Inhalt

Vorlage - 2018/277  

Betreff: Antrag der AFD zur Erhöhung des Personalkostenzuschusses des Landes hinsichtlich der Beitragsfreiheit in Kindertagesstätten
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Jugendamt Bearbeiter/-in: Pape, Andrea
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
05.06.2018 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses abgelehnt   
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
13.06.2018 
9. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine geändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag 02_18 der AfD-Kreistagsfraktion - Kindergartenbetreuung  


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 

 


Der von den kommunalen Spitzenverbänden mit dem Land abgeschlossene Kompromiss kann nur ein erster Schritt sein zur besseren Finanzierung der Kinderbetreuung. Es wird daher erwartet, dass das Land langfristig die Personalkosten im Kindertagesstättenbereich auf 66% aufstockt.

 


Inhaltsbeschreibung:

Die Fraktionen der SPD und CDU haben am 11.04.2018 den Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder in den Niedersächsischen Landtag eingebracht (Drucksache 18/656). Damit sollen die notwendigen Regelungen geschaffen werden, um u.a. die Beitragsfreiheit auf das    1. und 2. Kindergartenjahr umzusetzen. Mit Blick auf das Inkrafttreten der neuen Regelungen zum 01.08.2018 ist ein Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens erst im Juni 2018 zu erwarten.

 

Ab dem 01.08.2018 wird die Betreuung von Kindern ab Vollendung des                     3. Lebensjahres für bis zu 8 Stunden am Tag beitragsfrei. Eine Beitragserhebung der Kommunen ist dann nur noch für eine darüber hinausgehende Betreuung möglich sowie für Verpflegung und Sonderleistungen.

 

 

 

 

Ziele / Wirkungen:

Die Kommunen erhalten für die wegfallenden Elternbeiträge einen finanziellen Ausgleich und zwar durch die Erhöhung des allgemeinen Finanzhilfesatzes für Personalausgaben für Kindergartenkinder von 20 % auf 55 %. Für die folgenden drei Kindergartenjahre steigt der Finanzhilfesatz jährlich um 1 %, so dass im            Kindergartenjahr 2021/22  58 % erreicht werden. Die Landesregierung hat eine Evaluierung zugesagt, die die Auskömmlichkeit der Landesmittel überprüfen und im Gesetz verankert werden soll.

Ferner hat die Landesregierung zugesagt, Bundesmittel in Höhe von 327 Millionen Euro in den Haushaltsjahren 2019 – 2021 komplett auf die kommunale Ebene durchzuleiten. Wieviel Geld hiervon konkret auf die einzelne Kommune entfällt und nach welchem Schlüssel die Mittel verteilt werden, steht noch nicht fest. Diese Mittel kämen noch auf die  55 % bzw. 58 % obendrauf.

 

Der Verhandlungsprozess von Land und Kommunen ist indes noch nicht abgeschlossen. Weitere Gespräche werden derzeit geführt. In diesen Gesprächen geht es u.a. um folgende Punkte:

 

- Auswirkungen der Beitragsfreiheit auf die Kindertagespflege

- Auskömmlichkeit der Finanzhilfepauschale

- Finanzierung von Vertretungskräften und Kräften mit weniger als der Hälfte der

  tariflichen Arbeitszeit

 

Ferner wird über die Einrichtung eines Härtefonds gesprochen.

 

Schlussfolgerung:
Erst wenn die Verhandlungen abgeschlossen sind, lässt sich das finanzielle Gesamtpaket in seinen Auswirkungen auf die Kommunen bewerten.

 

 


Antrag der AFD

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag 02_18 der AfD-Kreistagsfraktion - Kindergartenbetreuung (486 KB)      
Stammbaum:
2018/277   Antrag der AFD zur Erhöhung des Personalkostenzuschusses des Landes hinsichtlich der Beitragsfreiheit in Kindertagesstätten   Fachdienst Jugendamt   Beschlussvorlage
2018/277-01   Antrag der AFD zur Erhöhung des Personalkostenzuschusses des Landes hinsichtlich der Beitragsfreiheit in Kindertagesstätten   Fachdienst Jugendamt   Beschlussvorlage