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Vorlage - 2018/382  

Betreff: 5. Änderung der Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für die Personenbeförderung mit Taxen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:FD 17
Federführend:Fachdienst Straßenverkehr Beteiligt:Verwaltungsführung
Bearbeiter/-in: Klages, Gundula  Referat Kreisentwicklung, Digitalisierung und Öffentlichkeitsarbeit
   Fachdienst Finanzen
Beratungsfolge:
Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz Vorberatung
26.11.2018 
8. Sitzung des Ausschusses für zentrale Verwaltung und Feuerschutz ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
19.12.2018 
11. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 zur Vorlage 2018/382 - 5. Änderung Taxentarifordnung 19.12.2018  
Anlage 2 zur Vorlage 2018/382 - Antrag des GVN vom 10.09.18 auf Taxentariferhöhung  


 

Im Budget enthalten:

nein

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

entfällt

Migration

entfällt

Prävention/Nachhaltigkeit

entfällt

Bildung

entfällt

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

entfällt

 

 


 

 


Die Änderung der Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für die Personenbeförderung mit Taxen wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

 


Inhaltsbeschreibung:

 

Der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V., Bezirksgruppe Braunschweig, hat mit Schreiben vom 10.09.2018 folgende Änderung / Erhöhung des Beförderungsentgeltes im Gelegenheitsverkehr mit Taxen der Unternehmer im Landkreis Peine beantragt.

 

 

Alter Tarif

Neuer Tarif

Kilometerentgelt (§ 4)

Bis 3000 m

0,10 € / 41,67 m = 2,40 €

 

Ab 3001 m

0,10 € / 52,63 m = 1,90 €

Bis 3000 m

0,10 € / 40,00 m = 2,50 € / km

 

Ab 3001 m

0,10 € / 50,00 m = 2,00/ km

Grundgebühr (§ 3)

 

Mo. - Sa.: 06:00 – 22:00 Uhr

 

Mo. - Sa.: 22:00 – 06:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen

 

 

3,60 €

 

4,00 €

 

 

 

3,70 €

 

4,10 €

 

Wartezeiten (§ 7)

0,10 € / 13,64 Sek.

~ 0,44 € / Min = 26,40 €/Std

0,10 € / 13,33 Sek.

~ 0,45 € / Min = 27,00 €/Std.

 

Die diesem Antrag zu Grunde liegenden Sachargumente können dem beigefügten Schreiben entnommen werden. Seit der letzten Erhöhung vom 25.10.2017 haben sich die Beför-derungsentgelte in fast allen benachbarten Landkreisen und Städten nicht erhöht. Wie aus der nachstehenden Tabelle ersichtlich, liegen die Taxentarife im Landkreis Peine schon vor der beantragten Erhöhung im obersten Bereich.

 

 

Grund-gebühr

Kilometerentgelt

Entgelt Wartezeiten

Landkreis Peine

Mo. - Sa.: 06:00 – 22:00 Uhr

 

Mo. - Sa.: 22:00 – 06:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen

 

 

3,60 €

 

4,00 €

 

 

1,90 € - 2,40

 

 

0,44 €/Min = 26,40 €/Std.

 

Landkreis Gifhorn

Mo. - Sa.: 06:00 – 22:00 Uhr

 

Mo. - Sa.: 22:00 – 06:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen

 

3,60 €

 

4,60 €

 

 

 

1,80 € - 2,10 €

 

 

0,42 €/Min = 25,00 €/Std.

 

Landkreis Hildesheim

 

3,50 €

2,00 € - 2,10 €

0,433 €/Min = 26,00 €/Std.

Landkreis Wolfenbüttel

Mo. - Sa.: 06:00 – 22:00 Uhr

 

Mo. - Sa.: 22:00 – 06:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen

 

 

2,90 €

 

3,50 €

 

 

1,60 € - 2,20 €

 

 

0,40 €/Min = 24,00 € /Std

Region Hannover

Mo. - Sa.: 06:00 – 22:00 Uhr

 

Mo. - Sa.: 22:00 – 06:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen

 

 

 

3,00 €

 

 

 

1.85 € - 2,05

 

1,95 € - 2,15 €

 

 

0,50 €/Min = 30,00 €/Std.

Stadt Braunschweig

Mo. - Sa.: 06:00 – 22:00 Uhr

 

Mo. - Sa.: 22:00 – 06:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen

 

 

3,60 €

 

4,00 €

 

1,90 € - 2,30 €

 

1,90 € - 2,40

 

 

0,43 €/Min. = 26,50 €/Std.

Stadt Hannover

Mo. - Sa.: 06:00 – 22:00 Uhr

 

Mo. - Sa.: 22:00 – 06:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen

 

 

3,20 €

 

1,60 € - 2,00 €

 

1,90 € - 2,10 €

 

 

0,50 €/Min = 30,00 €/Std.

Stadt Hildesheim

 

2,80 €

1,60 €

0,33 €/Min = 19,8 €/Std.

Stadt Salzgitter

Mo. - Sa.: 06:00 – 22:00 Uhr

 

Mo. - Sa.: 22:00 – 06:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen

 

3,60 €

 

4,00 €

 

 

1,90 € - 2,30 €

 

 

0,44 €/Min = 26,50 €/Std.

 

Die begehrte Erhöhung steht im Zusammenhang mit der Erhöhung des Mindestlohnes zum 01.01.2019 von aktuell 8,84 €/Std. auf 9,19/Std.

 

Objektive Versagungsgründe haben sich auch nach Abschluss des Anhörungsverfahrens nicht ergeben. Es besteht daher die Verpflichtung, den beantragten Regelungsinhalten stattzugeben.

 

Für den Landkreis Peine entstehen hieraus keine Kosten.

 

 

Redaktionelle Änderung des § 5 Abs. 3 Satz 2:

 

Das Wort „Lahstedt“ ist aufgrund der Fusion der Gemeinden Ilsede und Lahstedt zur neuen Gemeinde Ilsede zu streichen.

 

 

Ziele / Wirkungen:

Einheitliche rechtskonforme Tarifordnung, die jedem Nutzer einer Taxe die Beförderung zu gleichen finanziellen Bedingungen gewährleistet.

 

 

Ressourceneinsatz:

Entfällt.

 

 

Schlussfolgerung:

Entfällt.
 

 


- Fünfte Verordnung zur Änderung der Taxentarifverordnung

- Antrag des GVN vom 10.09.2018 auf Taxentariferhöhung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zur Vorlage 2018/382 - 5. Änderung Taxentarifordnung 19.12.2018 (69 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 zur Vorlage 2018/382 - Antrag des GVN vom 10.09.18 auf Taxentariferhöhung (854 KB)