Inhalt

Vorlage - 2019/408  

Betreff: Arbeitsmarktprogramm des Landkreis Peine Jobcenters 2019
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:FD33/33.00
Federführend:Fachdienst Arbeit Bearbeiter/-in: Lachmund, Elisabeth
Beratungsfolge:
Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales Vorberatung
18.02.2019 
13. Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung, Arbeit und Soziales ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss Entscheidung

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Arbeitsmarktprogramm 2019  


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

ja

Migration

ja

Prävention/Nachhaltigkeit

ja

Bildung

ja

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 

 


Dem Arbeitsmarktprogramm 2019 des Landkreis Peine Jobcenters wird zugestimmt.

 

 


Inhaltsbeschreibung:

 

In dem Arbeitsmarktprogramm (AMP) 2019 sind die geschäftspolitischen Ziele dargestellt, die sich aus verschiedenen Perspektiven ergeben. Das AMP bietet dem Jobcenter Orientierung und dient der laufenden Steuerung. Es gibt Hinweise zu Schwerpunkten und Herausforderungen, die sich aus den bisherigen Entwicklungen, Prognosen für das lfd. Jahr, dem Recht, insbesondere dem Sozialgesetzbuch (SGB) II, sowie den wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischen Konzepten der  Bundesregierung, des Landes Niedersachsen sowie den Bewertungen durch den Landkreis Peine ergeben. Das AMP 2019 ist kein Jahresplan, der operativ abzuarbeiten ist, sondern eine Planungsgrundlage, die dynamisch angepasst wird, soweit sich im Jahresverlauf maßgebliche Veränderungen ergeben.

 

Gender Mainstreaming:

Genderpolitische Aspekte spielen im jährlichen AMP obligatorisch eine maßgebliche Rolle. Im Jahr 2019 werden frauenspezifische Aspekte mit besonderem Schwerpunkt versehen, da bei der Erwerbsintegration von Frauen bundesweit nach wie vor erhebliche Defizite festgestellt werden mussten und das theoretisch vorhandene weibliche Arbeitskräftepotenzial dringend benötigt und aktiviert werden muss.

 

Migration:

Der Anteil der Migranten*innen im SGB II-System ist „flüchtlingsbedingt“ in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Die anerkannten Asylsuchenden stellen eine erhebliche Zielgruppe im SGB II dar, die über ein erhebliches Erwerbsarbeitspotenzial verfügt und inzwischen erfolgreich in das Erwerbsleben vermittelt wird. Noch vorhandene Vermittlungsdefizite wie Sprache und anerkannte Ausbildungsabschlüsse werden spezifisch abgebaut, damit möglichst viele Menschen mit Migrationshintergrund über die Erwerbsintegration auch gesellschaftlich integriert werden.

 

Bildung:

Erwerbsarbeit und Qualifikation hängen natürlich eng zusammen. Bei nach wie vor guter Arbeitskräftenachfrage ist Erwerbsarbeit zwar nach wie vor auch im „ungelernten“ Helfer*innenbereich möglich und findet auch statt. Tatsächlich werden allerdings die Anforderungen in fast allen Tätigkeitsbereichen größer, insbesondere was die sichere Anwendung digitaler Systeme angeht.

Es gibt darüber hinaus den Zusammenhang von Bildung und Einkommensniveau, der im SGB II-Bereich besonders sichtbar wird. Wenn man betrachtet, dass eine nicht unerhebliche Anzahl von Menschen trotz einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung und Mindestlohn ergänzenden Anspruch auf Sozialleitungen nach dem SGB II haben, wird klar, dass eine möglichst gute (nicht unbedingt hohe) Bildung und Ausbildung vor der Armutsgrenze schützt.

 

Nachhaltigkeit:

Dass Erwerbsarbeitsintegration möglichst nachhaltig sein soll, um langfristig erfolgreiche Arbeitsmarktpolitik zu betreiben, ist kein Geheimnis und völlig klar. Nicht ohne Grund ist das Merkmal der „Nachhaltigkeit“ seit Jahren eine Ergänzungsgröße bei den Zielvereinbarungen und der lfd. Steuerung. Prekäre (geringfügige, kurzzeitige und befristete) Arbeitsverhältnisse wird es zwar weiterhin geben und sie können, wie Zeitarbeit, durchaus einen Türöffner darstellen. Sie werden aber nicht grundsätzlich vom Jobcenter befördert.

Gleiches gilt für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, die kein Dauerzustand für Menschen werden dürfen, sondern nur einen Schritt auf dem Weg zu einer möglichst hohen Selbstständigkeit und Eigenverantwortung sein können, so wie es seit 2005 Auftrag des SGB II an die Jobcenter ist.

 

Ressourceneinsatz:

Im SGB II werden für die Erwerbsintegration ganz überwiegend Bundesmittel eingesetzt. Nur ein geringer Teil, die so genannten „ergänzenden Eingliederungsleistungen“, betrifft kommunale und damit Mittel des Landkreises Peine. Näheres dazu wird im AMP 2019 dargestellt.

 

Schlussfolgerung:

 

Dem Arbeitsmarktprogramm 2019 wird zugestimmt.
 

 


Arbeitsmarktprogramm 2019

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Arbeitsmarktprogramm 2019 (770 KB)