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Vorlage - 2019/470  

Betreff: Zweckvereinbarung "Umwelt- und Gefahrstoffeinsätze"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Ordnungswesen Bearbeiter/-in: Mehnert, Margret
Beratungsfolge:
Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz Vorberatung
17.06.2019 
10. Sitzung des Ausschusses für zentrale Verwaltung und Feuerschutz ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Vorberatung
26.06.2019 
15. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Zweckvereinbarung_Umwelt- und Gefahrstoff  


 

Im Budget enthalten:

nein

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 

 


Der  geänderten Zweckvereinbarung „Umwelt- und Gefahrstoffeinsätze“ wird zugestimmt

 

 


Inhaltsbeschreibung:

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 13.06.2018 (Vorlage Nr. 2018/254) der Zweckvereinbarung „Umwelt- und Gefahrstoffeinsätze“ zugestimmt.

Vor Unterzeichnung wurde die Vereinbarung dem Nds. Ministerium für Inneres und Sport (MI) vorgelegt.

 

Das MI hat angemerkt, dass die vorgesehene Schlichtungsfunktion bei Streitigkeiten (§ 7) nicht mehr wahrgenommen wird und insofern aus der Zweckvereinbarung zu entfernen ist. Anderslautende Mustervereinbarungen in Kommentierungen zum  Niedersächsischen Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) würden bei nächster Gelegenheit geändert. Zudem sind Regelungen über die Folgen einer Kündigung in die Zweckvereinbarung aufzunehmen.

 

Beide Anmerkungen wurden im neu gefassten § 7 berücksichtigt. Die aktualisierte Gesamtfassung der Zweckvereinbarung ist als Anlage beigefügt.

 

Ziele / Wirkungen:

 

Mit Abschluss der Zweckvereinbarung reduziert sich der Gesamtaufwand je Gemeinde/ Stadt, die Vertragspartner bilden eine Solidargemeinschaft.

 

Ressourceneinsatz:

 

Die Ressourcenbereitstellung erfolgt im Rahmen der Haushaltsberatungen bei den jeweiligen Vertragspartnern.

 

Schlussfolgerung:


Wesentliche Folge ist, dass sich die Vertragspartner nicht ganzheitlich auf ein Ereignis größten Ausmaßes, aber geringster Eintrittswahrscheinlichkeit vorbereiten müssen. Insofern stellt die Zweckvereinbarung die Grundlage für eine effektive Aufgabenwahrnehmung dar

 


-          Zweckvereinbarung Umwelt- und Gefahrstoffeinsätze

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Zweckvereinbarung_Umwelt- und Gefahrstoff (205 KB)