Inhalt

Vorlage - 2017/144  

Betreff: Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Schaffung eines Ausgleichsflächenpools im Landkreis Peine
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Umwelt Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz Vorberatung
14.11.2017 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Verbraucherschutz zurückgezogen   
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag Kreistagsfraktion Bündnis 90 DIE GRÜNEN  


 

Im Budget enthalten:

nein

Kosten (Betrag in €):

---

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein


 

 


Der Antrag zur Schaffung eines Ausgleichsflächenpools im Landkreis Peine wird abgelehnt.

 

 


Bereits seit vielen Jahren gibt es zunehmende Probleme, bei Eingriffen in Natur und Landschaft Flächen für die nach dem Naturschutzrecht notwendigen Kompensationsmaßnahmen zu finden. Während z.B. von der Landwirtschaft die benötigten Flächen für Verkehrsinfrastruktur oder Wohnbaugebiete meist recht problemlos abgegeben werden, besteht keine Bereitschaft, auch für die damit verbundenen Kompensationsmaßnahmen Flächen zur Verfügung zu stellen.

 

Der Gesetzgeber hat vor einigen Jahren auf dieses Problem reagiert und das Instrument des Ersatzgeldes im Naturschutzrecht etabliert (§ 15(6) BNatSchG). Als Folge davon scheitern oder verzögern sich nun Genehmigungen für Einzelvorhaben nicht wegen der fehlenden Verfügbarkeit von Kompensationsflächen. Das Problem wurde im Ergebnis aber nur verlagert, da auch die mit der Verwendung des Ersatzgeldes beauftragten Naturschutzbehörden mangels Flächenverfügbarkeit Schwierigkeiten haben, das Geld sinnvoll und rechtskonform einzusetzen. Vor diesem Problem steht auch die UNB des Landkreises Peine. Es ist allerdings bisher nicht dazu gekommen, dass Ersatzgeld außerhalb des Landkreises Peine eingesetzt wurde, wie in der Begründung des Antrags fälschlich dargestellt.

 

Infolge der Regelungen des § 18 BNatSchG besteht in der Bauleitplanung keine Möglichkeit, die Kompensationsverpflichtung über ein Ersatzgeld zu regeln. Die Gemeinden müssen also bei der Aufstellung von Bebauungsplänen für eine angemessene Realkompensation sorgen. Diese Tatsache leistet einen Beitrag dazu, dass weiterhin einigermaßen schonend mit dem Boden und den Schutzgütern des Naturschutzrechts umgegangen wird. Eine Übernahme der Verpflichtung für Kompensationsmaßnahmen durch den Landkreis wäre hier kontraproduktiv.

 

Wie die Schwierigkeiten bei der Verwendung des Ersatzgeldes zeigen, hat auch die Naturschutzbehörde keine guten Möglichkeiten, Kompensationsflächen bereitzustellen. Wenn über die Verwendung des Ersatzgeldes hinaus noch ein Flächenpool für Dritte vorgehalten werden sollte, wäre ein erheblicher personeller Aufwand notwendig. Mit dem vorhandenen Personal der UNB ist dies nicht leistbar.

In einigen niedersächsischen Landkreisen wird das Thema über eine entsprechende Stiftung bearbeitet. Stiftungen, die im Sinne des Antrags von Bündnis 90/Die Grünen nicht nur Eingriffsverursachern gem. § 15 BNatSchG, sondern auch noch der Bauleitplanung der kreisangehörigen Kommunen zuarbeiten, verfügen über erhebliches hauptamtliches Personal (Beispiele: Heidekreis 6 MitarbeiterInnen; Grafschaft Bentheim 9 MitarbeiterInnen).

 

 

 

 


Antrag Kreistagsfraktion Bündnis 90 DIE GRÜNEN vom 23.08.2017

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Antrag Kreistagsfraktion Bündnis 90 DIE GRÜNEN (843 KB)