Inhalt

Vorlage - 2019/438  

Betreff: Aktuelle Zahlen bzgl. Ausländer/-innen und Asylbewerber/-innen im LK Peine sowie deren Entwicklung seit dem Jahr 2012
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Fachdienst Ordnungswesen Bearbeiter/-in: Mehnert, Margret
Beratungsfolge:
Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz Kenntnisnahme
25.03.2019 
9. Sitzung des Ausschusses für zentrale Verwaltung und Feuerschutz zur Kenntnis genommen   

Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n


 

Im Budget enthalten:

nein

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

nein

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

ja

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 

 


Inhaltsbeschreibung:

 

Im Folgenden sollen die aktuellen Zahlen (Stand 31.12.2018) der Ausländer/-innen und Asylbewerber/-innen im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Peine sowie deren Entwick-lung seit dem Jahr 2012 dargestellt werden.

 

Gesamtzahl der Ausländer/-innen im Landkreis Peine (inkl. Asylbewerber/-innen) jeweils Stand Dezember des Jahres:

 

2012 - 6508 Personen

2013 - 6874 Personen

2014 - 7401 Personen

2015 - 9059 Personen

2016 - 9923 Personen

2017 - 10405 Personen

2018 - 11029 Personen

 

Die Gesamtzahl der Ausländer/-innen im Landkreis Peine steigt mithin stetig.

 

Aktuelle Hauptherkunftsländer sind die Türkei (2310 Personen), Polen (1423 Personen), Sy-rien (1457 Personen), Irak (571 Personen), Rumänien (466 Personen), Bulgarien (407 Per-sonen), Italien (328 Personen), Kosovo (270 Personen), Serbien (250 Personen) und Afgha-nistan (233 Personen).

 

Asylbewerber/-innenzahlen jeweils Stand Ende Dezember des jeweiligen Jahres:

 

2012: 98 Personen

2013: 173 Personen

2014: 215 Personen

2015: 1056 Personen

2016: 795 Personen

2017: 400 Personen

2018: 471 Personen

 

Die vorstehenden Zahlen zeigen auf, dass sich zum letzten Auswertungstermin (31.12.2018) 471 Asylbewerber/-innen im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Peine aufgehalten haben. Im Vergleich zu den Jahren der sog. Flüchtlingskrise 2015/2016 wird deutlich, dass die Zahlen gesunken sind. Es zeigt sich jedoch auch, dass sich gerade im Vergleich zu den Jahren 2012/2013 eine immer noch verhältnismäßig hohe Anzahl an Asylbewerber/-innen im Landkreis Peine aufhält. Es werden auch weiterhin regelmäßig Personen von der Landes-aufnahmebehörde Niedersachsen auf den Landkreis Peine verteilt/zugewiesen. Viele der aktuell aufhältigen Asylbewerber/-innen befinden sich jedoch nach abgelehntem Asylantrag im Klageverfahren und werden demnach weiterhin zu diesem Personenkreis gezählt.

 

Asylbewerber/-innen sind Personen, die einen Asylantrag gestellt haben und bei denen das Asylverfahren noch nicht unanfechtbar abgeschlossen ist. Es wird unterschieden zwischen Asylerstantragstellern/-innen und Asylfolgeantragstellern/-innen. Die Erstantragsteller/-innen halten sich während des Asylverfahrens rechtmäßig im Bundesgebiet auf. Als Legitimations-dokument erhalten sie eine Aufenthaltsgestattung gem. § 55 Abs. 1 Asylgesetz (AsylG). Ihnen ist demnach der Aufenthalt im Bundesgebiet gestattet.

 

Die meisten der hier ansässigen Asylbewerber/-innen stammen aktuell aus den Ländern Sy-rien, Irak, Afghanistan, Iran und Türkei.

 

Es halten sich insgesamt derzeit 261 ausreisepflichtige Personen mit Duldung oder Grenz-übertrittsbescheinigung im Landkreis Peine auf.

 

Ausreisepflichtige Personen (laut AZR-Statistik – Zahlen können ggf. höher sein):

 

2012: 208 Personen

2013: 243 Personen

2014: 276 Personen

2015: 362 Personen

2016: 337 Personen

2017: 267 Personen

2018: 261 Personen

 

Die Hauptherkunftsländer der aktuell ausreisepflichtigen Personen sind: Albanien, Serbien, Montenegro, ungeklärt, Libanon, Kosovo.

 

Die Aufenthaltsbeendigung gestaltet sich bei dem Großteil der ausreisepflichtigen Personen schwierig. Wesentliche Vollzugshindernisse sind ungeklärte Identitäten und nicht vorliegende Identitätsdokumente, problematische Passersatzpapier-Beschaffung, Reiseunfähigkeit, sowie ein unbekannter Aufenthaltsort der Betroffenen.

 

Nachstehend die Zahl der in den letzten Jahren durch die Ausländerbehörde des Landkreises Peine eingeleiteten Abschiebungen:

 

 

2014: 68 eingeleitete Abschiebungen

2015: 57 eingeleitete Abschiebungen

2016: 124 eingeleitete Abschiebungen

2017: 103 eingeleitete Abschiebungen

2018: 135 eingeleitete Abschiebungen

 

Von den eingeleiteten Abschiebungen konnte in den Vorjahren tatsächlich nur ein Bruchteil durchgeführt werden. In der Regel können die Betroffenen trotz Nichtankündigung des Ab-schiebungstermins bei Durchführung der Abschiebung nicht angetroffen werden. Andere Abbruchgründe sind im Wesentlichen passiver und aktiver Widerstand der Betroffenen sowie Reiseunfähigkeit.

 

Die Zahlen zeigen, dass trotz grundsätzlich rückläufiger Asylbewerber/-innenzahlen die Ar-beitsbelastung und sonstige Belastung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Aus-länderbehörde des Landkreise Peine hoch bleibt.

 

 

 

 

 


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