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Vorlage - 2019/497  

Betreff: Besetzung des Aufsichtsrates der Berufsbildungs- und Beschäftigungsgesellschaft Landkreis Peine mbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:13 / BBg AR
Federführend:Fachdienst Finanzen Beteiligt:Verwaltungsführung
Bearbeiter/-in: Klages, Gundula  Referat Kreisentwicklung, Digitalisierung und Öffentlichkeitsarbeit
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
26.06.2019 
15. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

ja

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 

 


Die Gesellschafterversammlung der Berufsbildungs- und Beschäftigungsgesellschaft Landkreis Peine mbH wird angewiesen, als Nachfolgerin von Herrn Dr. Buhmann Frau Dr. Friedrich in den Aufsichtsrat der BBg zu berufen.

 

 

 


 

Inhaltsbeschreibung:

 

Mit Vorlage 2017/146 wurde Herr Dr. Buhmann als Vertreter des Landkreises in den Aufsichtsrat der BBg berufen. Herr Dr. Buhmann scheidet am 31.07.2019 aus dem aktiven Dienst beim Landkreis Peine aus. Er hat schriftlich sein Mandat für den Aufsichtsrat mit Wirkung ab 01.08.2019 niedergelegt.

 

Zum 01.08.2019 tritt Frau Dr. Friedrich die Nachfolge von Herrn Dr. Buhmann als Dezernentin für das Dezernat 3 Soziales, Jugend und Gesundheit an. Als Folge der Zusammenarbeit der BBg mit dem Fachdienst Arbeit und der Kreisvolkshochschule bietet sich an, die Vertretung im Aufsichtsrat bei der Dezernatsleitung zu belassen. Frau Dr. Friedrich hat am 11.06.2019 telefonisch ihre Bereitschaft zur Übernahme dieser Aufgabe erklärt.

 

 

 

Gender Mainstreaming:

 

Die Verwaltung des Landkreises ist derzeit durch Herrn Landrat Einhaus und Herrn Dr. Buhmann mit zwei Männern vertreten. Durch Berufung von Frau Dr. Friedrich ist die Verwaltung nunmehr paritätisch mit einer Frau und einem Mann im Aufsichtsrat vertreten.

 

 

Ziele / Wirkungen:

 

Mitglieder des Aufsichtsrates sind vorrangig dem Wohl der GmbH verpflichtet.

 

 

Ressourceneinsatz:

 

Finanzielle Belastungen entstehen dem Landkreis durch die Berufung nicht.

 

 

Schlussfolgerung:

Gründe, die der Berufung von Frau Dr. Friedrich in den Aufsichtsrat entgegenstehen, sind nicht ersichtlich.

 

 

 


  Keine