Inhalt

Vorlage - 2018/393  

Betreff: Gesamthaushalt 2019
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:13.20.21.20 (2019)
Federführend:Fachdienst Finanzen Beteiligt:Verwaltungsführung
Bearbeiter/-in: Klages, Gundula  Referat Kreisentwicklung, Digitalisierung und Öffentlichkeitsarbeit
   Dezernat 1
   Dezernat 2
   Dezernat 3
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
19.12.2018 
11. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine geändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Antrag Die Grünen - Hh2019-Naturschutzgebiet-Biologin  
Anlage 2 - Ergebnishaushalt_2019  
Anlage 3 - Finanzhaushalt_2019  
Anlage 4 - Gesamtbudget_2019  
Anlage 5 - Stellenplan 2019_Gesamt  
Anlage 6 - Haushaltssatzung_2019  
Anlage 7 - Verpflichtungsermächtigungen 2019  
Anlage 8 - Anhörung Hohenhameln  
Anlage9-Antrag SPD-Kreistagsfraktion vom 05.12.2018-Sprachförderung  


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 

 


 

  1.  

a)      Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22.11.2018 wird abgelehnt.

b)      Der Veränderung der Werte der Änderungsliste wird entsprechend der Beschlussfassung zur Vorlage 2018/389 bezüglich der Stelle für die Organisation der Pflegeausbildung zugestimmt. Der Stellenplanentwurf ist entsprechend anzupassen.

c)      Der Veränderung der Werte der Änderungsliste wird entsprechend der Beschlussfassung zur Vorlage 2018/394 bezüglich einer Stelle für den Fachdienst 26 - Bauordnung, Raumordnung - zugestimmt. Der Stellenplanentwurf ist entsprechend anzupassen.

d)      Dem Antrag der SPD-Fraktion vom 05.12.2018 „Sprachförderung“ wird zugestimmt.

 

2.

a)Dem doppischen Produkthaushaltsplan 2019 einschließlich der Änderungslisten vom 30.11.2018 und der Entscheidungen zu Beschlussvorschlag 1 sowie ggf. vorhandener weiterer Einzelentscheidungen und

 

b) dem Stellenplan einschließlich der Änderungen

 

wird zugestimmt.

 

3.

Die Haushaltssatzung 2019 inklusive der Auswirkungen der Änderungsliste wird beschlossen. Die Umlagesätze für die Ermittlung der Kreisumlage werden dabei einheitlich auf 58,1 % festgesetzt.

 

 


Inhaltsbeschreibung:

 

Zu 1.:

Zu a)

Mit Schreiben vom 22.11.2018 (siehe Anlage 1) beantragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, für ein externes Fachgutachten in 2019 25.000 € einzuplanen und zudem eine Verpflichtungsermächtigung über 50.000 € aufzunehmen. Verpflichtungsermächtigungen dürfen gemäß § 119 NKomVG lediglich für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen eingegangen werden. Bei der Beauftragung für ein Fachgutachten handelt es sich jedoch nicht um eine Maßnahme im Sinne des § 119 NKomVG, so dass die Ausweisung einer Verpflichtungsermächtigung ausscheidet. Der Betrag von 50.000 € könnte daher lediglich in der Finanzplanung zum Ergebnishaushalt als vorgesehener zukünftiger Haushaltsansatz aufgenommen werden.

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt weiterhin die Schaffung einer zusätzlichen Stelle für eine Biologin und Aufnahme von Personalaufwendungen in Höhe von 90.000 €.

