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Vorlage - 2017/164  

Betreff: Doppischer Produkthaushalt 2018 für die Fachbereichsleitung 3 und die Fachdienste Soziales, Jobcenter und Gesundheitsamt
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:13/FB3
Federführend:Fachdienst Soziales Beteiligt:Fachdienst Finanzen
Bearbeiter/-in: Lachmund, Elisabeth  Dezernat 3
   Fachdienst Arbeit
   Fachdienst Gesundheitsamt
Beratungsfolge:
Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales Entscheidung
20.11.2017 
7. Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung, Arbeit und Soziales (offen)   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
TOP5_a_Zuschüsse_2018_FD32  
TOP5_a_Zuschüsse_2018_FD35  
TOP5_b_Betreuungsverein_Antrag_EUTB  
TOP5_c_Caritas_Antrag_Stromsparcheck  
TOP5_c_Caritas_Finanzplan 2018_Stromsparcheck  
TOP5_d_Lebenshilfe Peine-Burgdorf_Antrag  


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

 

Mitwirkung Landrat:

nein

Qualifizierte Mehrheit:

nein


 

 


a) Der Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales empfiehlt dem Kreistag, den Stellenplanänderungen (ab Seite 37, Ziffern 3.1 bis 3.4 und 3.11) und dem Doppischen Produkthaushalt 2018 für die Fachbereichsleitung 3 und die Produkte der Fachdienste Soziales, Jobcenter und Gesundheitsamt (Seiten 214 bis 281 und 322 bis 337), zuzustimmen.

 

b) Der Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales empfiehlt dem Kreistag, aufgrund des Antrages des Peiner Betreuungsvereins e.V. auf einen Zuschuss in Höhe von 25.000 € zwecks Umsetzung der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung einen Betrag in Höhe von 20.000 € einzuplanen.

 

c) Der Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales empfiehlt dem Kreistag, 20.000 € Personalkostenzuschuss einmalig in 2018 für den Stromsparcheck Kommunal des Caritasverbandes für den Landkreis Peine e.V. zu berücksichtigen.

 

d) Der Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales empfiehlt dem Kreistag, den beantragten Zuschuss der Wohnschule Peine in Höhe von 2.500 € abzulehnen, da laut Kosten- und Finanzierungsplan die Einnahmen die Ausgaben übersteigen.

 

 

 


Zu a)

 

Doppischer Produkthaushalt

 

Die Produktbeschreibungen enthalten neben allgemeinen Daten wie Produktbezeichnung, Verantwortlichkeit und Auftragsgrundlage auch Informationen zu Personaleinsatz, Zielkennzahlen und Leistungsumfang. Um die Leistungen des Produktes in dem beschriebenen Umfang wahrnehmen zu können, werden die unter der Rubrik „Planzahlen“ aufgeführten Finanzmittel benötigt. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes sowie die Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes komprimiert dargestellt. Die Finanzdaten enthalten das Rechnungsergebnis des Vor-Vorjahres 2016.

 

Neben dem Rechnungsergebnis 2016, den Planansätzen 2017 und den Daten des Planjahres 2018 sind auch die bisher absehbaren Werte der mittelfristigen Finanzplanung für das Finanzplanungsjahr 2019 ausgewiesen. Die Finanzplanjahre 2020 und 2021 sind produktbezogen nicht dargestellt, da innerhalb dieses Zeitraumes grundsätzlich noch von Veränderungen ausgegangen werden muss, die derzeit noch nicht absehbar sind. Aus den Erläuterungen sind weitere Informationen zu den Produktbeschreibungen bzw. zu Veränderungen ersichtlich.

 

Die Entwicklung der mittelfristigen Finanzplanung der Jahre 2019 bis 2021 ist in den Darstellungen der Teilhaushalte abgebildet. Hier werden die Daten mehrerer Produktbudgets zusammengefasst, so dass eine Verlässlichkeit deutlich höher ist, als bei Betrachtung einzelner Produkte.

 

Der Teilhaushalt 03 für den Fachbereich 3 befindet sich auf den Seiten 211 bis 213.

