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Auszug - Informationen der Verwaltung  

Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 22.04.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:10 Anlass: Sitzung
Raum: Kreishaus-Kantine
Ort: Burgstr. 1, 31224 Peine
 
Wortprotokoll

FBL Dr

FBL Dr. Buhmann gibt bekannt, dass der Jahresbericht des Jobcenters erstmals vorgelegt worden sei und sich auf das Jahr 2012 beziehe. Zwischenzeitlich sei er auch bereits verteilt worden. Seine Frage, ob hierüber eine Diskussion gewünscht werde, wird bejaht.

 

FBL Dr. Buhmann gibt die Ergebnisse hinsichtlich der drei mit dem Land Niedersachsen für das Jobcenter vereinbarten Ziele bekannt. Bei allen drei Zielen konnten die Erwartungen erfüllt werden, lediglich im Bereich Integration sei die Zielvorgabe von 28,3% mit tatsächlich 28,2864% um eine Integration geringfügig verfehlt worden.

 

Die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Tödter, berichtet vom ‚Equal Pay Day 2013‘. Dazu gibt sie zunächst einen Überblick über die Position von Deutschland im Vergleich zu den anderen europäischen Staaten und betont, dass das Ergebnis sehr nachdenklich stimme. Anschließend zählt sie die verschiedenen Faktoren wie beispielsweise den hohen Anteil von Frauen im Niedriglohnsektor sowie den niedrigen Anteil von Frauen in Führungspositionen auf, in denen das schlechte Ergebnis Deutschlands begründet liege. Sie erwähnt, dass auch die Tarifverträge im öffentlichen Dienst nicht in jedem Fall diskriminierungsfrei, das heißt geschlechtergerecht seien. Jetzt würden die Hoffnungen auf dem Entgeltgleichheitsgesetz ruhen, das die Juristin Dr. Karin Tondorf entwickelt habe. Die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Tödter, betont, dass Arbeit grundsätzlich anders bewertet werden müsse und verweist auf ein Beispiel in der Schweiz. Dort haben Krankenschwestern gegen die Lohndifferenz zwischen sich und z.B. Polizisten protestiert und ein solches Umdenken erzwungen. Nach Neubewertung ihrer Arbeit, auch unter dem Aspekt psychosozialer Kompetenzen, verdienen Krankenschwestern nun in der Schweiz wesentlich mehr. Eine weitere Lösungsstrategie sei die Frauenquote, die jedoch unlängst im Bundestag gescheitert sei. Eine Reihe von Fotos vom ‚Equal Pay Day 2013‘ in Peine geben einen Einblick in die örtlichen Aktivitäten zu diesem Tag. Die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Tödter, betont, dass diese Veranstaltung interfraktionell organisiert worden sei. Als Rednerinnen seien die drei stellvertretenden Landrätinnen, die Vorsitzende des DGB-Landesfrauenausschusses sowie die Landessprecherin des Sozialverbandes Deutschland (SoVD) aufgetreten.

 

 

 

 

Die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Tödter, weist auf die Veranstaltung ‚25 Jahre Gleichstellungspolitik im Landkreis Peine‘ am 26. April 2013, 18:00 Uhr bis 21:30 Uhr, hin und bittet insbesondere die Vertreter und Vertreterinnen des Kreistages, an der Veranstaltung teilzunehmen. Es sei sehr wichtig, dass die Politikerinnen und Politiker das Thema ernst nehmen und das durch ihre Anwesenheit zeigen würden.

 

Des Weiteren gibt die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Tödter, bekannt, dass am 02. Juni 2013 um 11:30 Uhr die Veranstaltung ‚Gruppenbilder mit Dame – Politikerinnen im Landkreis Peine gestern und heute‘ eröffnet werde, die im Rahmen des FrauenORTES Peine stattfinden wird und von ihr, dem Kreismuseum Peine und der Historikerin Dr. Karin Ehrich erarbeitet worden sei. Sie bittet auch hierfür um rege Teilnahme.

 

FBL Dr. Buhmann erklärt, dass KTA Meyermann nach dem pädagogischen Konzept für das Asylbewerberheim in Groß Lafferde gefragt habe. Er verteilt daher die ‚Konzeption Betreuung in der Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber, geduldete Asylbewerber und Flüchtlinge‘.

 

FDL Sommer bezieht sich auf die Anfrage von BV Lange in der letzten Sitzung (Anm. des Protokollführers: Siehe TOP 11 im Protokoll der 7. Sitzung der 17. Wahlperiode des Ausschusses für Gleichstellung, Arbeit und Soziales vom 25. Februar 2013, S. 8 f.) bezüglich der Androhung von Zwangsmaßnahmen in einem ersten Schreiben des Jobcenters zur Anforderung von Unterlagen. Demnach handele es sich um rechtliche Vorgaben, das heißt die Androhung von Sanktionen selbst in einem ersten Schreiben sei rechtlich vorgeschrieben. Würde man diese Formulierungen nicht verwenden, dürften die Sanktionen später auch dann nicht vorgenommen werden, wenn sie in einem zweiten Schreiben nachgereicht werden würden. FDL Sommer betont, dass das Jobcenter ursprünglich nicht so restriktiv vorgegangen sei und dafür Prüfbemerkungen erhalten habe. Deshalb müsse man nunmehr so verfahren. Falls also eine angeforderte Leistung, zum Beispiel das Vorlegen von Unterlagen, nicht innerhalb der genannten Frist erfolgen könne, reiche ein Anruf, bei dem die Gründe dafür genannt werden.

 

KTA Lächelt regt eine schriftliche Mitteilung statt eines Anrufes an, weil die betroffene Person dann über einen Nachweis verfüge.