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Vorlage - 2019/490  

Betreff: 2. Nachtragshaushalt 2019
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:13 / 2. NT 2019
Federführend:Fachdienst Finanzen Beteiligt:Verwaltungsführung
Bearbeiter/-in: Klages, Gundula  Referat Kreisentwicklung, Digitalisierung und Öffentlichkeitsarbeit
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
07.06.2019 
14. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine geändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
2019-06-05 Anlage 1 Nachtrag 2019  
2019-06-05 Anlage 2 Kreditantrag  
2019-06-05 Anlage 3 Entwurf Grundsatzvereinbarung LK Peine - AKH Celle  


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

18.000.000 €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 

 


1.Die 2. Nachtragshaushaltssatzung 2019 in Verbindung mit dem

2. Nachtragshaushaltsplan 2019 wird zugestimmt.

 

2.Die Frist für die Rückzahlung des Darlehens vom 27.12.2018 in Höhe von 2 Mio. € wird daher auf den 31.01.2025 verlängert.

 

3.Der Klinikum Peine gGmbH wird entsprechend der Konditionen des ersten Liquiditätskredites vom 27.12.2018 ein weiteres Liquiditätsdarlehen in Höhe

von 2 Mio. € gewährt.

 

4.Der bedarfsgerechten Gewährung des Finanzbedarfs an das Klinikum Peine in Höhe von bis zu 18 Mio. € wird im Rahmen der haushaltsrechtlichen Veranschlagung zugestimmt.

 

5.Der Übernahme einer Bürgschaft wird im Umfang von 80 % des Kreditbedarfs, maximal 9 Mio. €, zugestimmt.

 

6.Der Landkreis Peine ist bereit, für die Sicherstellung der Grund- und Regelversorgung die Klinikum Peine gGmbH finanziell auf Basis des S6-Gutachtens zu unterstützen.

 

7.Die vorgenannten Beschlüsse zu Ziffer 4 bis 6 werden unter dem Vorbehalt gefasst, dass seitens des alleinigen Gesellschafters AKH Celle nachstehende Voraussetzungen erfüllt werden:

 

-Übertragung von Geschäftsanteilen in Höhe von 49 % auf den Landkreis Peine

-Verrechnung von Darlehensgewährungen mit Geschäftsanteilen

-Einrichtung eines Aufsichtsrates für die Klinikum Peine gGmbH, in dem der  

Landkreis Peine die Mehrheit erhält, soweit diesem keine steuerrechtlichen

Auswirkungen entgegen stehen

-Übertragung des Vorsitzes des Aufsichtsrates auf den Landkreis Peine

-Erteilung der Zustimmung auch zur sofortigen Herauslösung des Klinikums Peine 

aus der AKH-Gruppe im Falle einer Richtungsentscheidung einer zukünftigen

Zusammenarbeit mit dem Städtischen Klinikum Braunschweig.

 

8.Die Verwaltung wird beauftragt, die unter 7. genannten Bedingungen mit dem AKH Celle zu verhandeln. Der Kreistag wird sodann kurzfristig einberufen, um über die Ergebnisse abschließend zu entscheiden.

 

9.Zur nachhaltigen Sicherung der Klinikum Peine gGmbH wird eine maßgebliche finanzielle Beteiligung der Stadt Peine erwartet.

 

 

 


Inhaltsbeschreibung:

 

Darstellung der Allgemeinen Situation

Wie bekannt, ist die Klinikum Peine gGmbH in eine wirtschaftliche Krise geraten. Aufgrund dessen wurde bereits im Dezember 2018 seitens des Landkreises an die Klinikum Peine gGmbH ein Darlehen über 2 Mio. gewährt. Das gleiche gilt für die Konzernmutter, das AKH Celle. Hier wurde seitens des Landkreises Celle ein Darlehen zur Unterstützung gewährt. Eine wirtschaftliche Konsolidierung ist jedoch in beiden Häusern noch nicht eingetreten. Damit der erforderliche Finanzbedarf wieder durch Banken zur Verfügung gestellt wird, muss im Rahmen eines Gutachtens (das sogenannte IDWS6-Gutachten) nachgewiesen werden, dass innerhalb der nächsten nf Jahre eine überwiegende Wahrscheinlichkeit besteht, dass die Unternehmen wirtschaftlich erfolgreich arbeiten. Sofern dieser gutachtliche Nachweis geführt wird, werden Banken beiden Häusern wieder Kredite gewähren.

