Inhalt

Vorlage - 2018/268  

Betreff: Anfrage der AfD-Kreistagsfraktion an die zuständigen Ausschüsse und den Kreistag vom 13.04.2018
Thema: Wildpopulation im Landkreis Peine und Afrikanische Schweinpest

Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Fachdienst Ordnungswesen Bearbeiter/-in: Mehnert, Margret
Beratungsfolge:
Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz Kenntnisnahme
28.05.2018 
5. Sitzung des Ausschusses für zentrale Verwaltung und Feuerschutz zur Kenntnis genommen   
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Kenntnisnahme
13.06.2018 
9. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anfrage 07_18 der AfD-Kreistagsfraktion - Wildpopulation  

Inhaltsbeschreibung:

 

Die in der Anfrage vom 13.04.2018 gestellten Fragen (Anlage) werden wie folgt beantwortet:

 

1.Welche Bestandsschätzungen des im Kreis lebenden Schwarzwildes sind der Jägerschaft des Landkreises und der Verwaltung bekannt?

Der Verwaltung sind keine verlässlichen Bestandsschätzungen bekannt.

 

2.Wie viele Reviere gibt es im Landkreis Peine und in welchen Revieren ist die Schwarzwildpopulation bei forst- und landwirtschaftlich genutzten Flächen am höchsten?

Es gibt im Landkreis Peine 103 Jagdbezirke. Darüber, in welchen Revieren die Schwarzwildpopulation am höchsten ist, liegen der Verwaltung keine Erkenntnisse vor. Nach Auskunft des Kreisjägermeisters hält sich das Schwarzwild da auf, wo ein gutes Nahrungsangebot besteht, insbesondere Raps- und Maisanbau spielen eine Rolle.

 

3.Wie sehen die Abschusszahlen für Schwarzwild 2016 und 2017 aus?

Jagdjahr 2016/2017: Insgesamt 456

Abschuss ohne Fallwild: 430

Fallwild durch Straßen-/Schienenverkehr: 20

Sonstiges Fallwild: 6

 

Jagdjahr 2017/2018: Insgesamt 432

Abschuss ohne Fallwild: 385

Fallwild durch Straßen-/Schienenverkehr: 46

Sonstiges Fallwild: 1

 

4.Welche Fälle von Schäden durch Schwarzwild im privaten (Anwohnergrundstücke, private Gärten, etc.) und öffentlichem Raum (Fußball-/Bolzplätze, Grünanlagen, Spielplätze, etc.) sowie land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen sind der Verwaltung bekannt?

Entsprechende Schäden sind der Verwaltung nicht bekannt. Auch dem Kreisjägermeister sind Schäden durch Schwarzwild in befriedeten Bereichen (private Gärten, Grünanlagen, Spielplätze) nicht bekannt. Sofern hier Schäden entstanden sind, dürfte es sich um Ausnahmefälle handeln. Wildschäden durch Schwarzwild auf landwirtschaftlichen Nutzflächen sind vorhanden, über die Höhe der Schäden liegen keine Erkenntnisse vor.

 

5.Wo sind die Schäden durch die Schwarzwildpopulation vermehrt aufgetreten?

Es liegen der Verwaltung keine Erkenntnisse vor.

 

6.Hat die Verwaltung diesbezüglich das Gespräch mit Vertretern der Jägerschaft des LK Peine gesucht?

Nein.

 

7.Falls Gespräche stattgefunden haben, wie lauteten die Ergebnisse und wurden der Jägerschaft Maßnahmen (bspw. Erlaubnis zu intensiven Drück- und Treibjagden, Prämien für das Erlegen von Wildschweinen, etc.) in Aussicht gestellt?

Erübrigt sich, da keine Gespräche stattgefunden haben (s. Antwort zu Frage 6).

 

8.Wenn Maßnahmen in Aussicht gestellt wurden, welche – unter Abwägung des Schutzes für die Bevölkerung und eines angezeigten Tierschutzes sowie zur Vermeidung weiterer Schäden – sind dies? Werden diese in Absprache mit der Jägerschaft getroffen?

Erübrigt sich, da keine Maßnahmen in Aussicht gestellt wurden (s. Antwort zu Frage 7).

 

9.Da einige Maßnahmen der Zustimmung des Kreistages bedürfen (z. B. Aufstellen von Saufängen, Vergrämungsmöglichkeiten, etc.) wurden durch eine gutachterliche Erhebung Zahlen als notwendige fachliche Grundlage ermittelt?

Erübrigt sich, da  keine Maßnahmen in Aussicht gestellt wurden.

 

10.Gibt es im Landkreis Flächen, die nicht verpachtet werden aufgrund von Wildschäden und hat die Jägerschaft dadurch Bedarfe angemeldet?

