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Vorlage - 2017/132  

Betreff: 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:13.20.21.NT (2017)
Federführend:Fachdienst Finanzen Beteiligt:Verwaltungsführung
Bearbeiter/-in: Klages, Gundula  Dezernat 1
   Referat für Landrat, Kreistag und Öffentlichkeitsarbeit
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
25.10.2017 
6. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Doppischer_Nachtragsplan_2017  


 

Im Budget enthalten:

Ja

Kosten (Betrag in €):

----

Mitwirkung Landrat:

Ja

Qualifizierte Mehrheit:

Nein


 

 


Die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 wird beschlossen.

 

 


Im Rahmen der Aufstellung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2017 wurde von der Stadt Peine und den Gemeinden eine Senkung der Kreisumlage gefordert. Diesem Anliegen konnte angesichts unserer hohen Kassenkredite nicht gefolgt werden und zudem hätte bei Senkung des Hebesatzes planerisch ein negatives Jahresergebnis vorgelegen. Auch innerhalb des Finanzhaushaltes hätte ein negativer Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit ausgewiesen werden müssen.

Innerhalb des Jahres 2017 hat sich jedoch aufgrund jahresbezogener außergewöhnlicher Finanzierungsregelungen des Landes ergeben, dass als Folge gestiegener Erträge aus Schlüsselzuweisungen, Kreisumlage und Erstattungen nach dem Aufnahmegesetz sowie gesunkener Aufwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz eine gravierende Verbesserung gegenüber der Haushaltsplanung eingetreten ist. Mit Vorlage 2017/108 wurde im Rahmen des Produktberichtes 30.06.2017 dargestellt, dass einmalig mit einem positiven Jahresergebnis von 11,2 Mio. € zu rechnen ist.

 

Da der Landkreis aufgrund der hohen Kassenkredite und der unterdurchschnittlichen Steuerkraft absehbar nicht in der Lage ist, mittelfristig die Kreisumlage zu senken, bleibt zeitnah nur die Möglichkeit, die finanzielle Sondersituation des laufenden Haushaltsjahres zu nutzen, um die Gemeinden in der Weiterentwicklung der Infrastruktur zu unterstützen.

Dieses ist allerdings angesichts der nach wie vor kritischen Haushaltssituation nur mit der Auflage einer Stärkung der Infrastruktur zu rechtfertigen, da hiervon auch der Landkreis Peine auf Sicht profitiert.

In mehreren Dienstbesprechungen mit der Bürgermeisterin und den Bürgermeistern sind auf dieser Basis die vier Maßnahmebereiche

a)      Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur

b)      Verbesserung der Wirtschaftsinfrastruktur

c)      Verbesserung der Betreuungs- und Bildungslandschaft

d)      Städtebauliche Maßnahmen mit Brachflächensanierung

vereinbart worden.

Da wegen der Kassenkredite im Landkreishaushalt das voraussichtlich positive Jahresergebnis für 2017 nicht auf die folgenden Jahre übertragen werden kann, musste ein Finanzierungsweg gewählt werden, der einerseits die Auszahlung 2017 ermöglicht und gleichzeitig die Möglichkeit eröffnet, die geförderten Infrastrukturmaßnahmen später abrechnen zu können.

Daher ist zur Umsetzung des Infrastrukturprogramms unsere wito GmbH gewählt worden. Die der Stadt Peine bzw. den Gemeinden zustehenden Einzelbeträge errechnen sich aus einem Mittelwert aus Einwohnerschlüssel und Anteilen an der Kreisumlage.

Die Bezuschussungen der Einzelanträge der Stadt Peine und der Gemeinden sollen im Kreisausschuss beraten und beschlossen werden. Die wito GmbH wird sodann angewiesen, die entsprechenden Zuschüsse für die Infrastrukturmaßnahmen auszuzahlen.

 

 


Nachtragshaushaltsplan 2017

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Doppischer_Nachtragsplan_2017 (1961 KB)