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Vorlage - 2018/185  

Betreff: Statistik der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung für die Jahre 2012 bis 2017

Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Fachdienst Straßenverkehr Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz Kenntnisnahme
28.05.2018 
5. Sitzung des Ausschusses für zentrale Verwaltung und Feuerschutz zur Kenntnis genommen   
Kreisausschuss Kenntnisnahme

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 zur Vorlage 2018-185 Stationäre Anlagen  
Anlage 2 zur Vorlage 2018-185 Mobile Überwachung  
Anlage 3 zur Vorlage 2018-185 Überschussermittlung kommunale Geschwindigkeitsüberwachung 2017  

Nachdem das Land die rechtliche Ermächtigung geschaffen hatte, wonach die Kommunen Aufgaben der Geschwindigkeitsüberwachung wahrnehmen können, hat der Landkreis Peine gestützt auf einen entsprechenden Kreistagsbeschluss im August 2001 mit mobilen Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen begonnen, die über die Jahre peu-à-peu ausgebaut wurden.

Aufgrund von 14 Verkehrstoten im Jahr 2003 im Kreisgebiet (Landesdurchschnitt lag bei 7 Toten) hat sich die Verwaltung entschieden, auch in die stationäre Überwachung einzutreten.

Die Zulässigkeit von stationären Überwachungsanlagen ist höher ausgerichtet, als der mobile Einsatz. Standorte für Überwachungsmaßnahmen müssen ferner grds. mit der Polizei abgestimmt werden.

Nach anfänglich 4 Standorten (Broistedt, Rosenthal, Clauen und Klein Blumenhagen) ist zwischenzeitlich die Messstelle Denstorf noch hinzugekommen. Am Standort Broistedt befindet sich jedoch seit 2009 nur noch das leere Gehäuse. Die Fahrbahn im Bereich der Messstelle war nicht mehr eichfähig. Da die Anzahl der Verstöße eher gering waren, die Unfälle nicht ursächlich geschwindigkeitsüberschreitenden Verkehrsteilnehmer/innen aus der bemessenen Fahrtrichtung zuzuordnen waren, einhergehend mit der jahrelangen Diskussion, dass die Straße im Tausch gegen die Landesstraße durch den Ort Broistedt eine andere Klassifizierung bekommen sollte, wurde auf die Sanierung der Fahrbahn verzichtet. Der „leere“ Starenkasten zeigt aber auch so seine Wirkung auf die Verkehrsteilnehmer/innen.

Das vorstehend beschriebene Problem, dass der Fahrbahnzustand mit den eingelassenen Sensoren ein Hemmschuh für eine erfolgreiche Eichung sein kann, führte in den Jahren 2016 und 2017 dazu, dass die Anlagen in Klein Blumenhagen und Clauen auf Lasermesstechnik umgestellt wurden. Der Fahrbahnzustand hat für eine rechtlich einwandfreie Messung hier eher eine untergeordnete Bedeutung. Ferner ermöglichen die Anlagen eine Überwachung von beiden Fahrtrichtungen gleichzeitig.

Die Anzahl der Verstöße sind daher bei den neubemessenen Fahrtrichtungen deutlich höher, als in der „bekannten“ Fahrtrichtung.

In Klein Blumenhagen sind insbesondere Häufungen bei der Sperrung der Autobahn zu verzeichnen, wenn die Verkehrsteilnehmer/innen die Strecke als Umleitung nutzen.

 

Im mobilen Bereich ist der Fachdienst Straßenverkehr mit 3 Fahrzeugen ausgestattet, die mit Radartechnik arbeiten und einem Fahrzeug, welches eine Lichtschrankentechnik an Bord hat. Die Radartechnik ist ein Kind der 1980er Jahre und somit „in die Jahre“ gekommen. Sie wird ab den Jahren 2019/2020 auch nicht mehr vom Hersteller wartungsseitig unterstützt. Der Hersteller hat die Kreisverwaltung hierüber frühzeitig unterrichtet, was dazu führte, dass für die o.a. Jahre jeweils Beträge in der Finanzplanung des Haushalts vorgesehen sind, um Neubeschaffungen zu gewährleisten. (Dies betrifft übrigens auch den Austausch der Kameras auf der Autobahn.) Resümierend bleibt festzuhalten, dass die vorhandene Radartechnik zu einer schnellen Einsatzbereitschaft des Messpersonals geführt hat, Messstellen durch rechtliche und technische Vorgaben aber nur im begrenzten Umfang zur Verfügung standen bzw. nicht alle gewünschten und erforderlichen Messstellen bedient werden konnten. Mittlerweile haben die genutzten Fahrzeuge auch einen hohen Bekanntheitsgrad bei den hiesigen Verkehrsteilnehmer/innen.

Die Beschaffung der Lichtschrankentechnik im Jahr 2013 führte zur Ausdehnung der Anzahl der Messstellen. Messungen waren und sind nun auch an Stellen möglich, an denen die Aufstellung eines Fahrzeugs nicht möglich ist, und besondere örtliche Gegebenheiten von Seiten des Straßenverlaufs nur diese Technik zum Einsatz kommen lässt.

 

 

 


1. Stationäre Anlagen

2. Mobile Daten

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zur Vorlage 2018-185 Stationäre Anlagen (29 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 zur Vorlage 2018-185 Mobile Überwachung (25 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 zur Vorlage 2018-185 Überschussermittlung kommunale Geschwindigkeitsüberwachung 2017 (123 KB)