Inhalt

Auszug - Doppischer Produkthaushalt 2012 für die Fachbereichsleitung 3 und die Fachdienste Soziales, Jobcenter und Gesundheitsamt  

Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 20.02.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:35 Anlass: Sitzung
Raum: Kreishaus-Kantine
Ort: Burgstr. 1, 31224 Peine
2012/025 Doppischer Produkthaushalt 2012 für die Fachbereichsleitung 3 und die Fachdienste Soziales, Jobcenter und Gesundheitsamt
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Dezernat 3 Bearbeiter/-in: Homann-Pohl, Kerstin
 
Wortprotokoll

Fachbereichsleiter (im Folgenden FBL genannt) Dr

 

Fachbereichsleiter (im Folgenden FBL genannt) Dr. Buhmann erklärt zunächst, dass das Budget schlanker geworden sei. Anschließend benennt er dafür die Gründe, nämlich 1. eine Kostenübernahme des Bundes im Bereich der Grundsicherung im Alter, 2. die bei der Haushaltserstellung angenommene positive wirtschaftliche Entwicklung und 3. den strikten Konsolidierungskurs des Landkreises Peine. Da das Ziel, nämlich die Absenkung des Defizits auf 50 Millionen Euro noch immer gelte, bedeute dies für die Realisierung einen erforderlichen Überschuss von 4 Millionen Euro pro Jahr. Als Beitrag der Verwaltung zum Erreichen des Finanzziels seien die verwaltungsintern angemeldeten Stellen nicht zum Zuge gekommen, sondern bereits im Vorfeld gestrichen worden. Nach diesen Vorbemerkungen erläutert FBL Dr. Buhmann die einzelnen Budgets im Detail und geht dabei auf die Besonderheiten bei den einzelnen Fachdiensten ein. Im Bereich des Fachdienstes Soziales umfasst die Eingliederungshilfe deutlich mehr als 50% des Fachdienstbudgets. Für den Fachdienst Landkreis Peine Jobcenter sei die Entwicklung angesichts des Rückganges der Leistungsberechtigten sowie der optimistischen Prognose bei der mit dem Land Niedersachsen geschlossenen Zielvereinbarung positiv, allerdings gebe es mit der Frage nach der Entwicklung der Energiekosten sowie der Frage nach der tatsächlichen wirtschaftlichen Entwicklung auch Risikofaktoren im Budget. Dennoch sei eine Kürzung des Verwaltungsbudgets um 120.000 Euro vorgenommen worden. Leider sei das Eingliederungsbudget vom Bund um 18% gekürzt worden, was die Handlungsspielräume einengen werde. Für den Bereich des Fachdienstes Gesundheitsamt sei eine Budgetsteigerung um 100.000 Euro vorgesehen. Diese resultiere im Wesentlichen aus einem Wegfall von internen Leistungsverrechnungen. Bezüglich des Stellenplans führt FBL Dr. Buhmann aus, dass insgesamt acht Stellen auf Grund der geringeren Fallzahlen gestrichen worden seien. Demgegenüber seien fünf neue Stellen in den Fachdiensten Soziales und Landkreis Peine Jobcenter für das Bildungs- und Teilhabepaket neu hinzugekommen, deren Kosten vollständig aus Bundesmitteln gezahlt werden. Bei den freiwilligen Zuschüssen habe man mit Ausnahme bei der institutionellen Förderung eine Erhöhung um 2% eingeplant. Eine Kürzung gebe es in diesem Bereich bei der Ehrenamtskarte, weil die Anzahl der eingegangenen Anträge hinter den Erwartungen zurück liege. Für das Projekt Strom-Spar-Check liege seitens des Caritasverbandes für den Landkreis Peine e.V. ein Antrag auf Co-Finanzierung mit einem Volumen von 40.000 Euro vor. Mit diesem Projekt seien bislang mehr als eintausend Haushalte erreicht worden, über das dabei erzielte Einsparvolumen gebe es keine validen Angaben.

 

KTA Flöge weist darauf hin, dass im Jugendhilfeausschuss bezüglich des Zuschusses an Pro Familia die Aussage gemacht worden sei, dass der Zuschuss im Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales noch einmal behandelt werden solle.

 

 

 

 

FBL Dr. Buhmann verneint dies. Der Antrag auf Gewährung eines Zuschusses sei in die Fraktionen verwiesen worden, aber die Zuständigkeit verbleibe weiterhin beim Jugendhilfeausschuss.