 

Nach Auffassung der Verwaltung ist der Antrag abzulehnen, da aufgrund der bisherigen Haushaltsplanung kein finanzieller Spielraum mehr für die zusätzliche Bereitstellung von 115.000 € vorhanden ist. Die Verwaltung wird jedoch prüfen, ob durch veränderte Planungen im finanziellen und personellen Bereich Möglichkeiten geschaffen werden können, der Aufgabenwahrnehmung ohne Ausweitung von Haushalt und Stellenplan nachzukommen. Dazu wird auch fachdienstübergreifend geprüft. Im Zuge der organisatorischen Neuaufstellung der Klimaschutzagentur Peine ist eine verstärkte konzeptionelle Arbeit in den Themen des Klima-, Umwelt- und Naturschutzes angedacht. Dazu ist geplant, die personelle Neuaufstellung u. a. mit einer Qualifikation aus dem Bereich Landespflege, Umwelt oder Biologie zu gestalten. Etwaige Themensynergien zum Fachdienst Umwelt können dann ggf. zur Optimierung von Aufgabenwahrnehmungen genutzt werden. 

 

 

Zu b)

Mit Vorlage 2018/389 wurde dargestellt, dass im Rahmen der Reform der Pflegeberufe auch eine Auswirkung auf die hiesige Schullandschaft vorhanden ist. Um die generalistische Pflegeausbildung ab 01.01.2020 zu ermöglichen, soll bereits in 2019 die Einstellung von 2 Teilzeitkräften erfolgen. Ab 2019 wäre daher im Stellenplan zusätzlich 1 Stelle aufzunehmen. Für 2019 wären neben der Stelle Personalaufwendungen von 35.000 € zu berücksichtigen. Ab 2020 werden die Aufwendungen durch die Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung refinanziert, so dass lediglich in 2019 ungedeckte Aufwendungen vorhanden sein werden.

 

In Abhängigkeit des gefassten Beschlusses würde sich eine Veränderung des Stellenplanes des Fachdienstes 19 – Schule, Kultur und Sport und des Produktes 23101 – Schulverwaltung berufsbildende Schulen – (siehe Seiten 126 und 127 der Beratungsunterlagen) ergeben.

 

 

Zu c)

Mit Vorlage 2018/394 wurde dargestellt, dass im Produkt 52101 – Bauaufsicht – (siehe Seiten 183 bis 185 der Beratungsunterlagen) eine Ausweitung um eine Stelle erforderlich ist, da anderenfalls droht, dass als Folge verzögerter Baugenehmigungen die Gewährung von Fördermitteln entfällt.

 

In Abhängigkeit des gefassten Beschlusses würde sich eine Veränderung des Stellenplanes und des Ergebnis- und Finanzhaushaltes des Fachdienstes 26 – Bauordnung, Raumordnung und des Produktes 52101 – Bauaufsicht – ergeben. Eine Ausschreibung und Besetzung der zusätzlichen Stelle würde grundsätzlich erst nach Ende der vorläufigen Haushaltsführung erfolgen, so dass Personalaufwendungen wahrscheinlich erst ab 01.07.2019 entstehen würden. Insoweit würden die bisher geplanten Aufwendungen/Auszahlungen um 40.000 € steigen.

 

 

 

Zu 2.:

a)      Doppischer Produkthaushaltsplan 2019 Landkreis Peine

Den Kreistagsabgeordneten wurde nach der Sitzung des Kreistages am 17.10.2018 der Entwurf eines doppischen Produkthaushaltes inklusive Vorbericht, Änderungen zum Stellenplan 2019, Investitionsprogramm/Investitionsförderungsprogramm von 2019 - 2022 und verschiedenen weiteren Anlagen zugeleitet.

 

 

Gegenüber den Ursprungsunterlagen haben sich verschiedene Veränderungen ergeben. Diese finanziellen Auswirkungen sind in einer Änderungsliste enthalten, die den Unterlagen als Anlagen 2 und 3 beigefügt ist.

 

 

Ergebnishaushalt (Anlage 2)

 

Zu lfd. Nr. 1:

Im Produkt 57110 – Wirtschaftsförderung – (Seiten 345 und 346 der Beratungsunterlagen) ist dargestellt, dass für das Projekt Region Braunschweig ein Zuschuss von 60.000 € eingeplant ist. Damit ist nach Auslaufen eines zunächst bis 31.12.2018 befristeten Projektes eine Reduzierung um 30.000 € eingetreten. Das Projekt soll nunmehr fortgeführt werden, so dass eine weitere Gewährung des Zuschusses von insgesamt 90.000 € einzuplanen ist.