 

 

Fachdienst Soziales (FD 32)

 

Im Bereich des Fachdienstes Soziales sind die Leistungsausgaben, insbesondere bei der Eingliederungshilfe, steigend.

Die Entgelte für Leistungen der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Pflege werden in Entgeltvereinbarungen festgelegt, die üblicherweise jährlich neu verhandelt werden und meistens die zwangsläufigen Steigerungen von Personal- und teilweise auch Sachkosten beinhalten.

 

Da ein Großteil der Sozialhilfeausgaben durch das Land getragen wird (sogenanntes Quotales System, die Landesquote 2018 beträgt 72 %), steigen die Erstattungen vom Land ebenfalls an. Für das Jahr 2018 wird hier allerdings mit weniger stark steigenden Erstattungen gerechnet, weil die Erstattungsquote des Landes gegenüber dem Jahr 2017 von 75% auf 72% abgesenkt wurde.

 

Die Finanzierung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung übernimmt der Bund seit 2014 für die laufenden Leistungen zu 100%.

 

Aufgrund steigender Fallzahlen in der Grundsicherung wurden hier 0,75 Stellenanteile zusätzlich in den Stellenplan mit aufgenommen.

 

Bei den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wird von deutlich weniger Anspruchsberechtigten ausgegangen, als noch im Vorjahr geplant. Bei der Erstattungspauschale nach dem Aufnahmegesetz wird mit 10.930,-€ gerechnet.

Auf der Ausgabenseite werden 513.000,-€ für die Sozialarbeiter in der Stadt Peine und den Gemeinden eingeplant. Als Verwaltungskostenerstattung sind weitere 525.000,- € vorgesehen.

Die Personalstellen wurden aufgrund der Fallzahlentwicklung um 4,23 Stellenanteile reduziert.

Insgesamt wird aufgrund der hohen Erstattungen für Vorjahre mit einem deutlichen Überschuss in diesem Produkt gerechnet.

 

 

Jobcenter (FD 33)

 

Im Produkthaushaltsentwurf 2018 für das Jobcenter wird aufgrund der nachlassenden Zugänge von Flüchtlingen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz in das SGB II zwar mit höheren Ist-Fallzahlen, gegenüber dem Plan 2017 aber mit einer leicht abnehmenden Zahl der Bedarfsgemeinschaften gerechnet (siehe auch Erläuterungen zum Stellenplan).

 

Das Produkt 3121 „Leistungen für Unterkunft und Heizung“ ist für das jährliche Budget des Jobcenters prägend, da in diesem mit einem Zuschussbedarf in Höhe von rd. 12,4 Mio. € ca. 90% des FD-Budgets enthalten sind.

Der Zuschussbedarf für dieses Produkt wurde gegenüber dem Vorjahresansatzes allerdings nicht gesteigert. Den erwarteten Mehraufwendungen stehen durch Anhebung der Bundesbeteiligungen höhere Zuschüsse gegenüber. Die Bundesbeteiligung zu den Kosten der Unterkunft (KdU) beträgt für die Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem, ab Oktober 2015 erstmals als SGB II- Leistungsberechtigten anerkannten Asylsuchenden, 100%.

 

Beim Produkt 3122 „Eingliederungsleistungen kommunal“ werden gegenüber dem Ansatz 2017 etwas höhere Kosten für die Schuldnerberatung erwartet.

Die Aufwendungen für „einmalige Leistungen“ (Produkt 3123) werden aufgrund der Ausgabenentwicklung bei „Erstausstattungen Wohnung“ entsprechend erhöht.

 

Im Produkt 3126 (Leistungen für Bildung und Teilhabe nach §28 SGB II) wird aufgrund der Koppelung an die Kostenentwicklung bei den KdU mit höheren Verwaltungskostenerstattungen gerechnet. Hier erfolgt eine Verrechnung bzw. interne Erstattung für parallele Leistungen des FD 32.