 

KTA Konrad äußert seine Hoffnung, dass die dem Budget zugrunde gelegten Prognosen auch wirklich eintreffen, damit der ambitionierte Haushalt Wirkung zeige. Anschließend bezieht er sich auf den Stellenplan für den Fachdienst Soziales und erklärt, dass es bei der Überprüfung der Seniorenheime Mindeststandards gebe. Er wünscht zu wissen, ob mit dem vorhandenen Personal die Einhaltung dieser Standards möglich sei. Hinsichtlich des Stellenplans für den Fachdienst Landkreis Peine Jobcenter bedankt er sich für den Wegfall von acht Stellen. Da es immer heiße, dass die Verwaltung immer nur neue Stellen haben wolle, aber nie welche streiche, werde hier nun das Gegenteil praktiziert. Allerdings stelle sich ihm die Frage, ob man statt einer Stellenstreichung die enorme Fallzahlbelastung der Mitarbeiter/innen nicht würde senken und damit die Qualität der Arbeit steigern können. Bezüglich der Planstellen für das Bildungs- und Teilhabepaket bittet er um Auskunft, wie die neuen Stellen zwischen den Fachdiensten Soziales und Landkreis Peine Jobcenter verrechnet werden.

 

FBL Dr. Buhmann hakt ein und wiederholt, dass acht Stellen gestrichen werden und dafür im Fachdienst Landkreis Peine Jobcenter drei und im Fachdienst Soziales zwei Stellen für das Bildungs- und Teilhabepaket geschaffen werden sollen, die vom Bund finanziert werden.

 

KTA Konrad bedankt sich für die Klarstellung und wirft als letzte Frage auf, wie viele Bürgerarbeitsplätze es für das Projekt Strom-Spar-Check geben solle. Es sei die Rede von drei Plätzen im Jahre 2012, aber bislang seien es acht gewesen. Er wünscht zu wissen, ob hier statt einer Aufstockung eine Reduzierung erfolgen solle.

 

Fachdienstleiterin (im Folgenden werden männliche und weibliche Fachdienstleitungen als FDL bezeichnet) Scharf antwortet, dass es bislang fünf Plätze in dem Projekt seien und drei Bürgerarbeitsplätze hinzukommen sollen.

 

Bürgervertreter (im Folgenden werden männliche und weibliche Bürgervertreter/innen als BV bezeichnet) Nolte ergänzt, dass die Erhöhung der Stellenanzahl ab Januar erfolgt ist.

 

FDL Schröter bezieht sich auf die erste Frage von KTA Konrad und erklärt, dass es im Landkreis Peine derzeit sechsundzwanzig Pflegeheime mit ungefähr zweitausend Pflegeplätzen gebe. Dies bedeute, dass bei einem Mindeststandard von einer Überprüfung je Heim pro Jahr es sechsundzwanzig Überprüfungen geben müsse. Das bedeute einen Arbeitsaufwand von ein bis zwei Tagen für die Überprüfung eines Heimes plus entsprechender Zeiten für die Nacharbeiten wie beispielsweise den Abgleich der Personallisten, die Überprüfung der Fachkraftquote und so weiter. Alles in allem könne man von einer Zeiterfordernis von ein bis zwei Wochen pro Überprüfung ausgehen. Bei sechsundzwanzig Einrichtrungen wäre damit keine Zeit mehr für andere Tätigkeiten. Im Jahre 2011 habe es neunundzwanzig Überprüfungen in achtzehn Heimen gegeben. Die höhere Anzahl von Überprüfungen resultiere aus anlassbezogenen Prüfungen, so dass einzelne Einrichtungen mehrfach überprüft worden seien. Daneben habe die Heimaufsicht aber auch die Pflicht zur Beratung. Im Jahre 201 seien siebenunddreißig Beratungen erfolgt, dazu kommen zwölf Bescheide nach einem Eingreifen der Heimaufsicht sowie die Bearbeitung von achtzehn Beschwerden. Insofern sei es schwer, den Mindeststandard einzuhalten.

 

 

 

 

FDL Scharf beantwortet die zweite Frage von KTA Konrad dahingehend, dass sich die Arbeitsmarktsituation gut entwickelt habe und die Verwaltung darauf reagieren müsse. Befristete Arbeitsverträge sowie eine gezielte Prozesssteuerung seien sehr hilfreiche Instrumente und würden beim Sparen helfen. Zur Fallzahlbelastung erwidert sie, dass eine reine Fallzahl nichts aussage, weil es auf die Art des Falles ankomme. Deshalb seien einhundertachtzig oder einhundertfünfundachtzig Fälle im aktiven Bereich durchaus akzeptabel.

