt etwas getan werden müsse.

 

 

 

 

 

 

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, fasst der Vorsitzende, KTA Möhle, zusammen, dass der Ausschuss von der Informationsvorlage Nr. 106/2011 Kenntnis genommen habe. Für die Sitzung des Kreisausschusses am 22. Juni 2011 werde die Verwaltung beauftragt, Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter in ausreichender Zahl zu beantragen und zudem eine Liste der bereits jetzt eingesetzten Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen inklusive der Einsatzorte vorzulegen.