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Vorlage - 2019/491  

Betreff: Erarbeitung einer Hebammenrichtlinie für den Landkreis Peine
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:FD35/Dez.3
Federführend:Fachdienst Gesundheitsamt Bearbeiter/-in: Lachmund, Elisabeth
Beratungsfolge:
Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales Vorberatung
24.06.2019 
15. Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung, Arbeit und Soziales geändert beschlossen   
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
26.06.2019 
15. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine geändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n


 

Im Budget enthalten:

nein

Kosten (Betrag in €):

74.000

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

ja

Bildung

ja

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 

 


Um der angespannten Versorgungslage mit Hebammen im Landkreis Peine entgegenzuwirken, werden folgende Maßnahmen beschlossen:

 

  1. Einrichtung einer Hebammenzentrale im Klinikum Peine, besetzt mit einer Hebamme (0,5 Stelle) und einer Verwaltungskraft (0,5 Stelle). Die Stellenbesetzung erfolgt im Vorgriff auf den Stellenplan 2020.
  2. Hebammen, die sich im Landkreis Peine freiberuflich niederlassen, erhalten einen Existenzgründungszuschuss von bis zu 2.000,00 €.
  3. Der Landkreis Peine unterstützt die berufliche Fortbildung freiberuflich tätiger Hebammen mit bis zu 200,00 € jährlich.

 

 


Inhaltsbeschreibung:

Mit Antrag vom 8. März 2019 beantragt die Fraktion der Alternative für Deutschland die Erarbeitung einer Richtlinie zur Förderung der Neuanwerbung, Ausbildungsbegleitung und Fortbildung von Hebammen und Entbindungshelfern durch die Verwaltung in Kooperation mit dem Hebammenverband Niedersachsen e.V.

 

In der Informationsvorlage 2019/453 hat die Verwaltung als Grundlage für eine Diskussion im Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales (AGAS) am 29. April 2019 Überlegungen angestellt, wie der angespannten Versorgungslage mit Hebammen entgegengewirkt werden kann und wie Hebammen im Landkreis Peine unterstützt werden können. Zwischenzeitlich ist die Geburtsstation im Klinikum geschlossen worden und es liegt ein Entwurf zur Änderung des Hebammengesetzes vor, mit dem die Akademisierung des Berufes ab 2020 umgesetzt werden soll. Bereits begonnene Ausbildungen an Berufsfachschulen können bis zum 31.12.2025 abgeschlossen werden.

 

Nach der AGAS-Sitzung hat es sowohl Gespräche mit dem Klinikum hinsichtlich der Nutzung geeigneter Räumlichkeiten für eine Hebammenzentrale gegeben als auch, in unterschiedlicher Zusammensetzung, Gespräche mit den hiesigen Hebammen.

 

Im Ergebnis kann Folgendes festgehalten werden:

 

  1. Im Klinikum Peine soll eine Hebammenzentrale eingerichtet werden, besetzt mit einer Hebamme (0,5 Stellenanteil, wobei es als vorteilhaft angesehen wird, wenn zwei Hebammen sich die halbe Stelle teilen) und einer Schreibkraft (0,5 Stelle). Die Hebammenzentrale wird in Trägerschaft des Landkreises eingerichtet und ist organisatorisch dem Gesundheitsamt zugeordnet, fachlich wird sie von den frühen Hilfen des Jugendamtes begleitet. Zu den Aufgaben der Hebammenzentrale gehören die Koordination vorhandener Kapazitäten, die Einrichtung und Pflege einer Homepage, die Akquise neuer Hebammen sowie Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit. Die im Klinikum bereits bestehende Elternschule soll an die Hebammenzentrale angebunden werden und weiterhin Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse sowie Yoga für Schwangere anbieten. Darüber hinaus bietet die Hebammenzentrale Beratung, auch Einzelberatung, für Schwangere an. Ferner sind eine Notfallsprechstunde und ein Schwangerencafé im Gespräch.

 

  1. Hebammen, die durch die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit im Landkreis Peine eine freiberufliche Praxis gründen, können einen Existenzgründungszuschuss in Höhe von bis zu 2.000,00 € erhalten.

 

  1. Zur Förderung der beruflichen Fortbildung erhalten Hebammen auf Antrag einen Zuschuss von bis zu 200,00 € jährlich.

 

Näheres regelt eine Förderrichtlinie.

 

Das Hebammenreformgesetz hat zum Ziel, den Hebammenberuf attraktiver zu machen und will dies durch ein wissenschaftlich ausgerichtetes duales Studium erreichen. Die Kosten der hochschulischen Ausbildung werden über das Land finanziert. Die Finanzierung der Kosten des berufspraktischen Teils des Studiums, insbesondere auch die Vergütung der Hebammenstudierenden, geschieht duch Mittel der Krankenkassen. Auch die Kosten der berufspraktischen Ausbildung von Hebammenstudierenden für freiberufliche Hebammen werden erstattet. Insofern wäre es wünschenswert, wenn Hebammen aus dem Landkreis in die berufspraktische Ausbildung der Hebammen eingebunden würden.

 

 

 

 

 

Ziele / Wirkungen:

Die Einrichtung einer Hebammenzentrale und die Verbesserung der beruflichen Situation von Hebammen führt zu einer Verbesserung der Versorgungssituation von Schwangeren, Müttern und Familien im Landkreis.

 

 

Ressourceneinsatz:

0,5 Stelle Hebamme, 0,5 Stelle Verwaltungskraft, Ausstattung von Arbeitspätzen, Mietkosten Klinikum.

 

 

Schlussfolgerung:

Die Einrichtung einer Hebammenzentrale, das Zahlen eines Existenzgründungszuschusses und die Unterstützung der beruflichen Fortbildung sind notwendige Maßnahmen, um der angespannten Versorgungslage mit Hebammen im Landkreis Peine entgegenzuwirken.
 

 


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