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Auszug - Doppischer Produkthaushalt 2012 für den Fachdienst Jugendamt  

Jugendhilfeausschuss
TOP: Ö 8
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 07.02.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:10 Anlass: Sitzung
Raum: Kantinenraum
Ort: Burgstr. 1, 31224 Peine
2012/012 Doppischer Produkthaushalt 2012 für den Fachdienst Jugendamt
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Jugendamt Bearbeiter/-in: Sorge, Annett
 
Wortprotokoll

Herr Fechner stellt einleitend fest, dass es sich um den "Hauptpunkt" dieser Sitzung handelt

Herr Fechner stellt einleitend fest, dass es sich um den "Hauptpunkt" dieser Sitzung handelt.

 

Herr Dr. Buhmann erläutert zunächst kurz die Systematik des produktorientierten Haushaltsplans. Eine wesentliche Änderung im Jugendhilfebereich ab 2012 ist die aufgrund einer Landesvorgabe erfolgte Verteilung der Personalaufwendungen auf alle Produkte, anstatt sie im Produkt "Verwaltung der Jugendhilfe" zusammenzufassen. Die Verwaltung begrüßt ansonsten generell alle Anregungen aus der Politik bezüglich der Gestaltung und Übersichtlichkeit des Haushaltsplans.

Inhaltlich ist der Hintergrund anzumerken, dass der gesamte Landkreis sich zum Ziel gesetzt hat, seine Schulden in den nächsten vier Jahren von 66 auf 50 Mio. € zu senken, was einen Jahresüberschuss von jeweils 4 Mio. € erforderlich macht. In 2012 wird der Fachbereich 3 etwa 2 Mio. € weniger aufwenden als in 2011, wobei das Jugendamt allerdings 700.000 € mehr aufwenden muss. Tendenziell sind die Jugendhilfeausgaben in den letzten Jahren bundesweit stetig gestiegen. Der genannte Betrag ist jedoch im Endeffekt auf die erhöhte Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege zurückzuführen, um die politisch beschlossene 35 %-Quote zu erreichen, denn die Aufwendungen für die klassischen Hilfen zur Erziehung sind - entgegen dem Trend - im Landkreis Peine gesunken. Eine qualitative Verschlechterung der Jugendhilfeleistungen habe jedoch nicht stattgefunden. Zusammenfassend lässt sich daher sagen, dass das Jugendamt Peine finanziell und qualitativ gut aufgestellt sei.

 

 

 

 

Die durch das neue Bundeskinderschutzgesetz nun deutlich vorangebrachte Akzentverlagerung hin zu dem Schutzauftrag des Jugendamtes und den "Frühen Hilfen" schlägt sich auch im Stellenplan nieder. Eine neue Stelle wird unmittelbar durch das Gesetz notwendig. Zwei weitere Stellen sind in Bereich "Eingangsmanagement" vorgesehen. Damit soll die jederzeitige Erreichbarkeit sichergestellt werden, um drohende Kindeswohlgefährdungen grundsätzlich schneller erkennen zu können. Die vierte Stelle im Bereich § 35a SGB VIII, welche durch die von der Rechtsprechung geforderten höheren Standards im Hilfeplanverfahren notwendig wird, ist kostenneutral.

Hinsichtlich der Kreiszuschüsse an die freien Träger ist zu bemerken, dass die Landesförderung im Rahmen des NiKo-Projekts eingestellt wurde, was für das Südstadtbüro des Caritasverbands bei der geplant gleichbleibenden Kreisförderung insgesamt weniger Fördermittel bedeutet. Weiterhin wurde bei der Beratungsstelle von Pro Familia um ein Drittel gekürzt, da die gesetzlich vorgesehene Schwangerschaftsberatung keine Aufgabe der Jugendhilfe ist und ansonsten eine pluralistische Angebotslandschaft vor Ort gegeben ist.

 

Frau Tödter ist irritiert über die Zuschusskürzung bei Pro Familia. Nach ihrer Ansicht gibt es zwar vielfältige Angebote, aber Pro Familia gewährleistet seit Jahren konfessionsfreie Beratung.

 

Herr Sachtleben unterstützt diese Aussage und gibt zu bedenken, dass von beiden Seiten bereits eine Evaluationsvereinbarung mit einem unveränderten Leistungsumfang unterschrieben wurde. Zumindest für das laufende Haushaltsjahr sollte daher Vertrauensschutz bestehen.

 

Frau Steinebrunner-Fabian entgegnet zu diesem Thema zunächst, dass praktisch kein Angebot von Pro Familia, insbesondere auch nicht die Schwangerschaftsberatung, in den Bereich der Jugendhilfe falle. Dennoch werden viele der Angebote befürwortet und der Zuschuss daher nicht vollständig gestrichen. Im konkreten Fall hatte auch Pro Familia eine Personaländerung nicht mitgeteilt, so dass die Evaluationsvereinbarung seitens des Jugendamts unter Kenntnis dieser Änderung so nicht unterschrieben worden wäre. Insofern könne hier nicht einseitig auf Vertrauensschutz gepocht werden.

