Inhalt

Vorlage - 2018/378  

Betreff: Projektförderung 2019/2020
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Jugendamt Bearbeiter/-in: Sorge, Annett
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
20.11.2018 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

nein

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

ja

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 

 


Der JHA beschließt, vorbehaltlich der noch zu treffenden Haushaltsbeschlüsse, im Jahr 2019 / 2020 Projekte und Maßnahmen der Jugendarbeit zum Thema „Partizipation“ zu fördern.

 

 


Inhaltsbeschreibung:

Die Projektförderung ist als eine Form der Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Peine in den Zuschussrichtlinien zur Förderung von jugendpflegerischen Maßnahmen vorgesehen. Sie ermöglicht eine flexible und partizipatorische Unterstützung der Jugendarbeit und ist gleichzeitig ein Instrument der Steuerung der jugendpflegerischen Aktivitäten im Landkreis Peine. In Abstimmung mit dem Jugendring für Stadt und Landkreis Peine wird dieses Instrument genutzt, um Entwicklungen zu unterstützen, notwendige Themen und Inhalte in der Jugendarbeit zu platzieren und somit die Infrastruktur in der Jugendhilfelandschaft im Landkreis Peine durch innovative Maßnahmen stärker zu aktivieren und auszubauen.

Gemeinsam mit dem Jugendring für Stadt und Kreis Peine wird für die Projektförderung 2018/2019 folgendes Thema für einen Beschluss vorgeschlagen:

rderung von Maßnahmen im Bereich „Partizipation“

 

Ziele / Wirkungen:

Partizipation gehört nach §11 SGB VIII zu den „Uraufgaben“ der Jugendarbeit:

1) Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen.

2) Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.“

 

r die kommunale sowie verbandliche Jugendarbeit ist die Beteiligung von jungen Frauen und Männern in ihrer Vielfalt die Basis ihrer Tätigkeit. Trotzdem gibt es (finanzielle) Bedarfe, um partizipative Angebote generell noch besser aufstellen zu können. Durch die Projektförderung besteht für Vereine und Verbände die Möglichkeit, das o.g. Thema bewusst in den Focus zu nehmen und durch finanzielle Förderung auch neue Projekte zu initiieren. Ziel ist jedoch langfristig, Partizipation noch stärker als Selbstverständlichkeit in der Arbeit vor Ort zu praktizieren.

 

Die Verwaltung schlägt für das kommende Jahr vor, im Ansatz des Produktkontos 36201000. 4318190 nach der Richtlinie des Landkreises Peine über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung von Maßnahmen der Jugendarbeit unter Punkt 8 wie auch in den letzten Jahren erneut 4.000 €r die Projektförderung vorzuhalten.

 

Eine Erhöhung des Ansatzes ist nicht erforderlich. Im Produktkonto sind Finanzmittel für die Förderung von Jugendarbeit von insgesamt 38.500 € eingeplant, die sich wie folgt aufteilen:

 

Jahrespauschalen an die Verbände                                                =  27.500 €

Projektförderung                                                                               =    4.000 €

Sachkostenzuwendungen u. Zuwendungen für besondere Maßnahmen

der Jugendverbände, sofern diese von überörtlicher Bedeutung sind  =    7.000 €

Gesamtansatz                                                                                              =  38.500 €

 

Die unterschiedlichen Lebenslagen von jungen Frauen und Männern in ihrer Vielfalt werden berücksichtigt. In der Entwicklung von Maßnahmen der Partizipation spielt die gleiche Wertschätzung von jungen Frauen und Männern eine grundlegende Rolle.

 

 

Ressourceneinsatz:

Durch Beschluss gemäß vorstehenden Beschlussvorschlages entstehen keine Mehrkosten.

 

Schlussfolgerung:

entfällt
 

 


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