 

In der Zwischenzeit ist jedoch insbesondere die Klinikum Peine gGmbH durch Leistungseinbrüche in weitere finanzielle Schwierigkeiten geraten. Sofern nicht seitens des Landkreises kurzfristig weitere Liquidität zur Verfügung gestellt werden wird, ist damit zu rechnen, dass die Geschäftsführung rechtlich gezwungen ist, die Insolvenz anzumelden. Darüber hinaus wird der S6-Gutachter nur eine positive Fortführungsprognose abgeben, sofern der Finanzbedarf für die Klinikum Peine gGmbH für die nächsten nf Jahre als gedeckt angesehen wird. Auch wenn es für die Abwendung der Insolvenz ausreichen würde, dem Klinikum punktuelle Liquidität zur Verfügung zu stellen, gilt dies nicht für das S6-Gutachten. Der S6-Gutachter wird nur dann eine positive Beurteilung abgeben, wenn sich der Landkreis zur Übernahme der gesamten finanziellen Verpflichtungen des Sanierungszeitraumes entschließt. Angesichts dessen, ist das AKH Celle an den Landkreis herangetreten und bittet um die Übernahme folgender finanzieller Verpflichtungen.

 

  1. Die Laufzeit des zwischen der Klinikum Peine gGmbH und dem Landkreis Peine am 27.12.2018 geschlossenen Kreditvertrages über 2 Millionen Euro wird bis zum 31.01.2025 verlängert.
     
  2. Der Landkreis Peine gewährt der Klinikum Peine gGmbH einen weiteren Liquiditätskredit über 2 Millionen Euro. Der Auszahlungstag ist spätestens der 14.06.2019.
     
  3. Der Landkreis verpflichtet sich zur Einzahlung eines Betrages von 12 Millionen Euro in die Kapitalrücklage der Klinikum Peine gGmbH. Die Zahlung erfolgt bis zum 15.09.2019.

 

  1. Der Landkreis Peine gewährt ein weiteres Liquiditätsdarlehen über 4 Millionen Euro. Auszahlungstag ist spätestens der 15.11.2020.

 

  1. Der Landkreis Peine sichert notwendige Investitionen ab 2021 in Höhe von 8 Millionen Euro durch Ausfallbürgschaften von höchstens 80% des Finanzierungsvolumens ab.

 

 

     Sollten diese Finanzmittel in Gänze zur Verfügung gestellt werden, ist nach den gegenwärtig vorliegenden Erkenntnissen damit zur rechnen, dass die Klinikum Peine gGmbH ab Ende eines 5-Jahreszeitraumes wieder schwarze Zahlen schreibt. Voraussetzung dafür sind allerdings massive sowohl organisatorische als auch personelle Veränderungen, um die Kosten zu senken. Nach den vorliegenden Personalbemessungsgutachten ist davon auszugehen, dass der Personalkörper, bis auf den Pflegebereich, zu hoch dimensioniert ist. Darüber hinaus müssen Synergien in Ablauf und Organisation geschöpft werden.
 

     Es stellen sich folgende Entscheidungsmöglichkeiten.

 

  1. Der Landkreis Peine gewährt keine finanzielle Unterstützung. Dann wird die Klinikum Peine gGmbH in die Insolvenz gehen. Seitens der Konzernmutter ist deutlich signalisiert worden, dass man nicht bereit ist, die Klinikum Peine gGmbH finanziell zu unterstützen. Im Falle der Insolvenz steht dem Landkreis Peine gemäß dem seinerzeit zwischen dem Landkreis Peine und dem AKH Celle geschlossenen Vertrages ein Rückkaufsrecht zu. Die Fachleute, mit denen die Verwaltung in diesem Zusammenhang gesprochen hat, raten von dieser Lösung ab. Zum einen werde sich der Personalkörper reduzieren, da es im Bereich des Gesundheitswesens kein Problem darstellt, einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Darüber hinaus entfalten sich in Insolvenzverfahren eigene Dynamiken, die niemand vorhersagen kann. Das Risiko, dass die Klinikum Peine gGmbH als Grund- und Regelversorger verlorengeht, ist zumindest zu bedenken.
     
