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Auszug - Informationen der Verwaltung   

Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 04.06.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:15 Anlass: Sitzung
Raum: Kl. Sitzungssaal
Ort: Burgstr. 1, 31224 Peine
 
Wortprotokoll

8  Informationen der Verwaltung

 

a)  Gewässergüte der Fuhse und der Aue / Erse

Frau Schneider erläutert, dass Daten über die Gewässergüte vom GLD beim NLWKN erhoben und ausgewertet werden.

 

Der letzte Gewässergütebericht für das Fuhse-Wietze-Gebiet wurde in 2003 fertiggestellt. Das Gebiet ist identisch mit dem Bereich der Gebietskooperation gemäß WRRL. Dem Bericht nach hat sich die biologische Gewässergüte seit 1998 verbessert, ist aber noch nicht als stabil bezeichnet worden. Auch hinsichtlich der chemischen Gewässergüte ergab sich insgesamt eine positive Tendenz, insgesamt jedoch noch kein günstiges Bild.

 

Nach Güteklassen ergab sich eine Verbesserung von bis zu 2 Stufen.

Die Fuhse war hauptsächlich der Güteklasse II-III (kritisch belastet) zuzuordnen. Die Aue / Erse lag etwa auch in diesem Bereich – allerdings bereichsweise näher an der Güteklasse II (mäßig belastet).

Die erstmals erhobene Gewässerstrukturgüte wurde für die Fuhse mit (im Durchschnitt) 6 (sehr stark verändert) festgestellt (insg.7 Strukturgüteklassen (1-7)). Bei der Aue / Erse ergab sich ein um etwa eine Stufe günstigeres Bild (im Mittel Klasse 5 = stark verändert). Landesweit sind ca. 15 % der Gewässer in Bezug auf die Strukturgüte halbwegs intakt.

 

In 2011 wurde das Einzugsgebiet der Fuhse vom NLWKN auf ausgewählte PSM untersucht. Die Ergebnisse des erst Mitte Mai 2013 vorgelegten Berichtes, die teilweise schon beim Nds. Gewässerforum Mitte Okt. 2012 vorgestellt wurden, sind Besorgnis erregend. Offiziell wird dieser Bericht am 14.06.2013 den Mitgliedern der Gebietskooperation Fuhse-Wietze (dazu gehört auch der Landkreis Peine) vorgestellt.

 

Veranlassung und Schwerpunkt des Projekts war eine Prüfung auf Belastung mit speziell im Rübenanbau eingesetzten Pflanzenschutzmitteln (insb. Ethofumesat (Herbizid)). Ziel war es, ggf. Belastungsschwerpunkte erkennen zu können und, entsprechend den Kriterien der Europäischen WRRL, durch geeignete Maßnahmen zu versuchen die Belastung der Fuhse zu verringern und möglichst den guten chemischen/ökologischen Zustand erreichen zu können. Laut Bericht ist die Fuhse (inkl. Nebengewässer) im Zeitraum der Untersuchungen nicht diesem Zustand gewesen.

 

Nach einer jüngst erfolgten Abstimmung in der Landesregierung zwischen den Ressorts Umwelt und Landwirtschaft soll der Kenntnisstand nun durch weitere Untersuchungen (z.B. Berück¬sichtigung der Witterung/des Abflussverhaltens) verbessert werden. Ein geeignetes Ma߬nahmenkonzept soll entwickelt und unter Federführung der LWK Niedersachsen entsprechend umgesetzt werden. Anschließend erfolgt eine Erfolgskontrolle in Form eines Monitoring¬programms, welches einen unmittelbaren Vergleich mit den Ergebnissen aus dem Jahr 2011 ermöglichen wird. Die tiefergehenden Untersuchungen werden innerhalb eines angemessenen Zeitraums durchgeführt, um sicherzustellen, dass die erfolgten Maßnahmen bis dahin gegriffen haben und dementsprechend beim erneuten Monitoring abgebildet werden können.

 

Der Gewässergütebericht ist diesem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

KTA Streichert fragt in diesem Zusammenhang nach dem Grunderwerb im Bereich der Fuhse an.

Die Verwaltung wird hierüber in der nächsten Sitzung des Ausschusses berichten.

 

 

b)  Verwendung von Ersatzgeld (incl. Wahle-Mecklar)

Frau Schneider berichtet, dass seit 2005 insgesamt 530.000 € an Ersatzgeld für den Eingriff in das Landschaftsbild gezahlt wurden.

Hiervon sind bisher ca. 87.000 für die Fuhserenaturierung und ca. 4.000 € für Projekte nach der Biotoprichtline (Anlage von Hecken u. Obstwiesen, Feuchtbiotope) ausgegeben worden. Eine weitere Verwendung ist vorgesehen für die Fuhserenaturierung (weitere Flächenankäufe bei Woltwiesche für Lückenschlüsse), das Waldförderprogramm im Südkreis und Projekte nach der Biotoprichtlinie.

Hinweise auf Informationen und Antragsformulare sind auf der Internetseite des Landkreises Peine vorhanden.

