Inhalt

Vorlage - 2007/010  

Betreff: Produktorientierter Budgethaushalt
hier: FBL 2, FD 21 u. 24
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Dezernat 1 Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz
23.01.2007 
Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

a)      Der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz empfiehlt dem Kreistag eine Änderung des Stellenplanes entsprechend der Verwaltungsvorlage (s. auch Seiten 117 und 131 des produktorientierten Budgethaushaltes). Die Änderungen zu Ziffer 1 und 2 der Sachdarstellung sind bereits im produktorientierten Budgethaushalt berücksichtigt. Bei Zustimmung zu Ziffer 3 der Sachdarstellung sind die finanziellen Auswirkungen noch in den produktorientierten Budgethaushalt aufzunehmen.

 

b)      Der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz empfiehlt dem Kreistag, der Verwaltungsvorlage zum produktorientierten Budgethaushalt 2007 für die Produkte der Fachbereichsleitung II und der Fachdienste 21 und 24 (Seiten 111 bis 140 des produktorientierten Budgethaushaltes), zuzustimmen. Die in der Sachverhaltsdarstellung erläuterte notwendige Erhöhung um 200.000 € beim Produkt 2210211000 – Schutz des Bodens – ist noch im Verwaltungshaushalt zu berücksichtigen. Zu berücksichtigen ist dabei die Entscheidung zu Ziffer 3 der Sachdarstellung zum Stellenplan.

 

c)      Der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz empfiehlt dem Kreistag, der Verwaltungsvorlage zur Finanzplanung 2007 der Budgets der Fachbereichsleitung 2 und der Fachdienste 21 und 24 in der vorgelegten Fassung (Seiten 115 und 116, 129 und 130 sowie 141 und 142 des produktorientierten Budgethaushaltes), zu beschließen.

 

 

 

 

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Stellenplan

 

  1. Fachbereichsleitung 2

Der Landkreis Peine beabsichtigt in 2007 ein Geographisches Informations-System, kurz GIS, flächendeckend für die gesamte Kreisverwaltung einzuführen.

 

Mittels dieses GIS werden Sachdaten (aus Excel, Datenbanken oder sonstigen digitalen Quellen) mit den amtlichen Geodaten (Amtliches Liegenschaftsbuch und Amtliches Liegenschaftskataster) in Verbindung gebracht, eine Auswertung der Sachdaten auf einen oder mehrere bestimmte räumliche Gebiete des LK Peine wird ermöglicht. Beispiele sind insbesondere im Bereich Umweltschutz und Regionalplanung gegeben.

 

In 2006 wurde intensiv die organisatorische Durchführung und Bereitstellung dieser notwendigen Dienstleistung innerhalb der Kreisverwaltung geprüft. In deren Folge ist eine Aufteilung der Personalressourcen wie in nachfolgenden Skizze aufgeführt vorzunehmen:

 

 

 

 

Der technische Betrieb wird in der EDV der Kreisverwaltung erfolgen, dort sind 0,5 Stellen für 2007 eingeplant.

 

Für den Benutzerbetrieb und den Administrativen Betrieb sind weitere 1,5 Stellen einzuplanen. Diese werden dem Fachbereich 2, Bauen und Umwelt, zugeordnet.

Derzeit sind 0,5 Stellen mit einem Mitarbeiter für die Einführungskonzeption besetzt.

 

Die weitere Stelle wird erforderlich bei dem Betrieb des GIS, insbesondere dem zentralen Erstellen von Landkarten mit speziellen Sachdateninformationen, kurz das Verbinden der Sach- mit den Geodaten.

Diese Stelle wird nicht zusätzlich geschaffen. Im FD21 und FD26 sind jeweils 0,5 derzeit unbesetzte Planstellen vorhanden. Diese werden für die GIS-Aufgabe im Bereich des FB2 der Fachbereichsleitung zugeordnet. Eine Erhöhung des Stellenplans erfolgt damit nicht.

 

  1. Fachdienst 21 - Umwelt

Zum Haushalt 2006 wurde das Budget 28 – Agenda 21 – dem Budget 21 – Umwelt – zugeordnet. Die gleichzeitige Verlagerung des Stellenanteils wurde übersehen. Es erfolgt nunmehr lediglich eine Zuordnung der Stelle zu dem mit Finanzmitteln versehenen Budget.

 

  1. Fachdienst 24 - Verbraucherschutz

Im FD 24 wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine zusätzliche 0,5 Stelle nach Entgeldgruppe 9 für Aufgaben der Tierseuchen-Krisenplanung eingerichtet. Dadurch entstehen im Produkt 2240241000 – Tiergesundheitsschutz - zusätzliche, bisher nicht berücksichtigte, Personalkosten in Höhe von jährlich 24.000 €. Die Stelle soll vorerst nur befristet für 2 Jahre besetzt werden.

