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Vorlage - 2019/489  

Betreff: Angemessenheit Aufwandsentschädigungen AKH Celle
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Personal und Service Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
18.12.2019 
17. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n


 

Im Budget enthalten:

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Kosten (Betrag in €):

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Mitwirkung Landrat:

nein

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 

 


Der Landrat und der Erste Kreisrat vertreten den Landkreis Peine in den Aufsichtsratssitzungen des AKH Celle mit beratender Stimme. Die dafür gezahlten Aufwandsentschädigungen sind in ihrer Höhe seit Beginn angemessen.

 

 

 


Inhaltsbeschreibung:

 

Aufgrund der Satzung des AKH Celle ist der Landkreis Peine seit der Übertragung des Peiner Klinikums im Aufsichtsrat durch den Landrat bzw. Ersten Kreisrat mit beratender Stimme vertreten. Für diese Funktion wird beiden eine Aufwandsentschädigung vom AKH Celle gewährt.

 

Die Aufwandsentschädigung beträgt

-          für den Landrat 1.200 € jährlich zzgl. 100 € pro Sitzungsteilnahme,

-          für den Ersten Kreisrat 500 € jährlich zzgl. 50 € pro Sitzungsteilnahme.

 

Gezahlte Vergütungen in diesem Zusammenhang sind gem. § 138 Abs. 7 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) an die Kommune abzuliefern, soweit sie über das Maß einer angemessenen Entschädigung hinausgehen. Die Höhe der angemessenen Vergütung ist nach § 138 Abs. 7 Satz 2 NKomVG durch den Kreistag festzusetzen.

 

Die Aufwandsentschädigungen überschreiten angesichts der genannten relativ niedrigen Beträge das Maß einer Angemessenheit nicht.

 

 

 

Ziele / Wirkungen:

Entfällt.

 

Ressourceneinsatz:

Entfällt.

 

Schlussfolgerung:
Entfällt.


 

 


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