  2. Das AKH Celle veräert die Klinikum Peine gGmbH an einen Dritten. Eine solche Entscheidung könnte vom Landkreis Peine nicht verhindert werden. Nach den bisherigen Gesprächen und Diskussionen im politischen Raum wird eine solche Lösung jedoch nicht befürwortet.
     
  3. Der Landkreis Peine übernimmt die Klinikum Peine gGmbH zu 100% und führt es in Eigenregie weiter. Eine solche Lösung wird seitens der Verwaltung nicht befürwortet, da der Landkreis nicht über die fachliche Expertise verfügt, ein solches Haus zu führen. Darüber hinaus lässt sich in dem chronisch unterfinanzierten Gesundheitsbereich eine Klinik nur wirtschaftlich und erfolgreich führen, wenn sie sich in einem größeren Verbund befindet. Nur so können bei Einkäufen, Beschaffungen und Organisation eines Krankenhauses Synergien erarbeitet werden.
     
  4. Die jetzige Struktur mit der Klinikum Peine gGmbH als Teil des AKH Celle bleibt aufrechterhalten. Zwar ist für diese Variante zunächst festzustellen, dass es vom Grundsatz her eine positive Fortführungsprognose, wie eben dargestellt, gibt. Nichtdestotrotz bleibt der geografische Nachteil dieses Verbundes bestehen. Peine und Celle liegen ca. 1 Autostunde voneinander entfernt. Angesichts dessen ist nicht zu erwarten, dass das Klinikum Peine eine bessere Unterstützung oder sogar Patienten aus Celle erhält. Die möglichen Synergien in diesem Verbund bleiben überschaubar.
     
  5. Die Klinikum Peine gGmbH verbleibt in dem Verbund mit dem AKH Celle. Es wird jedoch im Klinikum Peine ein Aufsichtsrat konstituiert. Sofern dieser Aufsichtsrat dann mehrheitlich vom Landkreis Peine bestimmt wird, wäre zumindest gewährleistet, dass in den künftigen Jahren Leitung und Organisation der Klinikums Peine gGmbH mitbestimmt werden würden.

 

  1. Die Klinikum Peine gGmbH wird aus dem Verbund mit dem AKH Celle herausgelöst und mit dem Städtischen Klinikum Braunschweig zusammengeführt. Die Stadt Braunschweig liegt mit einer halben Autostunde deutlich näher als Celle. Darüber hinaus bietet das Städtische Klinikum als Vollversorger mehr Möglichkeiten zur Unterstützung und zur Schöpfung von Synergien. Vor allem aber dürfte es Peiner Patientinnen und Patienten eher zu vermitteln sein, in Braunschweig behandelt zu werden als in Celle. Voraussetzung einer Übernahme durch Braunschweig, die vom Grundsatz bereits signalisiert wurde, wäre allerdings, dass sichergestellt wird, dass der Standort Peine als Grund- und Regelversorger bestehen bleibt.
     

In den letzten Wochen und Monaten ist im politischen Raum im Landkreis Peine viel über die wirtschaftliche Situation und die daraus abzuleitenden Konsequenzen diskutiert worden. Auch wenn in diesen Diskussionen naturgemäß viele Facetten und viele Lösungsvarianten beleuchtet und diskutiert wurden, lässt sich folgendes Resümee ziehen. Einer weiteren Zusammenarbeit mit dem AKH Celle steht man reserviert gegenüber, ebenso der Variante das Klinikum selbst zu betreiben. Bei allem Für und Wider zeichnet sich ab, dass eine Übernahme der Klinikum Peine gGmbH durch das Städtische Klinikum Braunschweig als die sinnvollste Alternative angesehen wird. Auch wenn das vom Landkreis in Auftrag gegebene Krankenhausgutachten zur Standortentwicklung nicht vorliegt, sollte die weitere Vorgehensweise auf diese Option vorbereitet sein.

