Inhalt

Vorlage - 2019/482  

Betreff: Verkehrsordnungswidrigkeiten aufgrund von Geschwindigkeitsverstößen, Statistik 2018
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Fachdienst Ordnungswesen Bearbeiter/-in: Mehnert, Margret
Beratungsfolge:
Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz Kenntnisnahme
17.06.2019 
10. Sitzung des Ausschusses für zentrale Verwaltung und Feuerschutz zur Kenntnis genommen   
Kreisausschuss Kenntnisnahme

Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Statistische-Auswertungen  


 

Im Budget enthalten:

nein

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

nein

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

ja

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 

 


Inhaltsbeschreibung:

 

Die Statistik der Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren 2018 weist Erträge in Höhe von 4.009.388 € und damit eine Steigerung um 2.403.021 € = 150 % gegenüber 2017 aus.

Die hohe Steigerung der Erträge durch die Messungen auf der BAB A2 um 277 % ist auf längerfristige Baustelleneinrichtungen im Abschnitt beider Messanlagen (Röhrse und Zweidorfer Holz) zurückzuführen. Die Geschwindigkeitsbegrenzung für Pkw wurde größtenteils auf 80 km/h festgelegt. Insbesondere führte jedoch die für Lkw vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h innerhalb der Baustellen zu der Steigerung.

Die Anzahl der in der Bußgeldstelle bearbeiteten Anzeigen stieg von 55.055 (2017) auf 137.242 (2018). 127.537 (46.620) Geschwindigkeitsverstöße wurden angezeigt; davon 86.307 (15.699) auf der BAB A2.

 

Diese Fallzahl konnte mit dem vorhandenen Personal in der Bußgeldstelle nicht bewältigt werden. Zum einen wurden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Hause befristet als Unterstützungskräfte zusätzlich eingesetzt, soweit es die Raumsituation zuließ. Außerdem erklärte sich das Stammpersonal bereit, über mehrere Monate Überstunden zu leisten.

 

Am Jahresbeginn bestand das Team Verkehrsordnungswidrigkeiten aus 13 Sachbearbeiter/innen einschl. Sachgebietsleitung (7 Vollzeitkräfte und 6 Teilzeitkräfte) mit insgesamt 10,72 Stellenanteilen.

 

 

Ziele / Wirkungen:

 

Die kommunalen Straßenverkehrsbehörden sind neben der Polizei für die Verkehrs-überwachung zuständig (Gem. RdErl. d. MI u. d. MW v. 25.11.1994 - 21.2-01461/6 - ). Die Richtlinien schließen auch den Einsatz von Geschwindigkeitsmessgeräten ein.

Zielsetzung der Verkehrsüberwachung ist die Unfallverhütung, die Minderung von Unfallfolgen sowie die Begrenzung schädlicher Umwelteinflüsse. Um dieser Zielsetzung Rechnung tragen zu können, sollen die / der Verkehrsteilnehmer u verkehrsgerechtem und rücksichtsvollem Verhalten veranlasst werden. Sie müssen daher zu jeder Zeit und an jedem Ort mit Geschwindigkeitskontrollen rechnen. 

 

Ressourceneinsatz:

 

entfällt

 

Schlussfolgerung:
 

 

 


Statistische Auswertungen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Statistische-Auswertungen (85 KB)