 

Die EU verfolgt die Politik, Ausbrüche von Tierseuchen durch schnellstmögliche Tötungs- und Sperrmaßnahmen zu tilgen. Impfkampagnen sind nicht vorgesehen. Die für die Tierseuchenbekämpfung zuständigen Landkreise müssen sich durch umfangreiche vorbeugende Krisenplanungen auf diese Situation einstellen. Gelingt es nicht, ein Seuchengeschehen beim Erstausbruch durch entsprechende Bekämpfungsmaßnahmen einzudämmen, werden durch die EU großflächige Restriktionen für den Tierverkehr verhängt, was in einem so viehreichen Land wie Niedersachsen zu erheblichen volkswirtschaftlichen Schäden führen kann. Einige Tierseuchen, wie beispielsweise die Geflügelpest, können auch die Gesundheit der Bevölkerung bedrohen.

 

In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass aufgrund des allgemein stark gestiegenen Aufgabenvolumens im Veterinärbereich für diese Planungsaufgaben keine ausreichenden Arbeitskapazitäten vorhanden sind. Die Vorbereitungen auf ein Tierseuchengeschehen konnten immer nur dann unter hohem Zeitdruck vorangetrieben werden, wenn ein bereits bestehendes Seuchengeschehen näher zu rücken drohte. Es gibt Defizite, die die Schlagkraft des Krisenzentrums im Ernstfall in Frage stellen und dringend aufgearbeitet werden müssen.

 

Im Vergleich zu früheren Jahren haben Ausbrüche von Tierseuchen in Europa aktuell zugenommen.

 

Allein im Jahr 2006 gab es in Deutschland Ausbrüche der Geflügelpest bei wildlebenden Vögeln in annährend allen Bundesländern und sogar in einem Nutzgeflügelbestand in Sachsen, einen Ausbruch der Schweinepest in mehreren Betrieben in Nordrhein-Westfalen, in dessen Verlauf auf Weisung der EU 98.000 Schweine in zwei Landkreisen gekeult werden mussten, einen Ausbruch der Blauzungenkrankheit in mittlerweile fast 900 Beständen in 4 Bundesländern und einen Ausbruch der Schweinepest mit zahlreichen erkrankten Wildschweinen in Nordrhein-Westfalen. Dieser Situation muss sich der Landkreis stellen und die Krisenplanung nun mit hoher Priorität angemessen vorantreiben.

 

Zu dieser gehören neben dem Aufbau eines entsprechenden Aktenplans und der Pflege von umfangreichen Anschriftendatenbanken auch die Erstellung sowie anschließende Aktualisierung von Ablaufplänen und Vordrucken / Vorlagen für die verschiedenen Tierseuchen sowie die regelmäßige Durchführung und Teilnahme an Übungen.

 

Hinzu kommen organisatorische Aufgaben, wie die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Krisenzentrums z.B. hinsichtlich der EDV-Ausstattung, Planung eines Vor-Ort-Krisen-zentrums, Planung von Materialbevorratung und –beschaffung, das Vorhalten von aktuellem Kartenmaterial, die Kommunikation zwischen dem hiesigen Fachdienst und den zu beteiligenden Fachdienstes des Landkreises Peine, Kommunen, Verbänden und Institutionen, die Berücksichtigung von arbeitsschutzrechtlichen Bedingungen (z.B. G 42- und G 26-Untersuchungen bei Geflügelpest) u.v.a.m..

 

Die Aufgaben könnten von einer Mitarbeiterin/einem Mitarbeiter mit abgeschlossener Verwaltungsausbildung und entsprechender Qualifikation (Planungskompetenz, Erfahrungen im Projektmanagement) in Zusammenarbeit mit einer der Amtstierärztinnen abgearbeitet werden. Nach dem veranschlagten Zeitraum von zwei Jahren soll der laufende Pflege- und Aktualisierungsaufwand durch den jetzigen Personalbestand bewältigt werden.

 

 

Produktorientierter Budgethaushalt

 

Die Summe der ungedeckten Produktkosten (Seite 111) ist mit einer Summe von 333.000 € identisch mit dem Budget der Fachbereichsleitung 2 (Seite 114). Gleiches gilt zu den Budgets Umwelt (Seiten 118 und 128) mit 1.192.900 € und Veterinärwesen (Seiten 133 und 140) mit 846.900 €.

