Inhalt

Vorlage - 2019/465  

Betreff: Hannoversche Informationstechnologien AöR, (HannIT)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:13 / Beteiligungen
Federführend:Fachdienst Finanzen Beteiligt:Verwaltungsführung
Bearbeiter/-in: Klages, Gundula  Referat Kreisentwicklung, Digitalisierung und Öffentlichkeitsarbeit
   Fachdienst EDV
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
26.06.2019 
15. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 zur Vorlage 2019/465 - Öffentlich-rechtlicher Vertrag  
Anlage 2 zur Vorlage 2019/465 - Satzung zur 6. Änderung der Satzung  
Anlage 3 zur Vorlage 2019/465 - Satzung neu durchgeschrieben  


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 

 


Dem Beitritt der Stadt Peine und der Gemeinden Edemissen, Ilsede und Wendeburg zur gemeinsamen kommunalen Anstalt, HannIT, und der damit verbundenen Satzung zur 6. Änderung der Satzung der gemeinsamen kommunalen Anstalt „Hannoversche Informationstechnologien AöR", (HannIT), wird zugestimmt. Der Landrat wird ermächtigt, den öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Beteiligung weiterer Träger und über die Änderung der Satzung der gemeinsamen kommunalen Anstalt „Hannoversche Informationstechnologien AöR“, (HannIT), abzuschließen.

 

2.Für den Verwaltungsrat der gemeinsamen kommunalen Anstalt „Hannoversche Informationstechnologien AöR“ wird              
 

Herr KVR Bernd Leunig


und als Ersatzmitglied
 

Herr Carsten Meißner
 

benannt.





 

 

 


 

Inhaltsbeschreibung:

 

Zu 1.:

Schon zu Beginn der interkommunalen Zusammenarbeit – die zum Ziel hatte, eine gemeinsame kommunale Anstalt ins Leben zu rufen, die ihre Träger im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung und der Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) unterstützt – war es gewünscht, den Kreis der Trägerkommunen auch über die Grenzen der Region Hannover hinaus zu erweitern. In § 1 Abs. 1 Satz 2 der Anstaltssatzung ist dieses Interesse festgeschrieben.

 

Als weitere Gebietskörperschaften haben die Stadt Peine und die Gemeinden Edemissen, Ilsede und Wendeburg Interesse an einer Beteiligung geäußert und die entsprechenden Beschlussfassungen vorbereitet.

 

In diesem Zusammenhang wird die Anstaltssatzung entsprechend geändert und das Stammkapital (§ 1 Abs. 5) durch den Betritt der neuen Träger entsprechend angepasst. Des Weiteren wurden zum Zwecke der Klarstellung einige redaktionelle Änderungen sowie Aktualisierungen vorgenommen.

 

Die durchgeschriebene Satzung in bereits abgeänderter Form finden Sie in Anlage 3.

 

 

Zu 2.:

Gemäß § 4 Abs. 1 der Satzung der gemeinsamen kommunalen Anstalt „Hannoversche Informationstechnologien AöR“ besteht der Verwaltungsrat aus den Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten der Anstaltsträger sowie Vertreterinnen und Vertretern der Beschäftigten.

 

Gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung können auf Vorschlag der jeweiligen Hauptverwaltungsbeamtin oder des jeweiligen Hauptverwaltungsbeamten eines der Anstaltsträger an ihrer oder seiner Stelle eine andere Beschäftigte oder ein anderer Beschäftigter dieser Kommune vom jeweiligen Anstaltsträger als Mitglied des Verwaltungsrats benannt werden (§ 3 Abs. 4 S. 1, 2 NKomZG i. V. m. § 138 Abs. 2 S. 2 NKomVG). Eine Abberufung durch die jeweilige Hauptverwaltungsbeamtin oder den jeweiligen Hauptverwaltungsbeamten ist jederzeit möglich.

 

Auf Basis der Vorlage 11/2016 vom 04.02.2016 wurde in der Sitzung des Kreistages am 16.03.2016 beschlossen, Herrn KVR Leunig für den Verwaltungsrat zu benennen. Herr Leunig ist als Leiter des Fachdienstes EDV geeignet, die Interessen des Landkreises Peine in der gemeinsamen kommunalen Anstalt zu vertreten.

 

Für den Verhinderungsfall sollte ein Ersatzmitglied bestellt werden. Für diese Aufgabe ist der stellvertretende Leiter des Fachdienstes EDV, Herr Carsten Meißner, geeignet.

 

 

Ziele / Wirkungen:

 

Durch die Erweiterung der Träger der kommunalen Anstalt wird die wirtschaftliche Aufgabenwahrnehmung verbessert. Durch Bestellung eines Vertreters für den Verwaltungsrat wird die kontinuierliche Vertretung des Landkreises in der Anstalt gesichert.

 

 

Ressourceneinsatz:

 

Zusätzliche finanzielle oder personelle Ressourcen werden nicht benötigt.

 

 

Schlussfolgerung:

Dem Beitritt der Stadt Peine und der Gemeinden Edemissen, Ilsede und Wendeburg sowie der Benennung des Vertreters bzw. des Ersatzmitgliedes im Verwaltungsrat der Anstalt kann zugestimmt werden.


 

 


1. Öffentlich-rechtlicher Vertrag
2. Satzung zur 6. Änderung der Satzung der gemeinsamen kommunalen Anstalt
    „Hannoversche Informationstechnologien AöR“, (HannIT)

3. Satzung in abgeänderter Form

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zur Vorlage 2019/465 - Öffentlich-rechtlicher Vertrag (1959 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 zur Vorlage 2019/465 - Satzung zur 6. Änderung der Satzung (1197 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 zur Vorlage 2019/465 - Satzung neu durchgeschrieben (1295 KB)