Inhalt

Vorlage - 2018/349  

Betreff: Jagdsteuer im Landkreis Peine
(Antrag der Fraktion der AfD vom 16.08.2018)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:13.22.42.00
Federführend:Fachdienst Finanzen Beteiligt:Verwaltungsführung
Bearbeiter/-in: Klages, Gundula  Referat Kreisentwicklung, Digitalisierung und Öffentlichkeitsarbeit
   Fachdienst Ordnungswesen
   Fachdienst Veterinärwesen
   Fachdienst Straßen
Beratungsfolge:
Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz Vorberatung
15.10.2018 
7. Sitzung des Ausschusses für zentrale Verwaltung und Feuerschutz ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
17.10.2018 
10. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage zur Vorlage 2018/349 - AfD-Antrag 08_18 Jagdsteuer  


 

Im Budget enthalten:

nein

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 

 


a)Der Landkreis Peine würdigt das Engagement der Jägerschaft für den Umwelt- und Naturschutz über eine Vergütung für die Entsorgung von verunfalltem Wild.
 

b)   Eine Erstattung der Jagdsteuer wird abgelehnt.

 

 


 

Inhaltsbeschreibung:

Der Landkreis Peine erhebt aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen und der Jagdsteuersatzung für den Landkreis Peine vom 18.12.1974 und des Nachtrages vom 23.03.1987 eine Jagdsteuer in Höhe von jährlich rund 22.500 €. In Abhängigkeit von der Größe des Jagdbezirkes und der Höhe von Pachtpreisen ergeben sich für das Jahr 2018 Einzelwerte zwischen 27,28 € und 2.100 € jährlich pro Jagdpächter.

 

Der Landkreis Peine erkennt das Engagement der Jägerschaft für Umwelt- und Naturschutz an. Die Beteiligung der Jagdausübungsberechtigten an Maßnahmen zur Früherkennung, Prophylaxe und Bekämpfung von Tierseuchen ist durch z.B. Tollwut-Verordnung vom 23.05.1991 oder Schweinepest-Monitoring-Verordnung vom 09.11.2016 rechtlich geregelt. Aufgrund der drohenden Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest und der Fälle von Geflügelpest vor rund 2 Jahren hat die Belastung der Jägerschaft aber zugenommen. Im Falle eines Seuchenausbruchs wäre eine Mitarbeit der Jägerschaft in deutlich höherem Umfang erforderlich.

 

Anders sieht es jedoch im Rahmen der sogenannten Fallwildentsorgung aus. Für die Entsorgung von Fallwild an Straßen ist die Zuständigkeit des jeweiligen Straßenbaulastträgers gegeben. In der Vergangenheit wurde die Fallwildentsorgung überwiegend durch die Jägerschaft unentgeltlich übernommen.

 

Zum 01.01.2018 hat jedoch die Landesstraßenmeisterei mit der Jägerschaft vereinbart, dass die Entsorgung von verunfalltem Schalenwild an Bundes- und Landesstraßen mit 75 € pro Stück vergütet wird. Der Landkreis Peine hat bereits zum 01.07.2018 mit der Jägerschaft eine gleichlautende Vereinbarung geschlossen.

 

Diese Vereinbarungen haben zur Folge, dass aufgrund der bisherigen Fälle mit Erstattungen von jährlich mindestens 8.000 € für Bundes- und Landesstraßen und 8.000 € für Kreisstraßen zu rechnen ist. Insgesamt ist daher damit zu rechnen, dass die jeweiligen Jagdpächter für die Fallwildentsorgung mit jährlich mindestens 16.000 € entschädigt werden. Auch wenn die Aufwendungen nicht nur den Landkreis Peine betreffen, so liegt dieser Wert doch deutlich über den im Antrag aufgeführten 50 % der jährlichen Jagdsteuer.

 

Bei den Zahlungen handelt es sich jedoch nicht um eine Erstattung von Jagdsteuern, sondern um die Übernahme von Kosten der Straßenbaulastträger im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht.

 

 

Ziele / Wirkungen:

Mit der gewählten Maßnahme erfolgt eine Entschädigung der Jägerschaft individuell nach der vorhandenen Inanspruchnahme für die Fallwildentsorgung. Eine Begrenzung auf 50 % der Jagdsteuer würde dazu führen, dass die Höhe der Erstattungen pro Fallwild in Abhängigkeit zur Anzahl des Fallwildes schwanken würde.

 

 

Ressourceneinsatz:

Die benötigten Finanzmittel werden vom Fachdienst Straßen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht aus den regulären Ansätzen der Kreisstraßenunterhaltung finanziert.

 

 

Schlussfolgerung:
Der Antrag der Kreistagsfraktion der AfD kann hinsichtlich des Antrages zur Würdigung des Engagements befürwortet werden. Der Antrag hinsichtlich der Erstattung von Kosten für die Fallwildentsorgung ist abzulehnen, da bereits eine vertragliche Regelung mit der Jägerschaft existiert.

 

 


Antrag der Kreistagsfraktion der AfD vom 16.08.2018

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur Vorlage 2018/349 - AfD-Antrag 08_18 Jagdsteuer (828 KB)