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Vorlage - 2017/138  

Betreff: Ergebnis der Bedarfsfeststellung für eine Integrierte Gesamtschule (IGS) in Hohenhameln
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
  Aktenzeichen:19 40.12.00.01-2009/0002
Federführend:Fachdienst Schule, Kultur, Sport Bearbeiter/-in: Göldner, Reiner
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Kenntnisnahme
Kreistag des Landkreises Peine Kenntnisnahme
25.10.2017 
6. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Ergebnis Befragung IGS Hohenhameln  

Der Kreistag des Landkreises Peine hat in seiner Sitzung am 14. Juni 2017 folgenden Beschluss gefasst:

„Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung zur Errichtung einer IGS in Hohenhameln und zur auslaufenden Aufhebung der Hauptschule und der Realschule Hohenhameln zum Schuljahr 2018/19 bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde (NLSchB) zu beantragen; vorausgesetzt die vorherige Elternabfrage hat zu einem positiven Ergebnis geführt.“

Anfang September wurde daraufhin, nach Abstimmung der Unterlagen mit der Niedersächsischen Landesschulbehörde (NLSchB), Regionalabteilung Braunschweig, die Bedarfsfeststellung gestartet. Insgesamt wurden die Erziehungsberechtigten von 524 Schülerinnen und Schülern der Grundschuljahrgänge 1 bis 4 des künftigen Einzugsbereiches einer IGS in Hohenhameln, der die Gemeinde Hohenhameln, die Ortschaften Adenstedt und Solschen der Gemeinde Ilsede sowie die Ortschaften Rosenthal und Schwicheldt der Stadt Peine umfassen würde, angeschrieben. Dieser Bereich wäre damit deckungsgleich mit dem bisherigen Schulbezirk der in Hohenhameln ansässigen Schulformen im Sekundarbereich I.

An der Befragung haben mit Stand 25. September 2017 insgesamt 301 Erziehungsberechtigte teilgenommen, welches einer Rücklaufquote von 57,44 % entspricht. Von diesen Rückmeldungen haben sich über alle vier Jahrgänge 301 Personen, gleich 43,70 % der Angeschriebenen, für die Beschulung ihres Kindes an einer IGS in Hohenhameln ausgesprochen.

Der Bedarfsnachweis wäre bei positivem Ausgang gegenüber der NLSchB über einen Zeitraum von 10 Jahren zu führen. Dabei wird von der NLSchB bei den Hochrechnungen ab dem 5. Jahrgang, die anhand der Geburtenzahlen zu berechnen sind, ausschließlich der Prozentsatz bezogen auf die Angeschriebenen, also 43,70%, anerkannt. Unter Berücksichtigung der den Jahrgängen 1 bis 4 direkt zuzuordnenden Rückmeldungen wurde für die Geburtenjahrgänge 2011/12 bis 2015/16 mit diesem Prozentsatz der Bedarf hochgerechnet.

Wie aus der als Anlage beigefügten Berechnung ersichtlich ist, wird in keinem Jahrgang die erforderliche Mindestanzahl von 72 Schülerinnen und Schülern erreicht, sondern teils weit unterschritten. Aufgrund dieses Ergebnisses wurde das 10. Jahr, nämlich der Geburtsjahrgang 2016/17, deren Zahlen Ende September 2017 ermittelt werden könnten, nicht mehr berechnet.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Bedarfsermittlung für eine IGS in Hohenhameln kein positives Ergebnis erbracht hat. Der Auftrag des Kreistages des Landkreises Peine ist damit erfüllt und wird verwaltungsseitig als erledigt betrachtet.

Die am Schulstandort Hohenhameln ansässigen Schulformen des Sekundarbereichs I bleiben somit zunächst unverändert bestehen.

 

 

 


Ergebnis Befragung IGS Hohenhameln

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Ergebnis Befragung IGS Hohenhameln (20 KB)