 

Bei dem Produkt 3129 „Verwaltung der Grundsicherung für Arbeitssuchende“ werden die Bundeszuweisungen für das Jahr 2018 gegenüber 2017 voraussichtlich stabil bleiben. Allerdings müssen ca. 1 Mio. € aus den Eingliederungsmitteln des Bundes zur Abdeckung der Verwaltungskosten (Bundesanteil) übertragen werden, da das Budget weiterhin nicht auskömmlich ist.

 

Der Stellenplanentwurf 2018 für das Jobcenter enthält jeweils 1 weitere Planstelle im Bereich der Arbeitsvermittlung, Leistungssachbearbeitung sowie der Teamassistenz. Die Personalbedarfsberechnung sowie die tatsächliche Stellenbesetzung im Jobcenter erfolgt nach den SGB II-Personalschlüsseln. Für die Jahre 2016 und 2017 waren zunächst je 2 zusätzliche Stellen für SGB II-Zugänge wegen  anerkannter Flüchtlinge vorgesehen, obwohl aufgrund der bekannten Flüchtlingszahlen (Menschen mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit) deutlich höhere Fallzahlsteigerungen erwartet wurden. Die tatsächliche Entwicklung bei den SGB II-Zugängen sollte abgewartet werden, um bei konkretem Bedarf zunächst überplanmäßig einzustellen und erst 2018 dauerhaft Planstellen einzurichten. Tatsächlich sind relativ viele Flüchtlinge nach ihrer Anerkennung nicht im Landkreis Peine wohnen geblieben, sondern in umliegende Städte/Regionen umgezogen. Entsprechend der realen SGB II-Fallzahlentwicklung bis Ende September 2017 (4.820 Bedarfsgemeinschaften mit 10.070 Leistungsberechtigten, davon 6.808 Erwerbsfähige) und der Prognose für den weiteren Verlauf 2017 wird für 2018 mit bis zu 5.300 Bedarfsgemeinschaften gerechnet. Ursprünglich waren bereits für  2017 bis zu 5.400 Bedarfsgemeinschaften erwartet worden.

 

 

Fachdienst Gesundheitsamt (FD 35)

 

Im Produktplan des FD 35 wurde der Ansatz für den Kriseninterventionsdienst gemäß Beschlusslage um 30.000,-€ reduziert.

Die Kostensteigerungen im Personalkostenbereich sind der allgemeinen Tarifsteigerung geschuldet.

 

 

 

 

Zu b)

 

Die Einführung einer Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung ist eine der zahlreichen Veränderungen in der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, die mit dem Bundesteilhabegesetz beschlossen wurden. Für die Durchführung der Aufgabe konnten Anträge auf Förderung beim Bund gestellt werden. Im Landkreis Peine möchte der Peiner Betreuungsverein e.V. die Aufgabe übernehmen und die laufenden Kosten werden zu 95 % durch den Bund finanziert. Seitens des Landkreises Peine wird das Engagement des Peiner Betreuungsvereins an dieser Stelle sehr positiv bewertet. Die erforderliche Vernetzung ist ebenso gegeben, wie die Fachkompetenz. Auf die Ausführungen im Antrag wird insoweit verwiesen.

 

Gleichwohl sollte es möglich sein, die verbleibenden 5 % der laufenden Kosten aus eigenen Mitteln aufzubringen. Das wären knapp 5.000 € für das Jahr 2018. Für die einmaligen Kosten der Einrichtung zweier behindertengerechter Arbeitsplätze in Höhe von bis zu 20.000 € hingegen sollten Mittel bereitgestellt werden, da diese Größenordnung die Möglichkeiten des Antragstellers übersteigen dürfte.

 

 

 

 

Zu c)

 

Grundsätzlich wird das Projekt Stromsparcheck aus kommunaler Sicht begrüßt, denn verschiedene positive Effekte sind unbestritten.