 

 

Zu lfd. Nr. 2:

Mit Schreiben vom 01.10.2018 beantragte die CDU-Kreistagsfraktion eine zusätzliche 0,75-Stelle für den Aufgabenbereich Pflegeberatung. In der Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung, Arbeit und Soziales am 19.11.2018 wurde dieser Antrag im Rahmen der Beratung der Vorlage 2018/364 befürwortet, so dass sowohl die Stelle als auch die finanzielle Auswirkung im Haushalt im Produkt 11152 – Pflegestützpunkt – (Seiten 227 und 228 der Beratungsunterlagen) zu berücksichtigen ist.

 

 

Zu lfd. Nr. 3:

Am 20.11.2018 wurden durch das Niedersächsische Landesamt für Statistik die Werte zum Niedersächsischen Finanzausgleich mitgeteilt. Danach erhält der Landkreis Peine Schlüsselzuweisungen in Höhe von insgesamt 36.830.000 € und damit 160.800 € weniger, als bisher eingeplant. Demgegenüber erhöhen sich die Zuweisungen für die  Aufgabenwahrnehmung des übertragenen Wirkungskreises um 23.500 € auf 4.693.000 €.

 

Gegenüber den Beratungsunterlagen liegen nunmehr auch die Daten der Steuereinnahmen der Gemeinden vom 3. Quartal 2018 und der voraussichtlichen Schlüsselzuweisungen vor. Die zu berücksichtigenden Erträge haben sich gegenüber den bisherigen Planungen erhöht, so dass sich in der Folge ein höherer Anspruch auf die Kreisumlage errechnet. Die Erträge aus der Kreisumlage erhöhen sich daher um 1.684.100 € auf 84.972.400 €.

 

Entsprechend erhöhen sich die Erträge des Produktes 61110 – Allgemeine Finanzierungsmittel - (Seiten 366 und 367 der Beratungsunterlagen) insgesamt um 1.546.800 €.

 

 

Zu lfd. Nr. 4:

Im Rahmen der Wahrnehmung der Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II werden im Produkt 3121 – Leistungen für Unterkunft und Heizung – (Seiten 252 und 253 der Beratungsunterlagen) Erstattungen der Anteile des Bundes an den Kosten der Unterkunft vereinnahmt. Unter Berücksichtigung der rechtlichen Voraussetzungen dürfen diese Erstattungen jedoch einen bestimmten Prozentsatz nicht übersteigen. Nach Aufstellung des Planentwurfes wurde vom zuständigen Bundesministerium mitgeteilt, dass die Bundesanteile reduziert werden müssen. Die ersparten Anteile sollen ab 2019 in die Ermittlung der Umsatzsteueranteile der Länder und Gemeinden fließen. Abhängig von der endgültigen gesetzlichen Regelung könnten die Gemeinden in 2019 höhere Umsatzsteueranteile erhalten. Für den Landkreis Peine führt dieses jedoch gesichert dazu, dass in 2019 geringere Kostenerstattungen des Bundes erfolgen werden, so dass gegenüber den bisherigen Planungen abgerundet 1.500.000 € geringere Erträge im Produkt 3121 zu berücksichtigen sind. Die tatsächliche finanzielle Auswirkung ist in 2019 abhängig von den tatsächlich entstehenden Kosten der Unterkunft.

 

 

Insgesamt ist damit festzustellen, dass sich das geplante Jahresergebnis von 289.100 € (siehe Seite 44 der Beratungsunterlagen) durch die Veränderungen aus der Änderungsliste auf 260.900 € reduziert. In Abhängigkeit der Entscheidungen zu Ziffer 1a) bis c) des Beschlussvorschlages ergeben sich ggf. weitere Veränderungen im geplanten Jahresergebnis.

