Inhalt

Vorlage - 2018/273  

Betreff: Vorschlagsliste Jugendschöffenwahlen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Jugendamt Bearbeiter/-in: Sorge, Annett
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
05.06.2018 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Schöffenvorschlag  


 

Im Budget enthalten:

nein

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

nein

Qualifizierte Mehrheit:

ja

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 

 


Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Aufstellung der beigefügten Vorschlagslisten für die Wahl von Jugendschöffen.

 


Inhaltsbeschreibung:

Für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 sind für die Amtsgerichte in Braunschweig und Peine sowie für die Landgerichte in Braunschweig und Hildesheim Jugendschöffinnen und -schöffen zu wählen. Die Jugendschöffinnen und -schöffen werden gem. §35 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) auf Vorschlag des Jugendhilfeausschusses von dem in §40 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) vorgesehenen Ausschuss gewählt.

 

Vier Bewerbungen sind nicht in der Vorschlagsliste aufzunehmen, da bei drei Bewerber_innen die Altersgrenze erreicht (älter als 70 Jahre) wurde. Ein Bewerber konnte nicht berücksichtigt werden, da er einer Berufsgruppe angehört, die aus Gründen der Gewaltenteilung als ungeeignet für das Schöffenamt gilt.                     Die Bewerber haben hierüber bereits eine telefonische Absage erhalten.

 

Ziele / Wirkungen:

Wahl für die Jugendschöffinnen und -schöffen für die Amtsgerichte Braunschweig und Peine sowie für die Landgerichte Braunschweig und Hildesheim.

 

Ressourceneinsatz:

Es haben sich für das AG Peine und das Landgericht Hildesheim insgesamt 84 Personen beworben. Hierbei sind Bewerbungen von 49 Frauen und 35 Männern eingegangen.

Für das AG Braunschweig und das Landgericht Braunschweig sind 30 Bewerbungen eingegangen, hiervon 15 Bewerbungen von Frauen und 15 von Männern.

 

Schlussfolgerung:

Ausreichende Bewerbungen liegen vor.


Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist gemäß § 35 Abs. 3 JGG die Zustimmung von zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses erforderlich.

 

 

 


Vorschlagslisten

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Schöffenvorschlag (2806 KB)