Nein.

 

11.Sind Verdachtsfälle von Afrikanischer Schweinepest oder anderen Krankheitsfällen für Schwarzwild in den Revieren im Landkreis Peine bekannt? Wenn ja, in welchen Gebieten des Kreises und wie viele Fälle? Gab es eine Beprobung dazu?

Verdachtsfälle von ASP oder anderen Krankheiten beim Schwarzwild sind in den Revieren des Landkreises Peine nicht zur amtlichen Kenntnis gelangt.

Im Rahmen eines Schweinepest-Monitoring-Programms müssen im Landkreis Peine jährlich mindestens 60 Blutproben erlegter Wildschweine zur Untersuchung auf Klassische bzw. Afrikanische Schweinepest eingeschickt werden. Diese Untersuchungen sind bisher stets negativ verlaufen, ebenso wie die Untersuchungen verendet aufgefundener Wildschweine.

 

12.Was kann von Seiten der Verwaltung getan werden um die Afrikanische Schweinepest und/oder deren Folgen einzudämmen und was wird bereits jetzt vorsorgend getan?

Die Bekämpfung der ASP richtet sich nach den Vorschriften der Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest (Schweinepest-Verordnung, Neufassung vom 07.03.2018).

Der Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung hält eine Tierseuchen-Krisenplanung vor. Vorsorgend für einen ASP-Ausbruch haben Gespräche mit der Jägerschaft, der unteren Jagdbehörde und den Straßenbaulastträgern für Kreis-, Bundes- und Landesstraßen stattgefunden.

Es wurden Vorträge über die Gefahren der Einschleppung der ASP im Rahmen einer Veranstaltung des Landvolks und vor dem erweiterten Vorstand der Jägerschaft gehalten.

Die Amtstierärztinnen haben an verschiedenen, aktuellen Fortbildungen und an Dienstbesprechungen des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) zur ASP-Bekämpfung teilgenommen. Mögliche Vorbereitungsmaßnahmen wurden auch mit den Veterinärbehörden der Nachbarkreise erörtert.

 

13.Gab es zwischen den benachbarten Kommunen und den zuständigen Betreibern und Straßenbaulastträgern Absprachen und Abstimmungen bezüglich Maßnahmen der Kontrolle und Reinhaltung von Flächen an autobahnnahen Gebieten (z.B. Autohöfe innerhalb des Landkreises), welche als sehr effektiver Schutz gegen die Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest unter Jägern befürwortet werden? Wenn ja, wie wurden und werden diese umgesetzt?

Alle Autobahn-Raststätten und Parkplätze an der BAB 2 wurden auf wildschweinesichere Einzäunung kontrolliert. Mängel wurden sowohl der zuständigen Autobahnmeisterei mitgeteilt als auch dem ML berichtet. Für Anordnungen seitens des Fachdienstes Veterinärwesen und Lebensmitteüberwachung besteht keine Rechtsgrundlage.

 

14.Sind der Verwaltung Fälle von Störungen durch Jagdgegner durch Meldung der Jägerschaft bekannt, durch die die erfolgreiche Umsetzung der Jagd verhindert wurde? Wenn ja, wie viele und was kann dagegen getan werden?

Der Verwaltung sind keine entsprechenden Störungen der Jagd bekannt. Aus der Presse ist lediglich eine Störung einer Infoveranstaltung „Fuchstag“ des Hegerings Wendeburg bekannt, wobei die Jagdgegner wohl irrtümlich davon ausgegangen sind, dass es sich um eine Fuchsjagd handelt. Das absichtliche Behindern des Aufsuchens, Nachstellens, Fangens und Erlegens von Wild stellt eine Ordnungswidrigkeit nach dem NJagdG dar.

 

15.Hat die Verwaltung im Zusammenhang mit der sich ausbreitenden Schwarzwildpopulation und der Afrikanischen Schweinepest Gespräche mit anderen Kommunen gesucht und Erkundigungen zur Verbesserung des Umgangs damit eingeholt?

Nein.

 

16.Hat die Verwaltung mit der Landesregierung Gespräche geführt, damit in der anstehenden Novellierung des Niedersächsischen Jagdgesetzes auch Regelungen zur Reduktion der Schwarzwild-Population aufgenommen werden und der Landkreis Peine beim weiteren Vorgehen landesrechtlich unterstütz wird?

Nein.

 

Ziele / Wirkungen:

 

keine

 

 

 

Ressourceneinsatz:

 

keine

 

Schlussfolgerung:
 

keine

 


 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anfrage 07_18 der AfD-Kreistagsfraktion - Wildpopulation (1027 KB)