Weiterhin kommt die Förderung der Anlage von Eichenkulturen im Privatwald auf bisherigen Nadelholzflächen in Betracht. Hier ist eine Abstimmung mit Betreuungsförstern der Landwirtschaftskammer vorgesehen.

 

Für die 380 KV-Leitung Wahle-Mecklar können gemäß den ersten überschlägigen Angaben für den Trassenabschnitt im Landkreis Peine ca. 1,2 Mio Ersatzgeld angenommen werden.

Mit Ersatzgeldzahlungen ist hier nicht vor 2015 zu rechnen.

 

In diesem Zusammenhang fragt KTA Streichert an, an welchen Stellen die Mittel im Haushalt ersichtlich sind.

Ein Betrag von 255.606,85 € ist in  der Eröffnungsbilanz 31.12.2010 im Bereich Landschaftsschutz (Produktkonto 554000.2040300) ausgewiesen; ein weiterer Betrag von 170.181,09 €  im Bereich Artenschutz (Produktkonto 55402000.2040300, Haushalt 2011)

 

c)  Sachstand Hähnchenmastanlagen

Im Antragsverfahren Erweiterung Peine/Wendesse liegt das geforderte Keimgutachten noch nicht vor. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich bei Durchführung geeigneter Vermeidungsmaßnahmen für stickstoffempfindliche Biotope (NSG Wendesser Moor, NSG Schwarzwasserniederung).

Die Antragsunterlagen sind diesbezüglich noch zu ergänzen.

Aufgrund einer BauGB-Novelle entfällt in Kürze die Privilegierung von gewerblichen Tierhaltungsanlagen. Dieser Erweiterungsantrag wird davon voraussichtlich betroffen sein.

Im Antragsverfahren Erweiterung Ilsede/Solschen haben sich umfangreine Nachforderungen zu dem eingereichten Antrag ergeben. U.a. ist die Art der Privilegierung aus den eingereichten Unterlagen nicht ersichtlich.

 

d)  Änderungsverfahren NSG Nördliche Okeraue

Das Änderungsverfahren wird lt. Zuständigkeitserklärung des MU durch den Landkreis Gifhorn geführt.

Es erfolgt eine Anpassung des NSG an die Erfordernisse der FFH-Richtlinie. Hierbei erfolgen keine wesentlichen Änderungen.

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird im Juli 2013 gestartet.

Der Ausschuss wird über den Fortgang des Verfahrens weiter informiert.

 

e)  Ausweisung ÜSG Oker

Das Überschwemmungsgebiet Oker ist vom Land in 2012 einstweilig sichergestellt worden. Das ÜSG ist nunmehr durch die Wasserbehörde als Verordnung festzusetzen.

Dieses Überschwemmungsgebiet betrifft den Landkreis Peine nur mit einem sehr geringen Anteil im Bereich der Ortschaft Neubrück

Das MU hat mit Erlass vom 19.04.2013 den Landkreis Gifhorn als zuständige Behörde zur Durchführung des Verfahrens für die Flächen der Landkreise Peine und Gifhorn bestimmt

Mit dem Verfahren zur Ausweisung des ÜSG ist nach Angaben des Landkreises Gifhorn noch nicht begonnen worden.

 

f)  Offene Pforte

Nach einer Umfrage haben bisher zwei Personen Interesse an einer Mitwirkung an dem Projekt. Die Gespräche hierzu werden im Sommer 2013 aufgenommen.

g)  Schießstände Luhberg / Trentelmoor

Die Schießstände sind bereits seit Langem stillgelegt. Der Bereich der ehemaligen Schießanlage Luhberg wurde 1984 durch Bodenproben stichpunktartig untersucht. Die Werte lagen deutlich unterhalb der Prüfwerte der BBodSchV. Die damalige Untersuchung wird jedoch nach heutigen Erkenntnissen als nicht ausreichend angesehen. Für beide Standorte soll deshalb im nächsten Jahr eine Gefahrerforschung eingeplant werden. Es wird geprüft, ob hierfür Fördermittel beantragt werden können.

 

h)  Landschaftsrahmenplan

Der endgültige Entwurf ist in den nächsten Tagen zu erwarten. Die Beteiligung der Gemeinden und Verbände wird vorbereitet.

Den Kreistagsfraktionen wird je ein Entwurf zur Verfügung gestellt. Es erfolgt eine Informationsvorlage über den endgültigen Entwurf zur Sitzung des Ausschusses im November 2013.

 

i)  Schießstand Wahle

Die Jägerschaften haben inzwischen beschlossen, sich an den Sanierungskosten zu beteiligen. Es ist jedoch noch ein Restbetrag offen. Der Betreiber wird zur weiteren Vorgehensweise in Kürze angeschrieben werden.

 

j)  Fracking im Landkreis Peine

Frau Schneider weist hierzu auf das laufende Gesetzgebungsverfahren hin.

Im Bereich des Landkreises Peine ist kein Fracking vorgesehen (keine Schiefergas-Lagerstätten / hohe Bevölkerungsdichte).

 

k)  Klimaschutzkonzept

KBR Gemba erläutert die Thematik und lädt zu einer Auftaktveranstaltung am 27.06.2013 um 18:00 Uhr in der Aula des Silberkampgymnasiums ein.