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Auszug - Einwohnerfragestunde  

Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 22.04.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:10 Anlass: Sitzung
Raum: Kreishaus-Kantine
Ort: Burgstr. 1, 31224 Peine
 
Wortprotokoll

Der anwesende Einwohner Jörg Plagemann erklärt, dass er sich im SGB-II-Hilfebezug befinde

Der anwesende Einwohner Jörg Plagemann erklärt, dass er sich im SGB-II-Hilfebezug befinde. Im Rahmen der Bearbeitung seien ihm von der zuständigen Sachbearbeiterin wiederholt Erklärungen gegeben worden, die er nicht nachvollziehen konnte. Auf seine Bitte um Benennung der entsprechenden Rechtsgrundlagen sei ihm wiederholt die Antwort „Das ist so, weil ich es Ihnen sage“ gegeben worden. Seine diesbezüglichen Beschwerden seien von der Vorgesetzten der Sachbearbeiterin in gleichem Ton behandelt worden. Vor diesem Hintergrund suche er das Jobcenter nur noch in Begleitung eines Zeugen auf. Nach seiner Einschätzung komme der Landkreis seiner aus §§ 14 und 15 Sozialgesetzbuch I (SGB I) – Allgemeiner Teil resultierenden Verpflichtung zu Auskunft und Beratung nicht nach. Seine erste Frage an den Ausschuss lautet daher, ob es die Arbeitsweise des Landkreises Peine sei und es eventuell sogar eine Dienstanweisung darüber gebe, dass politisch interessierte Personen mit besonderer Härte behandelt werden. Vor seiner zweiten Frage führt er aus, dass er ein kleines Eigenheim besitze, das schuldenfrei sei und keine Mietkosten verursache. Seine Heizkosten habe er in den letzten Jahren sehr stark abgesenkt, weitere Einsparungen seien nicht möglich. Durch den langen und kalten Winter seien die Heizkosten im Vergleich zum Vorjahr stark gestiegen. Vom Jobcenter des Landkreises Peine habe er ein Schreiben mit beigefügten Urteilen erhalten, mit denen die Kürzung der Heizkostenübernahme auf die Fläche von fünfzig Quadratmetern begründet werde. Diese Urteile beziehen sich jedoch ausschließlich auf Mietwohnungen, während er in einem Eigenheim lebe. Er stellt daher die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage die Übernahme von rund der Hälfte der ihm entstandenen Heizkosten abgelehnt werde. Des Weiteren erklärt Herr Plagemann, dass er vom Jobcenter eine Einladung zum Landkreis Peine erhalten habe. Die ihm dadurch entstehenden Fahrtkosten wolle ihm der Landkreis, der mit seiner Aufforderung zur Vorsprache den Anlass für die Fahrt gegeben habe, jedoch nicht übernehmen. Er stellt daher als drittes die Frage, ob das die Arbeitsweise des Landkreises Peine sei.

 

Der Vorsitzende, KTA Möhle, erklärt, dass der Ausschuss keine Fragen zu Einzelfällen behandeln könne. Zudem seien die von Herrn Plagemann angesprochenen Mitarbeiter/innen des Landkreises Peine nicht anwesend, so dass sie nicht gehört werden können. Er schlägt vor, dass sich Herr Plagemann mit dem Jobcenter in Verbindung setze und seine Angelegenheit dort im Detail kläre.

 

Herr Plagemann widerspricht und begründet dies mit der allgemein gehaltenen Formulierung seiner Fragen.

 

Fachbereichsleiter (im Folgenden FBL genannt) Dr. Buhmann merkt an, dass der Ausschuss auf Grund des Datenschutzes und des Persönlichkeitsrechts keine Behandlung von Einzelfällen vornehmen könne. Da die Fragen aber trotz des persönlichen Bezuges allgemein gehalten worden seien, können allgemeine Antworten gegeben werden.

 

Fachdienstleiter (im Folgenden werden männliche und weibliche Fachdienstleitungen als FDL bezeichnet) Sommer bezieht sich zunächst auf die erste Frage und verneint entschieden, dass Menschen im Jobcenter restriktiv behandelt werden oder es gar eine entsprechende Dienstanweisung gebe. Eine solche Vorgehensweise halte er für unzulässig. Bei den Fragen 2 und 3 handele es sich um Rechtsfragen, bei denen der Gesetzgeber/die Gesetzgeberin Regelungen getroffen habe, die für die Betroffenen nicht immer angenehm seien. Die Verwaltung und damit auch das Jobcenter Landkreis Peine haben sich an die Vorschriften zu halten. Sofern jemand mit den getroffenen Entscheidungen nicht einverstanden sei, könne er in einem Gespräch oder über das Widerspruchsverfahren sowie den Rechtsweg die Entscheidung überprüfen lassen. Mehr könne an dieser Stelle dazu nicht gesagt werden. FDL Sommer bietet Herrn Plagemann ein Gespräch zur Klärung der persönlichen Streitfragen an.

 

Herr Plagemann erklärt, dass er sich überlegen werde, ob er auf das Angebot zurückkommen oder gleich den Rechtsweg beschreiten wolle.

 

Da keine weiteren Fragen an den Ausschuss gerichtet werden, schließt der Vorsitzende, KTA Möhle, diesen Tagesordnungspunkt.