 

 

 

Finanzhaushalt (Anlage 3)

 

Zu lfd. Nr. 1 bis 4:

Die zum Ergebnishaushalt dargestellten Auswirkungen führen auch im Finanzhaushalt zu entsprechend höheren Einzahlungen bzw. Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit. In der Folge reduziert sich der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit im Gesamtbudget 0 (Seite 45 der Beratungsunterlagen) von 5.576.500 € um 28.200 € auf 5.548.300 €. Dieser Betrag liegt oberhalb der zu leistenden Tilgungszahlungen von 5.392.600 € für investive Kredite. Der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit verändert sich möglicherweise noch aufgrund der Beschlussfassung zu den Anträgen unter 1.

 

 

Zu lfd. Nr. 5:

Mit Runderlass des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales vom 09.10.2018 ändert sich die Höhe der vom Landkreis Peine zu leistenden Krankenhausumlage, so dass sich im Produkt 41101 – Krankenhaus – (Seiten 362 und 363 der Beratungsunterlagen) eine Erhöhung der Auszahlungen für Investitionstätigkeit um 30.000 € ergibt.

 

 

Zu lfd. Nr. 6

Mit Vorlage 2018/375 wurde am 19.11.2018 im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung, Arbeit und Soziales vorgeschlagen, als Folge des Antrages der AfD-Kreistagsfraktion vom 06.04.2018 ein Gerät zum Augenscreening zur Früherkennung von Fehlsichtigkeiten anzuschaffen. Dieser Vorlage wurde zugestimmt, so dass die benötigten Finanzmittel von 9.000 € zusätzlich im Produkt 41404 – Gesundheitsförderung/-vorsorge – (Seiten 313 und 314 der Beratungsunterlagen) einzuplanen sind und dadurch den Ansatz für Auszahlungen für Investitionstätigkeit erhöhen.

 

 

 

Zu lfd. Nr. 7:

Eine Prüfung der bisher eingeplanten Baumaßnahmen hat ergeben, dass für die Sporthalle Vechelde ein dringender schulischer Bedarf vorhanden ist, so dass die Umsetzungszeit vorgezogen werden muss. Für 2019 ist daher bereits ein Anteil von 600.000 € einzuplanen. Die voraussichtlichen Restkosten von 850.000 € sind für 2020 vorzusehen. Entsprechend ändern sich die Ansätze im Produkt 111191 – Gebäudewirtschaft – für die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Seite 190 und 191 der Beratungsunterlagen).

 

 

Zu lfd. Nr. 8:

Als Folge der einzuplanenden zusätzlichen investiven Auszahlungen erhöht sich im Produkt 61210 – sonstige allgemeine Finanzwirtschaft – (Seiten 368 und 369 der Beratungsunterlagen) der Ansatz für die Aufnahme von Krediten. Da sich derzeit abzeichnet, dass die Kreditaufnahmen 2018 geringer als geplant ausfallen werden, erfolgt keine Erhöhung der Ansätze für Zins- und Tilgungsleistungen in den Finanzplanjahren 2020 bis 2022.

 

 

Im Gesamtbudget war bisher ein voraussichtlicher Saldo aus Einzahlungen und Auszahlungen (siehe Seite 46 der Beratungsunterlagen) in Höhe von 103.600 € vorgesehen. Durch die Veränderungen aus der Änderungsliste reduziert sich der Wert auf 75.400 €. In Abhängigkeit der Beschlussfassungen zu Ziffer 1a) bis c) verändert sich ggf. dieser Wert noch.

 

 

Gesamtbudget 0

Unter Berücksichtigung der vorstehenden Erläuterungen ergeben sich die Werte aus der beigefügten Auswertung des Budgets 0 (Anlage 4).

Im Ergebnishaushalt ist nunmehr ein Überschuss in Höhe von 260.900 € vorhanden. Im Finanzhaushalt ergibt sich als Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit ein Wert in Höhe von 5.548.300 €.
Damit können die Tilgungszahlungen für investive Kredite vollständig erwirtschaftet werden.

 

Veränderungen dieser Werte können sich noch als Ausfluss der Entscheidungen zu 1a) bis c) ergeben.

