Inhalt

Vorlage - 2019/472  

Betreff: Vereinfachte Flurbereinigung Algermissen, LK Hildesheim, - Hohenhameln, LK Peine; Änderung der Landkreisgrenze
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:13-2019/0009
Federführend:Fachdienst Finanzen Beteiligt:Verwaltungsführung
Bearbeiter/-in: Klages, Gundula  Referat Kreisentwicklung, Digitalisierung und Öffentlichkeitsarbeit
Beratungsfolge:
Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz Vorberatung
17.06.2019 
10. Sitzung des Ausschusses für zentrale Verwaltung und Feuerschutz ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
26.06.2019 
15. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 zur Vorlage 2019/472 - Karten zur Gemeindegrenzänderung  
Anlage 2 zur Vorlage 2019/472 - Verzeichn. zur Gemeindegrenzänderung  
Anlage 3 zur Vorlage 2019/472 - Ratsbeschluss_Hohenhameln  
Anlage 4 zur Vorlage 2019/472 - Ratsbeschluss_Algermissen  
Anlage 5 zur Vorlage 2019/472 - Kreistagsbeschluss_LK_Hildesheim  


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 

 


Der vorgesehenen Grenzänderung zwischen der Gemeinde Hohenhameln und der Gemeinde Algermissen, gleichzeitig Kreisgrenze zwischen den Landkreisen Peine und Hildesheim, wie sie sich aus der zeichnerischen Darstellung und dem rechnerischen Nachweis des Amtes für regionale Landesentwicklung Leine-Weser ergibt, wird zugestimmt.

 

 

 


 

Inhaltsbeschreibung:

 

Im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahrens durch das Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser ändern sich die Landkreisgrenzen zwischen den Landkreisen Hildesheim und Peine. Gleichzeitig ändern sich die Gemeindegrenzen der betroffenen Gemeinden Hohenhameln und Algermissen.

 

Gem. § 58 Abs. 2 Halbsatz 3 Flurbereinigungsgesetz (FlurG) bedarf die Änderung der Gemeinde- oder Kreisgrenzen der Zustimmung der Kommunalaufsichtsbehörde.

Für Gebietsänderungen ist gem. § 58 Abs. 1 Ziff. 4 NKomVG der Kreistag zuständig.

 

Durch das Flurbereinigungsverfahren gibt der Landkreis Peine 0,0824 ha (824 m²) an den Landkreis Hildesheim ab. Die Beschlüsse der beteiligten Gemeinden Algermissen erfolgten am 11.12.2018 und der Gemeinde Hohenhameln am 13.12.2018. Der Kreistag des Landkreises Hildesheim hat in seiner Sitzung am 04.04.2019 dem Verfahren zugestimmt.

 

 

 

Ziele / Wirkungen:

 

Aufgrund der Flurbereinigung gem. § 58 FlurG ist ein Beschluss der Vertretung (§ 58 Abs. 1 Nr. 4 NKomVG) erforderlich.

 

 

Ressourceneinsatz:

 

Finanzielle Belastungen entstehen dem Landkreis Peine durch das Flurbereinigungsverfahren nicht. Allerdings dürften die Schlüsselzuweisungen an den Landkreis Peine durch das Land Niedersachsen aufgrund der verringerten Fläche etwas geringer ausfallen.

 

 

Schlussfolgerung:

 

Gründe, die gegen die Änderung der Kreisgrenze sprechen, sind nicht ersichtlich.


 

 


1 Gebietskarte Maßstab 1:25000 und 1 Gemeindegrenzänderungskarte Maßstab 1:3000

1 Verzeichnis zur Gemeindegrenzänderung

1 Beschlussauszug der Gemeinde Hohenhameln mit Zustimmung

1 Beschlussauszug der Gemeinde Algermissen mit Zustimmung

1 Beschlussauszug des Kreistages des Landkreises Hildesheim mit Zustimmung

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zur Vorlage 2019/472 - Karten zur Gemeindegrenzänderung (533 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 zur Vorlage 2019/472 - Verzeichn. zur Gemeindegrenzänderung (25 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 zur Vorlage 2019/472 - Ratsbeschluss_Hohenhameln (51 KB)      
Anlage 4 4 Anlage 4 zur Vorlage 2019/472 - Ratsbeschluss_Algermissen (208 KB)      
Anlage 5 5 Anlage 5 zur Vorlage 2019/472 - Kreistagsbeschluss_LK_Hildesheim (271 KB)