Inhalt

Vorlage - 2018/254  

Betreff: Zweckvereinbarung "Umwelt- und Gefahrstoffeinsätze"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Ordnungswesen Bearbeiter/-in: Mehnert, Margret
Beratungsfolge:
Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz Vorberatung
28.05.2018 
5. Sitzung des Ausschusses für zentrale Verwaltung und Feuerschutz ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
13.06.2018 
9. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Zweckvereinbarung_Umwelt- und Gefahrstoff  
Umweltschutzeinheiten der KFW PE  


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

ja/nein

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 

 


Der Zweckvereinbarung „Umwelt- und Gefahrstoffeinsätze“ wird zugestimmt.

 

 

 


 

Inhaltsbeschreibung:

 

Im Zusammenhang mit Produktionsprozessen, dem Transport und der Lagerung von Gefahrstoffen sind Schadenszenarien größeren Ausmaßes, die Gemeindegrenzen überschreiten, möglich. Derartige Ereignisse übersteigen die Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinden und der Stadt Peine. Unter den Vertragspartnern besteht Einigkeit darüber, dass Gefahrstoffeinsätze als übergemeindliche Aufgabe des abwehrenden Brandschutzes und der Hilfeleistung gemäß § 3 Niedersächsisches Brandschutzgesetz einzustufen sind.

Allerdings sind im Schadenfall in den Gemeinden und in der Stadt Peine Sofortmaßnahmen erforderlich, die von schnell am Schadenort verfügbaren „Ersteinsatzgruppen“ der Gemeindefeuerwehren und der Feuerwehr der Stadt Peine auf Basis des § 2 Niedersächsisches Brandschutzgesetz zu bewältigen sind.

Auf Basis der vorstehenden Feststellung wurde in Abstimmung mit allen Beteiligten -sowohl auf fachlicher als auch auf Verwaltungsebene- die Zweckvereinbarung „Umwelt- und Gefahrstoffeinsätze“ entwickelt.

 

Ziele / Wirkungen:

 

Mit Abschluss der Zweckvereinbarung reduziert sich der Gesamtaufwand je Gemeinde/ Stadt, die Vertragspartner bilden eine Solidargemeinschaft.

 

Ressourceneinsatz:

 

Die Ressourcenbereitstellung erfolgt im Rahmen der Haushaltsberatungen bei den jeweiligen Vertragspartnern.

 

Schlussfolgerung:
 

Wesentliche Folge ist, dass sich die Vertragspartner nicht ganzheitlich auf ein Ereignis größten Ausmaßes, aber geringster Eintrittswahrscheinlichkeit vorbereiten müssen. Insofern stellt die Zweckvereinbarung die Grundlage für eine effektive Aufgabenwahrnehmung dar.

 

 


-          Zweckvereinbarung Umwelt- und Gefahrstoffeinsätze

-          Regelwerk „Umweltschutzeinheiten der Kreisfeuerwehr Peine“

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Zweckvereinbarung_Umwelt- und Gefahrstoff (204 KB)      
Anlage 2 2 Umweltschutzeinheiten der KFW PE (434 KB)