 

 

b)     Stellenplan (Anlage 5):

Unter Berücksichtigung der Änderungsvorschläge der Seiten 23 bis 29 der Beratungsunterlagen, als Folge von Stellenbewertungen notwendiger Anpassungen von Stellenwertigkeiten und als Folge der im Rahmen der Änderungsliste zum Ergebnishaushalt erläuterten Stellenplanausweitung zur lfd. Nr. 2 ergibt sich der beigefügte Gesamtstellenplan. In Abhängigkeit der Beschlussfassung zu Ziffer 1a) bis c) der Beschlussvorschläge ergibt sich ggf. noch eine weitere Veränderung des Stellenplanes.

 

 

Beteiligungsbericht:

Zum Zeitpunkt der Erstellung der Beratungsunterlagen lagen noch nicht alle geprüften Jahresabschlüsse 2017 der Beteiligungen des Landkreises Peine vor, so dass der Beteiligungsbericht 2018 noch nicht fertig gestellt werden konnte. Zwischenzeitlich ist der Beteiligungs- und Lagebericht des Landkreises Peine 2018 erstellt. Er wird mit Vorlage 2018/369 dem Kreisausschuss zur Kenntnis gebracht. Aufgrund des Umfangs des Berichtes wird auf eine Beifügung als Ausdruck verzichtet. Bei Bedarf kann ein Ausdruck zur Verfügung gestellt werden. Der Beteiligungsbericht wird als Anlage zum Haushaltsplan 2019 aufgenommen.

 

 

 

Zu 3.:

Unter Berücksichtigung der vorstehenden Erläuterungen ergibt sich die beigefügte Haushaltssatzung (Anlage 6). Soweit sich Abweichungen gegenüber den unter 1. und 2. vorgeschlagenen Beschlussempfehlungen ergeben, wirken sich diese entsprechend auf die Haushaltssatzung aus. Die Satzung ist sodann entsprechend anzupassen.

 

Der in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite reduziert sich gegenüber dem Vorjahr auf 50 Mio. €. Dabei wird davon ausgegangen, dass neben den zum Jahresende 2018 vorhandenen Kassenkrediten von etwa 36 Mio. € unterjährig Auszahlungen für Investitionen über Kassenkredite finanziert werden und dann zum Jahresende für alle ungedeckten investiven Auszahlungen Kreditaufnahmen erfolgen. Durch den relativ hohen Kassenkreditbetrag soll die Zahlungsfähigkeit bei möglichen Auszahlungsspitzen gesichert werden.

 

Als Folge der Ausweisung von Anteilen des Sporthallenbaus Vechelde verändert sich die Höhe der auszuweisenden Verpflichtungsermächtigungen, so dass sich gegenüber Seite 20 der Beratungsunterlagen eine Veränderung ergibt. Die neue Übersicht ist als Anlage 7 beigefügt.

 

 

 

Kreisumlage:

Unter Berücksichtigung der Bestimmungen der §§ 110 und 111 NKomVG soll der Haushalt in jedem Haushaltsjahr in Planung und Rechnung ausgeglichen sein. Dazu sind die Finanzmittel, die zur Erfüllung der Aufgaben benötigt werden, vorrangig aus Entgelten und sonstigen Finanzmitteln zu decken. Soweit diese Erträge nicht ausreichen, sind die Mittel im Rahmen des Solidarprinzips aus der örtlichen Gemeinschaft über Steuern zu decken. Für Landkreise tritt an die Stelle der Steuern die Kreisumlage.

 

Aus den vorgelegten Unterlagen ist ersichtlich, dass für das Jahr 2019 Aufwendungen in Höhe von insgesamt rund 281,6 Mio. € vorgesehen sind. Demgegenüber stehen, ohne Berücksichtigung der Kreisumlage, Erträge in Höhe von rund 196,9 Mio. €. Es besteht daher ein Finanzbedarf von rund 84,7 Mio. €, um den Ergebnishaushalt in Erträgen und Aufwendungen auszugleichen.