 

Vor diesem Hintergrund unterbreitet die Verwaltung den vorstehenden Beschlussvorschlag. Zunächst muss zur Abwendung einer unmittelbar bevorstehenden Insolvenz ein weiterer Kredit in Höhe von 2 Millionen Euro gewährt werden. Angesichts der schwierigen gesellschaftsrechtlichen, steuerrechtlichen und finanziellen Fragestellungen, lässt sich diese kurzfristig erforderliche Darlehnsgewährung nicht an die durchaus berechtigten Forderungen des Landkreises Peine verknüpfen. Diese Forderungen, die im Beschlussvorschlag aufgezählt sind, müssen innerhalb der nächsten Wochen endverhandelt werden. Das AKH Celle ist uns durchaus bereits in mehreren Punkten entgegen gekommen. So ist man grundsätzlich bereit, einen Aufsichtsrat in Peine einzurichten. In diesem Aufsichtsrat soll der Landkreis Peine jedoch nicht über eine Mehrheit verfügen. Im Falle einer Übertragung der Klinikum Peine gGmbH an den Landkreis erwartet das AKH Celle einen Kaufpreis, der sich nicht an der angeschlagenen wirtschaftlichen Situation der Klinikum Peine gGmbH orientiert. Darüber hinaus soll der Landkreis im Falle einer Übernahme Personalkosten des AKH Celle übernehmen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die dort bisher für das Klinikum Peine tätig waren. Dies ist so nicht akzeptabel und muss in den nächsten Wochen nachverhandelt werden.

 

Nichtsdestotrotz bittet die Verwaltung den Kreistag, den Nachtragshaushalt wie vorgeschlagen zu beschließen. Damit wäre der Landrat handlungsfähig. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die über die 2 Millionen Euro hinaus genannten Summen ohne eine weitere politische Beteiligung ausgekehrt werden. Hierüber hat unter Zugrundelegung des dann vorliegenden Verhandlungsergebnisses abschließend der Kreistag zu entscheiden.

 

 

 

 

Finanzielle Veränderungen

 

Zu Beschlusstext 1.

Im Rahmen der finanziellen Notlage des Klinikums Peine sind verschiedene Szenarien denkbar. Diese reichen von einer bloßen Gewährung von Liquiditätskrediten bis hin zur vollständigen Übernahme der Geschäftsanteile. Hierfür sind die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zu treffen. Da die erforderlichen Haushaltsmittel aufgrund der erforderlichen Einzelveranschlagung und der verbindlichen Zuordnungsvorschriften des Landes Niedersachsen unterschiedlichen Sachkonten zuzuordnen sind, ist eine Ausweisung sowohl als Ausleihung, als auch als Erwerb vorzunehmen. Dadurch ist gewissermaßen eine Doppelveranschlagung erforderlich. Eine Inanspruchnahme der im Nachtragshaushalt eingeplanten Mittel erfolgt jedoch lediglich im Umfang der als Ergebnis der Verhandlungen und Entscheidungen benötigten Mittel.

 

Der Nachtragshaushalt dient demnach lediglich der Wahrung verschiedener Optionen. Eine rechtliche Verpflichtung zur Auszahlung der entsprechenden veranschlagten Beträge wird dadurch nicht begründet.

 

Die Haushaltssatzung und damit der Haushaltsplan bedarf in Bezug auf die eingeplante Kreditermächtigung und des Höchstbetrages der Kassenkredite der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht.

 

 

Zu Beschlusstext 2.

In seiner Sitzung am 19.12.2018 hat der Kreistag des Landkreises Peine auf Basis der Vorlage 2018/395 entschieden, dass der Klinikum Peine gGmbH ein Liquiditätskredit gewährt werden soll. Dieses ist am 27.12.2018 erfolgt. Im Rahmen der Erstellung des Sanierungsgutachtens wird eine Sanierung unter anderem nur für möglich gehalten, wenn die Rückzahlung des Darlehens auf einen Zeitraum verlagert wird, der erforderliche Überschüsse ausweist. Die Rückzahlungsverpflichtung soll daher auf den 31.01.2025 verlängert werden. Entsprechend werden seitens des Klinikums für einen längeren Zeitraum Zinszahlungen geleistet werden, die oberhalb der Zinsaufwendungen liegt, die dem Landkreis Peine entstehen werden.

