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Auszug - Überführung der „Gebläsehalle“ in das Eigentum des Landkreises Peine – Antrag der CDU-Kreistagsfraktion vom 18. März 2013  

Kreistag des Landkreises Peine
TOP: Ö 19
Gremium: Kreistag des Landkreises Peine Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 10.04.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Gymnasiums am Silberkamp
Ort: Am Silberkamp 30, 31224 Peine
2013/034 Überführung der „Gebläsehalle“ in das Eigentum des Landkreises Peine – Antrag der CDU-Kreistagsfraktion vom 18. März 2013
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Finanzen Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
 
Wortprotokoll

Kreistagsvorsitzende Schlaugat geht auf die Vorlage ein

Kreistagsvorsitzende Schlaugat geht auf die Vorlage ein.

 

KTA Fechner weist darauf hin, dass sich die CDU-Kreistagsfraktion nicht als Fanclub der Geschichte und der historischen Vorgänge im Zusammenhang mit der Gebläsehalle sehe, sondern in der Verantwortung, für den Landkreis Peine die finanziellen Konsequenzen aus dem Vorhandensein dieses Bauwerkes so vertretbar wie möglich zu gestalten. Es sei zudem nicht beabsichtigt, die Gemeinden Ilsede und Lahstedt durch den vorliegenden Antrag vollkommen aus ihrer Verantwortung zu entlassen und dadurch eventuelle Wünsche für Freiräume, wie z.B. den Kugelwasserturm, zu wecken. Die CDU-Kreistagsfraktion sehe auch weiterhin durch die Umsetzung des beantragten Beschlusses die historisch gewachsenen, moralischen Verpflichtungen - besonders für die Stadt Peine und die Salzgitter AG als Nachfolgekonzern der Ilseder Hütte -, sich verstärkt für die Rekultivierung und Revitalisierung sowie die Sorge um den fachgerechten Umgang mit den Altlasten einzusetzen. Bei der Umsetzung des Antrages werde erwartet, dass die baurechtliche Abnahme des Bauwerkes Gebläsehalle vorher akzeptabel erfolgt sei und die geflossenen Fördermittel auch weiterhin im Sinne der Fortführung der Gebläsehalle genutzt werden könnten.

 

EKR Heiß erklärt, dass es der richtige Weg sei, dies im Detail im zuständigen Fachausschuss zu beraten.

 

Der Kreistag beschließt einstimmig:

 

Der Antrag der CDU-Kreistagsfraktion wird zur Beratung an den Ausschuss für Zentrale Verwaltung und Feuerschutz verwiesen.