 

Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass aus dem Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit die Tilgungsraten für investive Kredite zu decken sind. Nach den aktuellen Planungen werden Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von rund 271,5 Mio. € erwartet. Hinzu kommen die Tilgungsleistungen mit einem Wert von rund 5,4 Mio. €, so dass insgesamt ein Finanzbedarf von rund 276,9 Mio. € besteht. Demgegenüber stehen, ohne Berücksichtigung der Kreisumlage, rund 192,2 Mio. € an Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit. Es besteht somit ein ungedeckter Finanzbedarf von rund 84,7 Mio. €. Hinzu kommt noch der Finanzbedarf, der sich aus der Investitionstätigkeit des Landkreises Peine ergibt und über Kreditaufnahmen gedeckt werden soll.

 

Insgesamt ist daher festzustellen, dass sich sowohl aus dem Ergebnishaushalt als auch aus dem Finanzhaushalt ein Finanzbedarf von rund 85 Mio. € ergibt, der aus der örtlichen Gemeinschaft über Kreisumlage zu decken ist und damit den nach § 110 NKomVG geforderten Haushaltsausgleich sicherstellt.

 

Unter Berücksichtigung der Einnahmen der Gemeinden aus Realsteuer, Einkommensteueranteilen, Umsatzsteueranteilen und Schlüsselzuweisungen errechnet sich der Finanzbedarf von rund 85 Mio. € bei Anwendung eines einheitlichen Umlagesatzes von 58,1 %.

 

Bei Festsetzung der Höhe des Hebesatzes sind weiterhin folgende Gegebenheiten berücksichtigt:

 

Die kreisangehörigen Gemeinden inkl. der Stadt Peine haben im Jahre 2018 Aufwendungen in Höhe von rund 237 Mio. € eingeplant. Seitens des Landkreises Peine sind Aufwendungen in Höhe von rund 268 Mio. € vorhanden. Der Landkreis Peine leistet daher für die örtliche Gemeinschaft rund 53 % der Gesamtaufwendungen. Ein ähnliches Verhältnis dürfte sich bei Betrachtung aller Haushalte für das Jahr 2019 ergeben. Die Gemeinden haben für den Bemessungszeitraum der Kreisumlage 2019 rund 169 Mio. € an berücksichtigungsfähigen Erträgen. 53 % der Erträge entsprächen rund 89,6 Mio. €. Die berechnete Kreisumlage von rund 85 Mio. € liegt demnach unter dem denkbaren prozentualen Aufteilungsanspruch.

 

Ergebnisrechnungen der Stadt Peine und der Gemeinden liegen für die Zeit bis 2017 nur vereinzelt vor. Ein Vergleich der Jahresergebnisse mit denen des Landkreises Peine kann daher nicht erfolgen. Eine hohe Aussagekraft und Genauigkeit haben jedoch die vorläufigen Ergebnisse zum Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit. Die nachstehende Tabelle weist aus, dass hier gegenüber den Planungen der Jahre 2011 bis 2017 im Ergebnis deutliche Verbesserungen vorhanden waren. Statt überwiegend negativer Werte wurden im Ergebnis der Jahressummen fast ausnahmslos Überschüsse erzielt.

 

 

Diese Ergebnisse spiegeln sich auch im Stand der Liquiditätskredite wieder. Hier weisen lediglich die Gemeinden Hohenhameln, Ilsede und Wendeburg am 31.12.2017 Liquiditätskredite aus. Die Gemeinde Ilsede ist unter Berücksichtigung des Zukunftsvertrages verpflichtet, die Kassenkredite ohne Reduzierung des Kreisumlagehebesatzes zurückzuführen. Die Gemeinde Wendeburg verfügt lediglich über Kassenkredite, die aufgrund der relativ geringen Höhe nicht an jedem Buchungstag vorhanden sein werden und zudem hauptsächlich auf die Vorfinanzierung von Investitionen zurückzuführen sind. Nach Aufnahme der investiven Kredite reduziert sich der Bestand an Liquiditätskrediten. Die Gemeinde Hohenhameln verfügte Ende 2016 über Kassenkredite von rund 2 Mio. €. Zum Jahresende 2017 reduzierten sich die Kassenkredite auf rund 1,6 Mio. €.

