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Vorlage - 2018/364  

Betreff: Doppischer Produkthaushalt 2019 für die Dezernatsleitung 3 und die Fachdienste Soziales, Arbeit (Jobcenter) und Gesundheitsamt; dabei: Antrag auf eine zusätzliche 3/4-Stelle für die Pflegeberatung des Senioren- und Pflegestützpunktes Niedersachsen (SPN) (Antrag der Fraktion der CDU)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:FD 13/Dez. 3
Federführend:Fachdienst Soziales Beteiligt:Fachdienst Finanzen
Bearbeiter/-in: Homann-Pohl, Kerstin  Dezernat 3
   Fachdienst Arbeit
   Fachdienst Gesundheitsamt
Beratungsfolge:
Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales Entscheidung
19.11.2018 
12. Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung, Arbeit und Soziales (offen)   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag der CDU-Kreistagsfraktion  
FD32_Übersicht Zuschüsse 2019  
FD35_Übersicht Zuschüsse 2019  


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

nein

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 

 


Der Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales empfiehlt dem Kreistag, den Stellenplanänderungen (ab Seite 25, Ziffern 3.1 bis 3.4 und 3.8) und dem Doppischen Produkthaushalt 2019 für die Dezernatsleitung 3 und die Produkte der Fachdienste Soziales, Arbeit und Gesundheitsamt (Seiten 197 bis 265 und 299 bis 314), zuzustimmen.

 

 


Doppischer Produkthaushalt

Inhaltsbeschreibung:

 

Die Produktbeschreibungen enthalten neben allgemeinen Daten wie Produktbezeichnung, Verantwortlichkeit und Auftragsgrundlage auch Informationen zu Personaleinsatz, Zielkennzahlen und Leistungsumfang. Um die Leistungen des Produktes in dem beschriebenen Umfang wahrnehmen zu können, werden die unter der Rubrik „Planzahlen“ aufgeführten Finanzmittel benötigt. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes sowie die Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes komprimiert dargestellt. Die Finanzdaten enthalten das Rechnungsergebnis des Vor-Vorjahres 2017.

 

Neben dem Rechnungsergebnis 2017, den Planansätzen 2018 und den Daten des Planjahres 2019 sind auch die bisher absehbaren Werte der mittelfristigen Finanzplanung für das Finanzplanungsjahr 2020 ausgewiesen. Die Finanzplanjahre 2021 und 2022 sind produktbezogen nicht dargestellt, da innerhalb dieses Zeitraumes grundsätzlich noch von Veränderungen ausgegangen werden muss, die derzeit noch nicht absehbar sind. Aus den Erläuterungen sind weitere Informationen zu den Produktbeschreibungen bzw. zu Veränderungen ersichtlich.

 

Die Entwicklung der mittelfristigen Finanzplanung der Jahre 2020 bis 2022 ist in den Darstellungen der Teilhaushalte abgebildet. Hier werden die Daten mehrerer Produktbudgets zusammengefasst, so dass eine Verlässlichkeit deutlich höher ist, als bei Betrachtung einzelner Produkte.

 

Der Teilhaushalt 03 für das Dezernat 3 befindet sich auf den Seiten 194 bis 196.

 

 

Fachdienst Soziales (FD 32)

 

Im Bereich des Fachdienstes Soziales sind die Leistungsausgaben, insbesondere bei den Hilfen zum Lebensunterhalt und der Eingliederungshilfe, steigend.

Zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) wurden 4 weitere Stellen in den Stellenplan aufgenommen. Neben den 3 Stellen aus dem Vorjahr sind nunmehr 7 Stellen für das BTHG vorhanden. Die Kosten hierfür hat grundsätzlich das Land zu tragen. Allerdings konnte mit dem Land aktuell immer noch keine Verwaltungsvereinbarung zur Kostentragung geschlossen werden.

Die Entgelte für Leistungen der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Pflege werden in Entgeltvereinbarungen festgelegt, die üblicherweise jährlich neu verhandelt werden und meistens die zwangsläufigen Steigerungen von Personal- und teilweise auch Sachkosten beinhalten.