  • Umwelt, Klimaschutz
  • Einsparungen privater Haushalte mit geringem Einkommen (Strom)
  • Einsparungen bei kommunalen Sozialleistungen (Heizung, Wasserverbrauch)
  • Sensibilisierung und Aufklärungsarbeit für Haushalte, um Schulden und ggf. Problemsituationen mit Energielieferanten und Sozialbehörden rechtzeitig selber zu erkennen und gegensteuern zu können, um z.B. Strom- oder Gassperren und Darlehensanträge beim Landkreis Peine zu vermeiden
  • Zugang zu und Beratungsmöglichkeiten für Zuwanderer/innen zu den deutschen Systemen zu Strom-, Nebenkosten- und Heizkostenabrechnungen (Monatsabschläge, Jahresabrechnung etc.)

 

Lt. Statistik der Stromsparchecks werden durchschnittlich pro Haushalt 35 € im Jahr bei den Wasserkosten eingespart. Bei über 3.700 beratenen Haushalten ergeben sich hochgerechnet rd. 130.000 € pro Jahr Kosteneinsparungen, die bei den Kosten der Unterkunft (KdU) eingespart werden. Außer SGB II- Bedarfsgemeinschaften gehören zu den Beratenden auch Wohngeldhaushalte, SGB XII-Grundsicherungsfälle, Kinderzuschlagsfamilien sowie weitere Familien mit geringem Einkommen.

 

Wie hoch die tatsächlichen kommunalen Einsparungen beim Wasser sind, hängt von verschiedenen weiteren Faktoren ab, die nicht konkret berechenbar sind.

Wenn allerdings nur 25% von der statistischen Einsparungssumme real eintreten und nur 75% der beratenen Haushalte SGB II-Haushalte sein sollten, kommt man immer noch auf fast 25.000 € jährlicher Kosteneinsparungen kommunal.

 

Rechnet man den SGB II-KdU-Bundesanteil sowie die für 2018 noch geltende 100% KdU-Erstattung des Bundes für SGB II-Flüchtlings-Bedarfsgemeinschaften ab, mögen kommunale Einsparungen in Höhe von rd. 15.000 € übrig bleiben.

 

Diese Einsparungen können als absolutes Minimum betrachtet werden. Sie sind wahrscheinlich höher, insbesondere wenn man weitere Effekte wie Heizkostenberatungen, weitere Beratungsdienstleistungen zu Verbrauchsverhalten, Konsequenzen  beim Zahlverhalten bezgl. Strom- und Gasabschlägen, Strom- und Gassperren u.a. hinzunimmt, die bei den Hausbesuchen der Stromsparcheckmitarbeiter/innen geleistet werden.

 

Aus Sicht der Verwaltung wird der Antrag grundsätzlich unterstützt.

Entgegen der beantragten 25.000 € schlägt die Verwaltung jedoch einen Landkreiszuschuss in Höhe von 20.000 € vor, da sich ein Einsparvolumen von 25.000 € nicht verifizieren lässt. Die Verwaltung geht davon aus, dass der Caritasverband für den Landkreis Peine die lt. Finanzplan 2018 dadurch ggf. auftretende Finanzierungslücke anderweitig decken oder einsparen wird.

 

 

 

 


TOP5_a_Zuschüsse_2018_FD32

TOP5_a_Zuschüsse_2018_FD35

TOP5_b_Betreuungsverein_Antrag_EUTB

TOP5_c_Caritas_Antrag_Stromsparcheck

TOP5_c_Caritas_Finanzplan 2018_Stromsparcheck

TOP5_d_Lebenshilfe Peine-Burgdorf_Antrag

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP5_a_Zuschüsse_2018_FD32 (16 KB)      
Anlage 2 2 TOP5_a_Zuschüsse_2018_FD35 (64 KB)      
Anlage 3 3 TOP5_b_Betreuungsverein_Antrag_EUTB (2245 KB)      
Anlage 4 4 TOP5_c_Caritas_Antrag_Stromsparcheck (131 KB)      
Anlage 5 5 TOP5_c_Caritas_Finanzplan 2018_Stromsparcheck (70 KB)      
Anlage 6 6 TOP5_d_Lebenshilfe Peine-Burgdorf_Antrag (147 KB)