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Auszug - Beschluss gemäß § 71 Abs. 10 NKomVG zur Abweichung beim Zählverfahren bei der Benennung der Bürgervertreter  

Kreistag des Landkreises Peine
TOP: Ö 12
Gremium: Kreistag des Landkreises Peine Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 30.11.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:10 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Gymnasiums am Silberkamp
Ort: Am Silberkamp 30, 31224 Peine
2011/220 Beschluss gemäß § 71 Abs. 10 NKomVG zur Abweichung beim Zählverfahren bei der Benennung der Bürgervertreter
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Referat für Landrat, Kreistag und Öffentlichkeitsarbeit Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
 
Wortprotokoll

Kreistagsvorsitzende Schlaugat weist darauf hin, dass ein einstimmiger Beschluss erforderlich sei

Kreistagsvorsitzende Schlaugat  weist darauf hin, dass ein einstimmiger Beschluss erforderlich sei.

Der Kreistag beschließt einstimmig:

Für die  Ausschüsse

 

  • Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz
  • Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz
  • Ausschuss für Bauen und Liegenschaften
  • Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
  • Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales

 

wird von jeder im Kreistag vertretenen Fraktion ein Bürgervertreter benannt.