 

Da ein Großteil der Sozialhilfeausgaben durch das Land getragen wird (sogenanntes Quotales System, die Landesquote 2019 beträgt 72 %), steigen die Erstattungen vom Land ebenfalls an.

 

Die Finanzierung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung übernimmt der Bund seit 2014 für die laufenden Leistungen zu 100%.

Aufgrund steigender Fallzahlen in der Grundsicherung wurden 0,5 Stellenanteile zusätzlich in den Stellenplan mit aufgenommen.

 

Bei den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sinken die Erstattungen aufgrund rückläufiger Fallzahlen deutlich. Aus diesem Grunde konnte der Stellenplan hier  um 1,5 Stellen reduziert werden.

Auf der Ausgabenseite werden die Sozialarbeiterstellen bei der Stadt Peine und den Gemeinden nur noch zur Hälfte bezuschusst. Als Verwaltungskostenerstattung an Stadt und Gemeinden sind 472.500,- € vorgesehen.

Der Überschuss in diesem Produkt reduziert sich gegenüber den Vorjahren erheblich.

 

Fachdienst Arbeit / Jobcenter (FD 33)

 

Im Produkthaushaltsentwurf 2019 für den Fachdienst Arbeit wird aufgrund der nachlassenden Zugänge von Flüchtlingen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz und der guten Arbeitsmarktlage mit rückläufigen Fallzahlen gerechnet.

 

Das Produkt 3121 „Leistungen für Unterkunft und Heizung“ ist für das jährliche Budget des Jobcenters prägend, da in diesem mit einem Zuschussbedarf in Höhe von rd. 11,5 Mio. € ca. 85% des FD-Budgets enthalten sind.

Der Zuschussbedarf für dieses Produkt wurde gegenüber der Finanzplanung allerdings um ca. 2 Mio. Euro deutlich reduziert. Die Bundesbeteiligung zu den Kosten der Unterkunft (KdU) beträgt für die Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem, ab Oktober 2015 erstmals SGB II- Leistungsberechtigten anerkannten Asylsuchenden, 100%.

 

Die Aufwendungen für „einmalige Leistungen“ (Produkt 3123) werden aufgrund der Ausgabenentwicklung bei „Erstausstattungen Wohnung“ entsprechend vermindert.

 

Bei dem Produkt 3129 „Verwaltung der Grundsicherung für Arbeitssuchende“ werden die Bundeszuweisungen für das Jahr 2019 gegenüber 2018 voraussichtlich stabil bleiben. Allerdings müssen ca. 1 Mio. € aus den Eingliederungsmitteln des Bundes zur Abdeckung der Verwaltungskosten (Bundesanteil) übertragen werden, da das Budget weiterhin nicht auskömmlich ist.

 

Die Umsetzung der Entgeltordnung zum TVÖD und die Überprüfung der Stellenbewertungen durch die KGSt hat gerade im Fachdienst Arbeit zu einer Vielzahl von geänderten Eingruppierungen geführt. Die Personalkosten steigen hier deshalb überproportional an.

 

Fachdienst Gesundheitsamt (FD 35)

 

Im Produktplan des FD 35 wurde eine zusätzliche halbe Stelle für Aufgaben in Verbindung mit dem Prostituiertenschutzgesetz aufgenommen. Gleichzeitig sind in diesem Zusammenhang Kosten für die Anmietung und Erstausstattung einer Wohnung eingeplant.

 

 

 

Ziele / Wirkungen:

Entfällt

 

 

Ressourceneinsatz:

Entfällt

 

 

Schlussfolgerung:
Entfällt

 

 

 


- Antrag der CDU-Kreistagsfraktion

- FD32_Übersicht Zuschüsse 2019

- FD35_Übersicht Zuschüsse 2019

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag der CDU-Kreistagsfraktion (445 KB)      
Anlage 2 2 FD32_Übersicht Zuschüsse 2019 (43 KB)      
Anlage 3 3 FD35_Übersicht Zuschüsse 2019 (112 KB)