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Vorlage - 2019/509  

Betreff: Neuausschreibung von Reinigungsdienstleistungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Immobilienwirtschaftsbetrieb Bearbeiter/-in: Becker, Angela
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Liegenschaften Vorberatung
17.09.2019 
10. Sitzung des Ausschusses für Bauen und Liegenschaften ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss Entscheidung

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

1.900.000

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

ja

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

ja

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 

 


Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausschreibung und Vergabe von Reinigungsdienst- leistungen für die folgenden Objekte durchzuführen:

 

Unterhaltsreinigung der Verwaltungsgebäude und Sonstige in Peine (ohne Kreishaus II, keine Schulen)

 

Unterhalts- und Grundreinigung des Schulzentrums Edemissen

 

Unterhalts- und Grundreinigung des Schulzentrums Lengede, Sporthalle Gr. Lafferde, Musikschule Gadenstedt

 

Der geschätzte Gesamtauftragswert bei einer Laufzeit von 48 Monaten (Berechnungsgröße bei Laufzeiten von vier Jahren und mehr) beträgt 1.400.000 € netto.

 

 


Inhaltsbeschreibung:

Die bestehenden Verträge zur Unterhalts-/Grundreinigung der vorstehenden Objekte laufen zum 31.03.2020 aus und können nicht mehr verlängert werden (Höchstlaufzeit 5 Jahre erreicht). Es sind neue Verträge über ein Ausschreibungsverfahren abzuschließen. Es soll in drei Losen, entsprechend der Aufteilung im vorstehenden Beschlussvorschlag, ausgeschrieben werden.

 

Diese Losaufteilung ist identisch mit der im Jahr 2015 und hat sich bewährt. Die Ausschreibung und Vergabe erfolgt mit Unterstützung eines externen Beraters. Die Vertragslaufzeiten der Lose 2 und 3 (die Schulen) wird jeweils 3 Jahre betragen, mit einer Verlängerungsoption von 2x 1 Jahr (Höchstdauer = 5 Jahre). Die Laufzeit für die UH-Reinigung der Verwaltungsgebäude wird nur eine Höchstdauer von 4 Jahren haben, um das gleiche Vertragsende (31.03.2024) zu bekommen, wie beim vor kurzem geschlossenen Vertrag für das Kreishaus II. Ab 01.04.2024 soll es dann für die Verwaltungsgebäude eine gesamte Ausschreibung mit nur einem Vertrag geben.

 

Der geschätzte Gesamtauftragswert zu diesen drei Losen mit den genannten Höchstlaufzeiten wird ca. 1.900.000 € (brutto) betragen.

 

Nachhaltigkeit und Gender

Es werden seit der Umstellung auf Fremdreinigung einheitliche Verträge mit Laufzeiten von drei Jahren zzgl. der Option von 2 x Ein-Jahresverlängerungen (Höchstlaufzeit 5 Jahre) genutzt. Diese Verträge werden immer mal wieder geringfügig angepasst/verbessert und haben sich bis heute bewährt. Zu den Regelungen gibt es inzwischen viel Praxiserfahrung, was bei Klärung von Problemen mit den Reinigungsunternehmen nützlich ist.

 

Die Vergabe der Reinigung erfolgt nach wirtschaftlichen und nicht nach rein monetären Gesichtspunkten. So erhalten Firmen nur mit überdurchschnittlich hoch kalkulierten Arbeitsstunden die volle Punktzahl in diesem Zuschlagskriterium. Darüber hinaus fließen die Qualität und Organisation der Firma in die Bewertung ein. Die Einhaltung der Vorschriften des Tariftreue- und Vergabegesetzes ist zwingend vorgeschrieben. Diese Vorschriften sind auch bei der Einschaltung von Subunternehmern einzuhalten, entsprechende Verpflichtungserklärungen sind vorzulegen. Besonders geht es hierbei um die Zahlung von Mindestentgelten und Kontrollrechte des Auftraggebers (LK Peine). Ein Verstoß führt zum Ausschluss von der Vergabe bzw. ist ein fristloser Kündigungsgrund.

Die Reinigungsfirmen werden im Rahmen der Ausschreibung bei der Personalauswahl in keiner Weise eingeschränkt, nur eine Verständigung in deutscher Sprache wird erwartet.

 

Insgesamt hat sich die Reinigungsbranche in der Vergangenheit stark verändert. Die Grundreinigung wie auch die Fensterreinigung werden überwiegend von männlichen Reinigungskräften wahrgenommen. Es ist festzustellen, dass vermehrt männliche Reinigungskräfte auch in der Unterhaltsreinigung eingesetzt werden.

 

Die Benachteiligung oder Bevorzugung einzelner Personengruppen ist somit nicht gegeben.

 

Ziele / Wirkungen:

Pflege und Nutzbarmachung der Gebäude

 

Ressourceneinsatz:

Mittel sind in jedem Haushaltsplan regelmäßig vorhanden

 

Schlussfolgerung:
Es handelt sich um eine übliche wiederkehrende Vergabe einer Reinigungsdienstleistung

 


keine