 

Der Landkreis Peine weist demgegenüber am 31.12.2017 einen Kassenkreditbestand in Höhe von 42,5 Mio. € aus. Aus den Kassenkreditbeständen der Gemeinden mit Stand 31.12.2017 ist nicht erkennbar, dass eine Tendenz zu steigenden Kassenkrediten vorhanden ist, so dass die Höhe der Kreisumlage nicht zu einer Verlagerung der Kassenkreditbestände beigetragen hat.

 

Die Stadt Peine und die Gemeinden wurden sodann mit Schreiben vom 25.10.2018 hinsichtlich der Höhe der Kreisumlage angehört und um Stellungnahme gebeten.

 

Eine schriftliche Stellungnahme ist von der Gemeinde Hohenhameln (siehe Anlage 8) eingegangen. Seitens der Gemeinde wird dargestellt, dass die finanzielle Lage der Gemeinde nicht ausreichend berücksichtigt worden ist. Die Gemeinde müsste auf Liquiditätskredite zurückgreifen, während der Landkreis Überschüsse erzielt. Dazu würde die Kreisumlage aufgrund der von der Gemeinde zu tragenden Aufwendungen bei etwa 80 % liegen.

 

Seitens der Gemeinde Hohenhameln liegen lediglich für die Zeit bis 2013 geprüfte Jahresabschlüsse vor. In diesen Jahren wiesen die Haushaltspläne in der Planung Defizite aus, in der Ergebnisrechnung jedoch positive Werte.

 

                  

 

Unter Berücksichtigung der Planaufwendungen von jährlich rund 10,5 Mio. € (2011) bis 12,6 Mio. € (2013) ergibt sich eine Abweichung der Ergebnisse gegenüber den Planungen von über 20 %.

Eine ähnliche Entwicklung ist im Finanzhaushalt im Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit festzustellen. Da hier die Ein- und Auszahlungen eines jeden Jahresabgebildet werden, sind die Werte auch ohne endgültige Prüfung des Jahresabschlusses zuverlässiges Indiz zur finanziellen Lage. Für die Jahre 2011 bis 2017 ergibt sich folgende Gegenüberstellung:

 

                    

 

Auch hier ist ersichtlich, dass die Ergebnisse eine deutliche Verbesserung gegenüber der Planung ausweisen. Nachdem in 2014 und 2015 recht hohe Defizite aus laufender Verwaltungstätigkeit vorhanden waren, ist dieses 2016 erheblich geringer ausgefallen und 2017 sogar ein Überschuss vorhanden gewesen. Die Auszahlungen aus laufender belaufen sich jährlich auf etwa 12 Mio. €, so dass auch hier die Abweichung zwischen Plan und Ergebnis etwa 20 % beträgt.

 

Nachdem am 31.12.2011 Liquiditätskredite von rund 600.000 € vorhanden waren, wiesen die Jahre 2012 bis 2015 nach vorliegenden Informationen keine Kassenkredite aus. Ende 2016 waren Kassenkredite von rund 2 Mio. € und Ende 2017 von rund 1,6 Mio. € vorhanden. Ein zunehmender Kassenkreditbestand kann auch hier nicht festgestellt werden.

 

Zu berücksichtigen ist auch das Ergebnis einer Prüfung des Niedersächsischen Landesrechnungshofes zur Finanzstatusprüfung verschiedener Kommunen, unter anderem der Gemeinde Lengede. Hier wurden Erträge und Aufwendungen pro Einwohner ermittelt. Neben einer Ermittlung auf Basis der Gesamterträge und –aufwendungen erfolgte auch eine Betrachtung auf Basis der einzelnen Produktgruppen. Auf Basis der Planwerte 2018 erfolgte eine Ermittlung der Werte für die Kommunen des Landkreises Peine. Dabei wurde festgestellt, dass die Gemeinde Hohenhameln in einigen Produktgruppen deutlich höhere Aufwendungen pro Einwohner ausweist, als die anderen Kommunen des Landkreises. Hier könnten ggf. über einen Leistungsvergleich noch Optimierungsmöglichkeiten festgestellt werden. Soweit jedoch die Aufgabenwahrnehmung im bisherigen Umfang weiter erfolgen soll, bestünde die Möglichkeit, über die Erhöhung der Realsteuerhebesätze höhere Erträge zu generieren, ohne dass diese zu einer höheren Kreisumlage führen würden.