 

 

Zu Beschlusstext 3.

Mit Vorlage 2019/415 wurden im Rahmen der Aufstellung des 1. Nachtragshaushaltes 2019 die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung eines weiteren Darlehens geschaffen. Mit dem beigefügten Antrag wird nunmehr durch das Klinikum die Auszahlung des Darlehens beantragt. Für dieses Darlehen sollen die gleichen finanziellen Bedingungen wie im ersten Darlehen aus Dezember 2018 gelten. Die Laufzeit des Darlehens wird ebenfalls auf den Zeitraum bis 31.01.2025 befristet.

 

Gemäß § 58 Absatz 1 Ziffer 14 NKomVG obliegt dem Kreistag die Zuständigkeit für die Gewährung eines Darlehens. Daher ist zusätzlich zur Schaffung der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen auch ein Beschluss über die tatsächliche Darlehensgewährung erforderlich.

 

 

Zu Beschlusstext 4.

Im Rahmen der Ermittlung des zukünftigen Finanzbedarfes wurde seitens der Klinikum Peine gGmbH ein Liquiditätsbedarf bis 31.12.2020 in Höhe von weiteren 18 Mio. € festgestellt. Es kann allerdings gegenwärtig noch nicht zuverlässig festgestellt werden, wann dieser Bedarf tatsächlich entstehen wird, um die Liquidität sicher zu stellen. Um für weitere Darlehensgewährungen gewappnet zu sein, sind diese Beträge für 2019 eingeplant. Voraussichtlich werden diese jedoch im eingeplanten Umfang nicht kassenwirksam werden, sondern zumindest zum Teil im Rahmen des Haushaltes 2020 erneut einzuplanen sein.

 

Durch Beschluss, neben den zu 3. zu beschließenden 2 Mio. € weitere 18 Mio. € zur Verfügung zu stellen, wird die dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit der Klinikum Peine gGmbH gesichert, so dass die Voraussetzungen für ein Insolvenzverfahren nicht vorhanden sind.

 

Unklar ist zudem noch, ob ein Teil des Finanzbedarfs durch Zeichnung von Geschäftsanteilen gedeckt werden kann.

 

Die tatsächliche Gewährung und Auszahlung eines Liquiditätskredites bleibt entsprechend der Beschlussvorschläge 7 bis 9 dem Ergebnis der weiteren Vertragsverhandlungen und der sich anschließenden abschließenden Entscheidung des Kreistages vorbehalten.

 

 

Zu Beschlusstext 5.

Im Rahmen der Sicherstellung der Grund- und Regelversorgung werden auch investive Maßnahmen an Gebäude und Einrichtung erforderlich werden. Hierfür können Darlehen bei Kreditinstituten aufgenommen werden, da im Gegenzug die Vermögenswerte des Klinikums steigen werden. Allerdings werden hierfür erfahrungsgemäß von den Kreditinstituten Bürgschaften gefordert. Diese sind nach den rechtlichen Vorgaben auf maximal 80 % zu beschränken. Ob und inwieweit eine Bürgschaft tatsächlich in Anspruch genommen werden muss, bleibt dem individuellen Fall vorbehalten. Eine finanzielle Auswirkung ist zunächst nicht vorhanden. Hier ist vorerst die generelle Bereitschaft zu beschließen, eine Bürgschaft zu gewähren.

 

Auch hier ist die tatsächliche Bürgschaft in Abhängigkeit zu den Beschlussvorschlägen 7 bis 9 zu setzen. Auch diese Bürgschaft bedarf sodann der Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde.

 

 

Zu Beschlusstext 6.

Der Landkreis Peine ist gewillt, im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit und unter Berücksichtigung von Rahmenbedingungen eine finanzielle Unterstützung des Klinikums Peine vorzunehmen und damit die Grund- und Regelversorgung für die Bevölkerung des Landkreises Peine sicherzustellen.

 

 

Zu Beschlusstext 7 und 8.

