Inhalt

Auszug - Produktbericht Stand 30. Juni 2013 für das Budget der Fachdienste Umwelt, Veterinärwesen und der Fachbereichsleitung 2  

Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 20.08.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: Kl. Sitzungssaal
Ort: Burgstr. 1, 31224 Peine
2013/095 Produktbericht Stand 30. Juni 2013 für das Budget der Fachdienste Umwelt, Veterinärwesen und der Fachbereichsleitung 2
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Fachdienst Umwelt Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
 
Wortprotokoll

a)      Gewässergüte der Fuhse

 

Herr Funk erläutert ausführlich den vorliegenden Bericht des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLKWN) über Untersuchungen auf ausgewählte Pflanzenschutzmittel im Einzugsgebiet der Fuhse-Bestandsaufnahme 2011 – anhand einer Präsentation.

Der Text dieser Präsentation ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

b)      Sachstand Kiesgrube Bortfeld

 

Herr Gemba berichtet über den derzeitigen Sachstand des Verfahrens.

Der Text ist diesem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

KTA Streichert beanstandet, dass dem Betreiber bereits im Jahr 2012 eine Genehmigung zur Verfüllung der Grube erteilt wurde, obwohl erst 2013 mit den naturschutzfachlichen Kartierungen begonnen wurde.

 

Herr Gemba erklärt hierzu, dass es sich hierbei um eine sog. „Zulassung zum vorzeitigen Beginn“ handelt. Dabei ist der Benutzer verpflichtet, alle bis zur Benutzung verursachten Schäden zu ersetzen und, falls die Benutzung nicht erlaubt wird, den früheren Zustand wiederherzustellen.

Im übrigen erfolgte die Zulassung im öffentlichen Interesse, da sie vornehmlich der Böschungssicherung dient.

 

Herr Kuklik regt an, diesen Lebensraum für Kröten zu erhalten, und die Grube nicht verfüllen zu lassen. Dies sollte auch im Hinblick auf die vorgefundenen Uferschwalben geschehen.

Die Verwaltung wird dies an die Untere Naturschutzbehörde weitergeben.

 

c)       Kiesabbau in Wipshausen

 

Herr Gemba berichtet über den Ablauf des Verfahrens.

Demnach ist die geplante Westerweiterung des Kiesabbaus seitens des Landkreises Peine abgelehnt worden. Gegen diese Entscheidung wurde seitens der Fa. Papenburg im August 2013 Klage erhoben.

Der Ausschuss nimmt von dem Verfahrensablauf Kenntnis.

 

d)      Grunderwerb im Bereich der Fuhse

 

Herr Gemba berichtet in Bezug auf eine Anfrage in der 7. Sitzung des Ausschusses über die bisherigen Ankäufe im Bereich der Fuhse.

Eine Übersicht hierüber ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

e)      „Offene Pforte“

 

Herr Gemba erläutert den derzeitigen Sachstand.

Demnach handelt es sich bei der „Offenen Pforte“ nicht um eine Pflichtaufgabe des Landkreises. Es wurde deshalb schon länger diskutiert, die

 

organisatorischen Tätigkeiten in eine ehrenamtliche Bearbeitung zu übertragen.

 

 

Zwischenzeitlich haben zwei Personen eine positive Reaktion zur grundsätzlichen Mitarbeit übermittelt. Die Sachkosten, die für die Aktion „Offene Pforte“ anfallen (Druckkosten etc.) müssten allerdings weiterhin vom Landkreis Peine getragen werden.

 

Die Vorgehenswiese wird vom Ausschuss einhellig begrüßt.

 

f)        Aufforstungsfläche (Zaun) im Bereich der Ortschaft Duttenstedt

 

Aufgrund einer Anfrage in der 7. Sitzung des Ausschusses berichtet

Herr Gemba über den Sachstand.

 

Demnach wurde der Zaun um 1 m von der im Frühjahr 2013 erkennbaren Pfluggrenze zwischen den beiden Ackerflächen nach innen gesetzt aufgestellt (rechtlich erforderlich ist nur ein Schwengelrecht von 60 cm). Bei einem gemeinsamen Ortstermin am 15.03.13 hatte der Eigentümer auch keine Einwände gegen den Zaunverlauf, der damals schon stand, erhoben. Er bat jedoch darum, die 1. Pflanzreihe an seinen Ackergrenzen herauszunehmen. Dies wurde wunschgemäß noch im Frühjahr erledigt.

 

Eine genauere Prüfung durch Vergleich der vor Ort aufgemessenen Zaunlängen mit einer Überlagerung von Luftbild und amtlicher Liegenschaftskarte ergab jetzt, dass der Zaun um mehrere Meter auf den landkreiseigenen Grundstücken nach innen gesetzt ist. Vielmehr wurde die Flurstücksgrenze um etwa 5, im Maximum etwa 8 m, mit Mais und Rüben überackert.