 

KTA Konrad kommt auf die Seniorenheime zurück und stellt fest, dass die Überprüfung eine Pflichtaufgabe sei. Er wünscht zu wissen, was passiere, wenn der Landkreis diese Vorgabe nicht erfülle und jemand von den Bewohnern/-innen zu Schaden komme. Er wirft die Frage auf, ob der Landkreis Peine dann haftbar sei und was bei einer Nichterfüllung der Vorgabe passiere.

 

FBL Dr. Buhmann antwortet, dass sich die von FDL Schröter vorgetragene Auswertung auf das Jahr 2011 beziehe und er bei seiner Darstellung von einem Zeitaufwand von zwei Wochen für eine Überprüfung und damit dem maximalen Aufwand ausgegangen sei. Er schlägt vor, sich das Jahr 2012 anzusehen und dann zu überlegen, ob es für das Jahr 2013 Handlungsbedarf gibt.

 

KTA Maurer-Lambertz begehrt zu erfahren, ob die Überprüfungen der Seniorenheime angemeldet stattfinden würden.

 

FDL Schröter antwortet, dass es bei insgesamt achtzehn Heimen zu einundzwanzig unangemeldeten und acht angemeldeten Überprüfungen gekommen sei. Zu den unangemeldeten Kontrollen gehören auch die zwölf Besuche nach Vorfällen.

 

KTA Plett wünscht zu wissen, wie viele Personen in der Heimaufsicht arbeiten und wer noch die Heime besuche.

 

FDL Schröter erklärt, dass eine Person im Bereich der Heimaufsicht arbeite. Die Überprüfungen der Einrichtungen werden auch vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) sowie bezüglich der Hygiene vom Fachdienst Gesundheitsamt durchgeführt. In der Regel wird der MDK von der Heimaufsicht begleitet.

 

KTA Meyermann verweist auf die für das Jahr 2012 bestehenden Unsicherheiten und äußert ihre Bedenken bezüglich des Eintretens der Annahmen. Anschließend wünscht sie zunächst zu wissen, warum die Kosten für den sozialen Arbeitsmarkt gekürzt worden seien. Zudem wünscht sie zu wissen, ob die Ehrenamtsonlinebörse im Netz installiert sei. Außerdem moniert sie, dass das Asylbewerberheim in Groß Lafferde überflüssig sei, weil seitens der Bevölkerung ausreichend Wohnraum zur Verfügung gestellt werden würde. Dies begrüße sie, weil Familien und Kinder in dem Asylbewerberheim nicht gut untergebracht seien. Da die überwiegende Anzahl der Bewohner/innen männlich und alleinstehend sei, müsse ständig mit Übergriffen auf die Familien gerechnet werden. Erschwerend komme hinzu, dass der Caritasverband für den Landkreis Peine e.V. über keine Mittel mehr verfüge, um über das Projekt Quantara vor Ort tätig zu sein.

 

FBL Dr. Buhmann beantwortet die erste Frage dahingehend, dass mittels des § 16 e Sozialgesetzbuch II eine Stelle im sozialen Arbeitsmarkt bis maximal 75% gefördert werden könne. Die dafür erforderlichen Mittel würden aus dem Eingliederungsbudget stammen. Es gibt eine kommunale Co-Finanzierung, das heißt wenn beispielsweise 60% aus Bundesmitteln gezahlt werden, stockt der Landkreis auf 95% auf. Die Kürzung resultiert daraus, dass bei einer Dauerförderung – nach zwei Jahren – keine kommunale Co-Finanzierung mehr stattfinde. Die Frage nach dem Bestehen der Ehrenamtsonlinebörse verneint er. Bezüglich des Asylbewerberheimes in Groß Lafferde erwidert er, dass diese Einrichtung auf achtzig Plätze ausgelegt sei, von denen derzeit fünfzig belegt seien. Er bestätigt, dass dort zwei Familien wohnen und es sich bei den übrigen Bewohnern/-innen überwiegend um junge Männer handele. Es gebe einen Hausmeister, der überwiegend für technische Aufgaben eingesetzt werde und einen Heimleiter, der auch für die sozialen Belange zuständig sei. Es sei richtig, dass die Förderung des Quantara-Projektes auslaufe. Seitens des Trägers sei erklärt worden, dass der Landkreis Peine eintreten sollte oder müsste. FBL Dr. Buhmann äußert seine Verwunderung darüber, dass ein Träger einen Bedarf formuliere und die Kostenübernahme des Landkreises fordere. Den Auszug einzelner Personengruppen halte er für positiv, allerdings müsse berücksichtigt werden, dass der Landkreis im Falle eines organisierten Auszuges neben den Kosten für die Wohnungen auch die Plätze im Asylbewerberwohnheim bezahlen müsste, auch wenn diese nicht genutzt werden. Grundsätzlich müssen allerdings die Gemeinden die Plätze zur Verfügung stellen. Das von KTA Meyermann angeführte Angebot von Groß Lafferder Bürgerinnen und Bürgern für eine Familie sei sehr begrüßenswert, aber die Familie könne Miete und Nebenkosten nicht finanzieren.