 

Frau Tödter weist darauf hin, dass der Zuschuss auch zur Schwangerschaftskonfliktberatung seit über 20 Jahren gewährt wird, jetzt aber plötzlich festgestellt wird, dass es sich nicht um eine Jugendhilfemaßnahme handelt.

Inhaltlich sei das verständlich, diese Aufgabe einem anderen Produkt zuzuordnen, obwohl ja immer mehr sehr junge Frauen schwanger werden und sicher Schwangerschaftskonfliktberatung in Anspruch nehmen.

Schließlich sollte es möglich sein, dass diese Aufgaben von Pro Familia in ein anderes Produkt verschoben werden bzw. damit ein anderer Fachdienst diese Aufgabe bezuschusst.

 

Unter Bezugnahme auf das Südstadtbüro sowie das Schreiben der Kreisarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege äußert Herr Nolte allgemeine Bedenken bei der Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und freien Trägern. Aktuell gebe es ihm nicht mehr genug "Rückenstärkung" seitens der Verwaltung und auch sei der Dialog nicht zufriedenstellend. Man müsse sich hier mehr auf die Sozialpolitischen Leitlinien aus dem Jahr 2003 zurückbesinnen.

 

Frau Steinebrunner-Fabian entgegnet dem, dass es für die freien Träger genug Gelegenheit gäbe, über Bedarfe zu diskutieren, beispielsweise in der "AG 78".

 

 

 

Herr Fechner stellt klar, dass das Thema "gemeinsamer Dialog" grundsätzlicher Natur ist, aber an dieser Stelle nicht vertieft behandelt werden solle.

 

Dazu ergänzt Herr Manns, dass es sich hier um eine immer wiederkehrende Diskussion handelt. Er macht auch deutlich, dass in der gesamten Jugendhilfelandschaft in Peine ein hoher Anteil freiwilliger Leistungen der Kommune existiere. Er jedenfalls befürchtet keinen Qualitätsverlust aufgrund der im Haushaltsplanentwurf vorgesehen Maßnahmen.

Es ist hier nochmals die problematische Entwicklung der Landespolitik anzubringen. Das Land finanziere auch bei wichtigen Aufgaben seit einigen Jahren nicht mehr verlässlich, sondern nur noch über befristete Projekte. Dabei werde darauf spekuliert, dass die Kommunen nach Auslauf der Landesfinanzierung übernehmen; damit kommen die Kommunalpolitiker in schwierige Situationen, wenn sie selbst die Einstellung der Projekte "verkaufen" müssen.

 

[Herr Sachtleben verlässt die Sitzung um 18:20 Uhr.]

 

Herr Dr. Buhmann und Frau Steinebrunner-Fabian betonen vor dem Hintergrund der Äußerungen der Kreisarbeitsgemeinschaft, dass es zwischen dem Jugendamt und den freien Trägern nicht eine Schieflage gibt, wie es hier vielleicht den Eindruck erwecken könnte. Das Schreiben sei unglücklich, habe aber absolut keine Auswirkungen auf die Kooperationsbereitschaft der Verwaltung. Es sei nun einmal so, dass das Jugendamt einen Wächterauftrag habe, den man nicht auf eine Stufe mit den Zuschüssen an Wohlfahrtsverbände stellen könne und zudem müsse auch gesellschaftlichen Veränderungen Rechnung getragen werden.

 

Herr Fechner stellt abschließend noch einmal fest, dass die sachliche Haushaltsdebatte von einer Diskussion über den Umgang miteinander zu trennen ist und möchte nun die Vorlage behandelt wissen.

 

Herr Dr. Buhmann antwortet auf eine Frage zu dem neuen Zuschuss an den Peiner Betreuungsverein für die Übernahme von Vormundschaften, dass der Vertrag mit dem Verein erst nach der Genehmigung des Haushalts durch das Land unterschrieben werden könne.

 

Frau Steinebrunner-Fabian ergänzt zum Stellenplanantrag aus dem Bereich § 35a SGB VIII auf Anfragen zu einer engeren Kooperation zwischen Schule und Jugendamt noch ihre Einschätzung, dass die Kausalität zwischen fehlender Förderung durch die Schule in der Vergangenheit und aktuellem Hilfebedarf schwerlich ermittelbar ist.

 

Herr Fechner lässt auf Wunsch aus dem Ausschuss die Zuschüsse an Pro Familia und zum Südstadtbüro getrennt vom restlichen Haushaltsplan abstimmen.

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt einstimmig, dass die Haushaltsansätze "Zuschuss an Pro Familia" und "Zuschuss an den Caritasverband für das Südstadtbüro" (lfd. Nrn. 2 und 14 der Anlage zur Vorlage) zur Beratung an die Fraktionen überwiesen wird.

 

Anschließend wird einstimmig bei einer Enthaltung das Folgende beschlossen:

  1. Dem Kreistag wird empfohlen, dem Doppischen Produkthaushalt 2012 für das Jugendamt des Landkreises Peine (Seiten V22 bis V23 und 239 bis 278) mit Ausnahme der zwei genannten Zuschüsse zuzustimmen.
  2. Im Bereich des § 35 a SGB VIII (Teilleistungsstörungen) wird eine Vollzeitstelle eingerichtet.

 

[Herr Manns verlässt die Sitzung um 18:50 Uhr.]