Die Gewährung des bereits im 1. Nachtragshaushalt 2019 eingeplanten Kredites über 2 Mio. € ist zunächst unabhängig von den weiteren Vertragsverhandlungen mit dem AKH Celle zu betrachten. Das Darlehen würde mittels Darlehensvertrag und Abtretung von Forderungen gesichert werden und in der Bilanz des Klinikums als Verbindlichkeit ausgewiesen werden. Ohne Eintritt des Insolvenzfalles wäre damit die Rückzahlung des Darlehens gesichert.

 

r die zukünftige Sicherstellung der Grund- und Regelversorgung wird vom AKH Celle derzeit angeboten, dass 49 % der Geschäftsanteile unter Verpflichtung zur Einzahlung von 12 Mio. € übertragen werden. Es wird auch die Einrichtung eines Aufsichtsrates eingeräumt, allerdings lediglich mit einem Anteil von 2 Mitgliedern an dem 9 Personen umfassenden Gremium. Der Aufsichtratsvorsitz wird aus dem Kreise der Mitglieder bestellt, die die Stiftung Allgemeines Krankenhaus Celle entsenden soll. Ein Ankaufsrecht der restlichen Geschäftsanteile ist erstmals zum 31.12.2024 vorgesehen. In diesem Fall ist ein Kaufpreis vorgesehen, dessen Höhe derzeit nicht endgültig festgelegt ist. Für eine vorgezogene Übernahme der restlichen Geschäftsanteile besteht grundsätzlich die Bereitschaft, wobei in diesem Fall in Gesprächen ein finanzieller Ausgleich für das freigesetzte Personal in Celle erforderlich werden dürfte.

 

 

Die seitens des AKH Celle erfolgten Vorschläge entsprechen derzeit nicht den Vorstellungen der Verwaltung des Landkreises Peine, da sich hieraus nicht kalkulierbare Belastungen ergeben würden.

 

Es sind daher weitere Verhandlungen mit dem Ziel der Vereinbarung der im Beschlusstext verfassten Bestandteile zu führen.

 

 

Zu Beschlusstext 9.

Das Klinikum Peine wird überwiegend von den Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Peine in Anspruch genommen. Zudem handelt es sich für die Stadt Peine um einen Standortfaktor, über ein ortsansässiges Krankenhaus zu verfügen. Daher wird eine nachhaltige Beteiligung der Stadt Peine an den entstehenden Finanzierungsbeiträgen erwartet. Diese soll in Abhängigkeit von den Patientenströmen aus dem Stadtbereich Peine erfolgen.

 

Der Landkreis Peine führt daher bereits parallel Gespräche mit der Stadt Peine, um eine finanzielle Unterstützung durch die Stadt zu erreichen. Für diesen Fall sollen der Stadt Peine Geschäftsanteile in Höhe der finanziellen Beteiligung abgetreten werden.

 

 

 

Ziele / Wirkungen:

 

Durch die Gewährung der Darlehen soll eine Sicherstellung der Krankenhausversorgung der Bevölkerung des Landkreises Peine erzielt werden. Der Landkreis Peine kommt durch diese Maßnahme seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Krankenhausversorung nach.

 

Ressourceneinsatz:

 

Über den Nachtragshaushalt werden die benötigten Finanzmittel zur Verfügung gestellt. Die eingeplanten Ansätze für Liquiditätskredite und investive Kredite stehen in diesem Zusammenhang nicht summiert zur Verfügung.

 

Schlussfolgerung:
 

Die Sicherstellung des Krankenhausstandortes Peine kann durch Bewilligung eines weiteren Liquiditätskredites bzw. Ankauf von Gesellschafteranteilen gefördert werden.

 

Die Nachtragshaushaltssatzung und der Nachtragshaushaltsplan sind wie vorgelegt zu beschließen

 

 

 


- 2. Nachtragshaushaltsplan 2019

- Antrag der Klinikum Peine gGmbH vom 21.05.2019

- Entwurf einer Grundsatzvereinbarung zwischen Landkreis Peine und der

  Stiftung AKH Celle

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2019-06-05 Anlage 1 Nachtrag 2019 (1113 KB)      
Anlage 2 2 2019-06-05 Anlage 2 Kreditantrag (1806 KB)      
Anlage 3 3 2019-06-05 Anlage 3 Entwurf Grundsatzvereinbarung LK Peine - AKH Celle (127 KB)