 

Hinsichtlich der gravierenden Veränderungen wird auf die Kurzerläuterungen auf Seiten 113, 126 und 127 sowie 139 verwiesen. Im Bereich der ausgewiesenen Personalkosten muss allerdings bereits jetzt berücksichtigt werden, dass hier zum Haushalt 2008 Veränderungen eintreten dürften. Bisher sind die Personalkostenansätze in der Regel prozentual auf die Produkte verteilt. Grundlage hierfür waren Einschätzungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jahre 2004. Durch intensive Zeitaufzeichnungen wird mit Abschluss des Jahres 2006 jedoch die Möglichkeit vorhanden sein, die Personalkosten nach den tatsächlich für die Produktbearbeitung aufgewendeten Zeiten zu verteilen.

 

Neben den dargestellten Veränderungen ist noch eine weitere Änderung zum Produkt 2210211000 – Schutz des Bodens – des Fachdienstes 21 notwendig.

 

Auf dem Gelände der ELMEG GmbH & Co KG Kommunikationstechnik wurden Boden-  verunreinigungen, insbesondere durch LHKWs, festgestellt. Dieser Schaden sollte im Rahmen eines Sanierungsplanes von der ELMEG beseitigt werden. Zu einer Umsetzung der Sanierung kam es jedoch nicht mehr, da die Firma im Jahr 2003 insolvent wurde.

 

Im Rahmen der Abwicklung des Insolvenzverfahrens wurde das Betriebsgelände aus der Insolvenzmasse herausgenommen, so dass auch im Insolvenzverfahren eine Sanierung nicht möglich war.

 

Der Hauptgläubiger hat im Rahmen einer Vermarktungsstrategie für dieses Gelände einen Sanierungsplan nach dem Bundesbodenschutzgesetz erarbeiten lassen. Eine rechtliche Verpflichtung zur Durchführung von Sanierungsmaßnahmen besteht jedoch nicht. Aus rechtlichen Gründen war eine Verbindlichkeitserklärung durch den Landkreis Peine als untere Bodenschutzbehörde nicht möglich.

 

Der Schadensherd der Bodenverunreinigungen befindet sich zwar auf dem Betriebsgelände, die Verunreinigungen erstrecken sich jedoch auch auf das angrenzende Naturschutzgebiet "Fuhsetal", das teilweise im Eigentum des Landkreises Peine ist.

 

Ziel des vorgelegten Sanierungskonzeptes ist die Beseitigung der Bodenkontaminationen auf dem Betriebsgrundstück, so dass eine Kontamination des Grundwassers verhindert wird.

 

Da seit der Insolvenz im Jahr 2003 und den bisher erfolglos durchgeführten Gesprächen mit der Gläubigerbank eine Sanierung nicht durchgeführt werden konnte, müssen vom Landkreis Peine als zuständige untere Bodenschutzbehörde in eigener Regie Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen ergriffen werden.

 

Gemäß § 25 Bundesbodenschutzgesetz kann im Falle, daß durch den Einsatz öffentlicher Mittel bei Maßnahmen nach dem BBodSchG der Verkehrswert eines Grundstückes nicht nur unwesentlich erhöht wird, ist ein behördlicherseits festzusetzender Wertausgleich in Höhe der von der Maßnahme bedingten Wertsteigerung an den öffentlichen Kostenträger zu leisten Die Höhe dieses Ausgleichsbetrages wird durch die Höhe der eingesetzten öffentlichen Mittel begrenzt.

 

Nach dem vorliegenden Sanierungskonzept belaufen sich die voraussichtlichen Kosten auf ca. 200.000 €. Diese Kosten können dinglich durch Eintragung als Grundschuld gesichert werden. Da jedoch ein Zahlungseingang nicht feststeht, kann eine Berücksichtigung der Einnahme für 2007 nicht erfolgen. Dadurch ergibt sich eine Erhöhung der ungedeckten Produktkosten gegenüber der ursprünglichen Planung.

 

Der Bedarf im Vermögenshaushalt erhöht sich in der Fachbereichsleitung aufgrund der Auswirkungen der Einführung eines GIS um 55.000 € auf 55.700 €. Im Fachdienst Umwelt bleibt der Ansatz unverändert bei 22.900 €. Im Fachdienst 24 ist aufgrund erforderlicher Anschaffungen im Bereich der Tierseuchenbekämpfung eine Erhöhung um 17.900 € erforderlich.

Finanzplanung

 

Die Finanzplanung erhält die derzeitigen Einschätzungen der zu erwartenden Ausgabesteigerungen, wobei die Personalkostenentwicklung noch um die Auswirkungen des Beschlusses zu Ziffer 3. in der obigen Sachdarstellung zum Stellenplan zu verändern sind.