 

KTA Meyermann erwidert, dass der Heimleiter nicht vor Ort im Asylbewerberheim sei. In Groß Lafferde würde es eine Wohnung mit Mobiliar geben, die zur Verfügung stehe.

 

FBL Dr. Buhmann entgegnet, dass die Behandlung von Einzelfällen in einer Ausschusssitzung schwierig sei. Bezüglich der Familie, auf die KTA Meyermann anspiele, sei festzuhalten, dass die Familie nicht mitwirke und es deshalb bereits zweimal zu einer Leistungskürzung gekommen sei. Derzeit sei ein Mitwirken nicht erkennbar, aber das werde bei der weiteren Entwicklung benötigt.

 

KTA Schulz wünscht zu wissen, ob der Ansatz bei der institutionellen Bezuschussung für alle Empfänger/innen gleich sei, damit dem Gleichheitsgrundsatz entsprochen werde und warum der Arbeiter Samariter Bund (ASB) nicht bedacht werde.

 

FBL Dr. Buhmann bejaht den ersten Teil der Frage. Der Arbeiter Samariter Bund erhalte hingegen keinen institutionellen Zuschuss, weil er nicht zu den gesetzlich anerkannten Wohlfahrtsverbänden gehöre. Diese seien namentlich klar festgelegt.

 

KTA Schulz stellt die Frage, warum die Ehrenamtskarte über den Paritätischen Peine abgewickelt werde und ob nun die Jugendleiter-Card (Juleica) dazugekommen sei.

 

FBL Dr. Buhmann antwortet, dass der Kreistag beschlossen habe, dass die Ehrenamtskarte über die Freiwilligen-Agentur des Paritätischen Peine abgewickelt werde. Derzeit würden rund einhundertzehn Anträge auf Ausstellung der Ehrenamtskarte vorliegen, von denen rund sechzig bereits ausgegeben worden seien. Das Dazukommen der Juleica verneint er, weil es zwei verschiedene Sache seien. Darüber hinaus stellen die Gemeinden dezeit für die Juleica keine Vergünstigungen zur Verfügung.

 

KTA Schulz bezieht sich nun auf die sozialpsychiatrischen Leistungen im Bereich Sucht und wünscht zu wissen, ob es eine erkennbare Entwicklung gebe, beispielsweise eine Zunahme der Fallzahlen.

 

FDL Dr. Arnold kann ad hoc nicht mit Fallzahlen dienen. Sie erklärt jedoch, dass die Kosten gleich bleiben und die Entwicklung stagnieren würde.

 

FBL Dr. Buhmann ergänzt, dass die Fallzahlen dem Protokoll beigefügt werden. (Anmerkung des Protokollführers: Siehe Anlage.)

 

 

 

 

BV Nolte kommt auf den Strom-Spar-Check zurück und erklärt, dass mittels der Zählerstände bei den tausend Haushalten festgestellt werden konnte, dass die Ersparnis im Durchschnitt fünfzig Euro pro Jahr betragen habe. Bei tausend Haushalten ergebe sich somit eine Einsparung in Höhe von insgesamt fünfzigtausend Euro. Daneben sei der Zugang zu den Haushaltens sehr wichtig, weil er freiwillig zugelassen werde. Eine mögliche Weiterentwicklung in Sachen Heizkosten sei wünschenswert.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt der Vorsitzende, KTA Möhle, die Beschlussvorlage-Nr. 25/2012 zur Abstimmung. Mit 7 Ja-Stimmen bei 0 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen wird dem Beschlussvorschlag zugestimmt.