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Auszug - Überführung der Gebläsehalle in das Eigentum des Landkreises Peine Antrag der CDU-Kreistagsfraktion vom 18. März 2013  

Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 19.08.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 17:50 Anlass: Sitzung
Raum: Kantinenraum
Ort: Burgstr. 1, 31224 Peine
2013/086 Überführung der Gebläsehalle in das Eigentum des Landkreises Peine
Antrag der CDU-Kreistagsfraktion vom 18. März 2013
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Finanzen Bearbeiter/-in: Klages, Gundula
 
Wortprotokoll

 

 

 

KTA Fechner führt zu dem Antrag der CDU-Fraktion aus, dass der Landkreis Peine aktuell ca. 200.000 € für die Gebläsehalle bezuschusst. Durch eine Übernahme der Gebläsehalle könnte der Landkreis Peine eine bessere Steuerungsmöglichkeit in Bezug auf die Halle erlangen.

Die möglichen Investitionskosten des Landkreises Peine für eine Übernahme der Gebläsehalle müssen zunächst geprüft werden. Von daher wird vorgeschlagen, den Antrag vorerst zurückzustellen, bis genauere Aussagen zu den möglichen Investitionskosten gemacht werden können.

 

KTA Baumeister meint, dass der Antrag so keinen Sinn macht. Innerhalb der kurzen Zeit (Übernahme zum 01.01.2014 angestrebt) können die vielen zu klärenden Dinge nicht geprüft werden. Zudem wäre eine Übernahme der Gebläsehalle konträr zur angestrebten Haushaltskonsolidierung.

 

KTA Baum ist verwundert über den Antrag von der CDU-Fraktion. Zum einen sollte auf die „Veredelungsprämie“ bei einer Fusion Lahstedt/Ilsede verzichtet werden, nun aber sollen die Haushalte der Gemeinden um die Gebläsehalle entlastet werden. Das passt so nicht zusammen. Hinzu kommt, dass der Landkreis Peine keine finanziellen Möglichkeiten hat, die Gebläsehalle den Gemeinden abzukaufen. Im Antrag der CDU-Fraktion wird nicht auf die möglichen Konditionen eingegangen. Die SPD-Bündnis90/Die Grünen-Fraktion möchte heute eine Entscheidung herbeiführen.

 

Parteiübergreifend steht nach Ansicht von KTA Leinz fest, dass die Gebläsehalle eine überregionale Bedeutung besitzt. Von Veranstaltungen in der Gebläsehalle profitieren alle. Die Gemeinden Ilsede und Lahstedt seien aufgrund ihrer Größe mit der Gebläsehalle überfordert. Vor einer möglichen Übernahme durch den Landkreis Peine müssten selbstverständlich mögliche Nachteile infolge der Subventionierung geklärt sein. Im Antrag wird laut KTA Fechner auch mehr Transparenz und Einflussnahme gefordert. Zudem sei noch keine baurechtliche Endabnahme erfolgt. Hier muss die Verwaltung noch tätig werden.

 

Zur Bauendabnahme weist EKR Heiß ausdrücklich darauf hin, dass jede Veranstaltung in der Gebläsehalle baurechtlich legalisiert war.

 

KTA Konrad merkt an, dass die Wito sehr gute Arbeit bei der Vermarktung der Gebläsehalle leistet. Eine jetzige Übernahme der Gebläsehalle in das Eigentum des Landkreises Peine könnte kontraproduktiv sein. Aktuell kann über den Kreisausschuss Einfluss auf die Gebläsehalle genommen werden. Herr Eckhardt kann jederzeit in den Kreisausschuss für entsprechende Informationen zur Wito geladen werden.

 

Der Antrag soll keine Infragestellung der Arbeit der Wito sein, sondern vielmehr klares Bekenntnis zur Gebläsehalle darstellen, so KTA Leinz. Der Landkreis Peine würde bei einer Übernahme sicherlich auch die Wito mit der Vermarktung beauftragen.

 

Die baurechtliche Endabnahme müsste laut KTA Fechner im Interesse der Gemeinden liegen. EKR Heiß weist erneut darauf hin, dass alle Veranstaltungen in der Gebläsehalle genehmigt waren.

 

Dem Beschlussvorschlag wurde bei 3 Gegenstimmen und einer Enthaltung mehrheitlich zugestimmt.