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Vorlage - 2019/453  

Betreff: Erarbeitung einer Hebammenrichtlinie für den Landkreis Peine
(Antrag der Fraktion der Alternative für Deutschland vom 08.03.2019)
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
  Aktenzeichen:FD35
Federführend:Fachdienst Gesundheitsamt Bearbeiter/-in: Lachmund, Elisabeth
Beratungsfolge:
Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales Kenntnisnahme
29.04.2019 
14. Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung, Arbeit und Soziales zur Kenntnis genommen   

Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag AfD-Kreistagsfraktion_Hebammenrichtlinie  


 

Im Budget enthalten:

nein

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

nein

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

ja

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 

 


Inhaltsbeschreibung:

Mit Antrag vom 08.03.2019 beantragt die Fraktion der Alternative für Deutschland die Erarbeitung einer Richtlinie zur Förderung der Neuanwerbung, Ausbildungsbegleitung und Fortbildung von Hebammen und Entbindungshelfern durch die Verwaltung in Kooperation mit dem Hebammenverband Niedersachen e. V.

 

Orientierend an einer im Landkreis Gifhorn vorhandenen Richtlinie könnten folgende Leistungsangebote in die für den Landkreis Peine zu entwickelnde Richtlinie aufgenommen werden:

 

  • Existensgründungszuschuss für eine Niederlassung im Bereich des Landkreises Peine
  • Eine finanzielle Förderung für die Ausbildungsbegleitung durch freiberufliche Hebammen (Externate)
  • Förderung der beruflichen Fortbildung
  • Einrichtung einer Hebammenzentrale
  • Fortbildungsangebot über die einzurichtende Hebammenzentrale

 

Die Situation der Versorgung von Frauen und Familien in der Schwangerschaft, während der Geburt oder des Wochenbettes durch freiberuflich tätige Hebammen und Entbindungspfleger ist in den letzten Jahren immer schlechter geworden. Die Schließung der Geburtenabteilung des Klinikums Peine wird zu einer weiteren Verschlechterung vor Ort beitragen.

 

Angelehnt an die Gifhorner Richtlinie kann sich die Verwaltung einen Existenzgründungszuschuss für eine Niederlassung im Bereich des Landkreises Peine sowie die Einrichtung einer Hebammenzentrale vorstellen. Die Hebammenzentrale würde im Gesundheitsamt angesiedelt werden.

 

Vor der Erstellung einer Richtlinie soll der Antrag der AfD im Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales (AGAS) am 29. April 2019 diskutiert werden. Eine Beschlussvorlage folgt in der AGAS-Sitzung am 24. Juni 2019.

 

Die Entwicklung der Richtlinie liegt federführend beim Fachdienst Gesundheitsamt.

 

 

Ziele / Wirkungen:

Im Rahmen einer Richtlinie können Angebote zur Verbesserung der beruflichen Situation der Hebammen und Entbindungspfleger geschaffen werden, die zu einer Verbesserung der Versorgungssituation der Frauen und Familien führen.

 

 

Ressourceneinsatz:

Personaleinsatz im Fachdienst Gesundheitsamt

 

 

Schlussfolgerung:

Eine Richtlinie zur Förderung von Hebammen und Entbindungshelfern soll erarbeitet werden.

 

 


- Antrag der Fraktion der Alternative für Deutschland vom 08.03.2019

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag AfD-Kreistagsfraktion_Hebammenrichtlinie (1364 KB)