Inhalt

Vorlage - 2018/391  

Betreff: Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe im Landkreis Peine
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Unterschrift:1.
2. Dr. Detlef Buhmann
Federführend:Fachdienst Jugendamt Bearbeiter/-in: Angerer, Iris
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
19.12.2018 
11. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Vereinbarung - Überarbeitung 30.11.18  


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

5,6 Mio €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

Ja

Bildung

ja

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 

 


Der Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe im Landkreis Peine zwischen dem Landkreis Peine und der Stadt Peine und den Gemeinden wird zugestimmt.

 

 


Inhaltsbeschreibung:

Im Jahr 1994 wurde zwischen dem Landkreis und der Stadt und den Gemeinden eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung geschlossen, mit der den kreisangehörigen Gemeinden der Betrieb von Kindertagesstätten übertragen wurde.

 

Die Gesamtverantwortung für die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe, einschließlich der Verantwortung für die Planung, verblieb als örtlichem Träger der öffentlichen Jugendhilfe beim Landkreis, ist auch nicht übertragbar.

 

Die Vereinbarung von 1994 bezieht sich nach damaliger Rechtslage nur auf Kindergärten, nicht aber auf Krippen und bildet auch an einigen anderen Stellen nicht mehr die Realität ab, so dass Einvernehmen zwischen Landkreis und Gemeinden herrschte, die Vereinbarung zu überarbeiten. Der konkrete Anstoß und damit die Notwendigkeit der Überarbeitung und Anpassung kam dann durch die Kündigung der Vereinbarung im März 2018 durch die Gemeinde Hohenhameln, der die Kündigung durch die Gemeinde Ilsede im Juni 2018 folgte.

 

In mehreren Verhandlungsrunden zwischen der Landkreisverwaltung und den Bürgermeistern wurde eine neue Vereinbarung ausgehandelt, die als Anlage dieser Vorlage beigefügt ist. Kern der Vereinbarung ist die Übernahme von Betriebskosten für die Kindergärten in der Stadt und den Gemeinden. Der Zuschuss beträgt 112,- € monatlich je Regelkindergartenplatz. Bisher, d.h. seit 2007, gab es für die Gemeinden ausschließlich eine Betriebskostenförderung für Krippenplätze.

 

Für 2019 veranschlagt der Landkreis einen Betrag von 5,6 Millionen Euro in seinem Haushalt für die Bezuschussung der Kindergartenplätze. Dieser Betrag wird in den Folgejahren anwachsen, denn einige Kommunen haben dringenden Nachholbedarf bei der Schaffung von Plätzen, andere bauen bereits vorausschauend Kitas, der demographischen Entwicklung folgend.

 

Die Vereinbarung soll zum 01.01.2019 in Kraft treten; sie hat eine Laufzeit von vier Jahren und verlängert sich automatisch um ein Jahr, sofern keine Kündigung erfolgt. Eine außerordentliche Kündigung ist für jeden einzelnen Vertragspartner vorgesehen für den Fall, dass bei der nach zwei Jahren vereinbarten Überprüfung der wirtschaftlichen Entwicklung des Landkreises und der Gemeinden und einer möglicherweise daraus folgenden Anpassung des Betriebskostenzuschusses keine Einigung erzielt wird.

 

Neben den Betriebskostenzuschüssen sind in der Vereinbarung als wichtige Punkte geregelt, dass die Gemeinden die „Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen“ als eigene Angelegenheit wahrnehmen und dass sie sich verpflichten, die Aufgabe so wahrzunehmen, dass der Landkreis die Rechtsansprüche auf einen Platz in einer Kindertagesstätte erfüllen kann. Vereinbart wurde auch eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung, zu der die Gemeinden jeweils zum 01.10. eines Jahres dem Landkreis einen Bericht übermitteln.

 

Ziele / Wirkungen:

Die Vereinbarung regelt die Aufgabenwahrnehmung der öffentlichen Jugendhilfe zwischen dem Landkreis und der Stadt und den Gemeinden. Ziel der Vereinbarung ist, die Aufwendungen für Kindergärten zu bezuschussen und die Gemeinden damit finanziell und bei der Qualitätsentwicklung zu unterstützen.

 

Ressourceneinsatz:

Die vereinbarten 112,- € je Regelkindergartenplatz bedeuten für 2019 einen jährlichen Gesamtbetrag von 5,6 Millionen €. Dieser Betrag wird in den Folgejahren aufwachsen, so dass bei einer Laufzeit von vier Jahren von einem finanziellen Volumen von etwa 25 Millionen Euro auszugehen ist.

 

Alternativ war eine Senkung der Kreisumlage in der Diskussion, die aber von der Mehrheit der Bürgermeister, zugunsten der Bezuschussung der Kindergartenplätze abgelehnt wurde.

 

Schlussfolgerung:

Der Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe im Landkreis Peine wird zugestimmt.
 

 


1

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vereinbarung - Überarbeitung 30.11.18 (160 KB)