 

 

Seitens des Bürgermeisters der Gemeinde Ilsede wurde in der Dienstbesprechung mit der Bürgermeisterin bzw. den Bürgermeistern am 27.11.2018 erklärt, dass Einwände gegen den Haushalt des Landkreises Peine vorhanden sind, weil die Straßenbaumaßnahme K 72 OD Groß Bülten erst für die Jahre 2021/2022 eingeplant ist. Eine substantiierte Darlegung von Einwendungen gegen die Höhe der Kreisumlage ist damit nicht erfolgt.

 

Die abschließende Anhörung der Gemeinden erfolgte im Rahmen einer Dienstbesprechung am 27.11.2018. Weitere Einwendungen sind nicht erfolgt. Das Benehmen wurde daher überwiegend hergestellt.

 

Zudem ist festzustellen, dass als Folge von Zuschussgewährungen an den Betriebskosten von Kinderkrippen und Kindergärten rund 8 Mio. € an die Gemeinden erstattet werden. Bei einer Kreisumlage in Höhe von rund 85 Mio. € und einem Umlagesatz von 58,1 % entspricht dieser Wert einer Entlastung der Gemeinden um umgerechnet über 5 Umlagepunkte.

 

Insgesamt ist daher nicht zu erkennen, dass die Höhe des Kreisumlagehebesatzes offensichtlich die kreisangehörigen Gemeinden in der Wahrnehmung ihrer Pflichtaufgaben hindert und daher als zu hoch erachtet werden muss.

 

 

 

Ziele / Wirkungen:

 

Ziele und Wirkungen sind in den einzelnen Produktbeschreibungen dargestellt. Darüber hinaus soll die finanzielle Leistungsfähigkeit des Landkreises Peine gesichert werden.

 

 

Ressourceneinsatz:

 

Die finanziellen und personellen Mittel sind in den Produktbeschreibungen dargestellt.

 

 

Schlussfolgerung:

 

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan sind wie vorgelegt zu beschließen.


 

 


Anlage 1 – Antrag Die Grünen - Naturschutzgebiet, Biologin

Anlage 2 – Ergebnishaushalt 2019

Anlage 3 – Finanzhaushalt 2019

Anlage 4 – Gesamtbudget 2019

Anlage 5 – Stellenplan 2019 Gesamt

Anlage 6 – Haushaltssatzung 2019

Anlage 7 – Verpflichtungsermächtigungen 2019

Anlage 8 – Anhörung Hohenhameln zur Kreisumlage

Anlage 9 – Antrag SPD-Kreistagsfraktion - Sprachförderung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Antrag Die Grünen - Hh2019-Naturschutzgebiet-Biologin (2930 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 - Ergebnishaushalt_2019 (196 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 - Finanzhaushalt_2019 (201 KB)      
Anlage 8 4 Anlage 4 - Gesamtbudget_2019 (168 KB)      
Anlage 4 5 Anlage 5 - Stellenplan 2019_Gesamt (316 KB)      
Anlage 5 6 Anlage 6 - Haushaltssatzung_2019 (78 KB)      
Anlage 6 7 Anlage 7 - Verpflichtungsermächtigungen 2019 (152 KB)      
Anlage 7 8 Anlage 8 - Anhörung Hohenhameln (4059 KB)      
Anlage 9 9 Anlage9-Antrag SPD-Kreistagsfraktion vom 05.12.2018-Sprachförderung (514 KB)