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Vorlage - 2019/521  

Betreff: Neuausschreibung von Versicherungsdienstleistungen

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:IWB
Federführend:Immobilienwirtschaftsbetrieb Bearbeiter/-in: Ellis-Pingel, Stefanie
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Liegenschaften Vorberatung
17.09.2019 
10. Sitzung des Ausschusses für Bauen und Liegenschaften ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss Entscheidung

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

1.360.000

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

ja

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 

 


Die Vergabestelle des Landkreises Peine wird beauftragt, die Ausschreibung und Vergabe für folgende Versicherungsleistungen: Gebäude- und Inhaltsversicherungen mit einer Vertragslaufzeit von 5 Jahren (3 Jahre zzgl. 2x1 Jahr Verlängerungsoption); vom 01.01.2020 bis 31.12.2024 und einer geschätzten Auftragssumme von 1.360.000 € (kalkuliert auf 4 Jahre lt. VOL) durchzuführen.

 

 


Inhaltsbeschreibung:

Die Liegenschaften des Landkreis Peine sind umfänglich über eine Gebäude- und Inhaltsversicherung versichert. Der derzeitige Versicherer ist die Gothaer Versicherung. Die Verträge laufen über das Versicherungsbüro Büchner & Barella.

 

Die letzte Versicherungsausschreibung erfolgte im Jahr 2012. Bereits in 2018 sollte für 2019 die Versicherung neu ausgeschrieben werden. Aufgrund zwei umfänglicher Großschäden in den Jahren 2013 und 2016 wurde von Seiten des Ingenieursbüros Falken, Sammer, Depper, welches die Versicherungsausschreibungen des Landkreis Peine seit mehreren Jahren begleitet, von einer Ausschreibung im Jahre 2018 abgeraten. Bei einer aktuellen Ausschreibung würde der Großschaden aus 2013 keine Berücksichtigung mehr finden. Unabhängig davon wurde der Versicherungsvertrag seitens der Gothaer Versicherung zum 31.12.2019 gekündigt. Eine Ausschreibung ist folglich unumgänglich.

 

Im Jahr 2019 zahlte der Landkreis Peine eine Versicherungsprämie in Höhe von 267.923,96 €. Aktuell muss von einer Steigerung der Prämie ausgegangen werden. Aufgrund einiger Anpassungen in der Gebäude- und Inhaltsversicherung sollen mehr Risiken als bisher abgesichert werden und unter Berücksichtigung der schwierigen Marktsituation, könnte der Auftragswert die Jahresprämie 2019 plus 20 - 25 % betragen. Folglich liegen wir bei einer geschätzten Jahresprämie von 340.000 €.

 

Die zu beschaffenden und in der Ausschreibung berücksichtigten Versicherungsleistungen umfassen für alle Liegenschaften eine Gebäudeversicherung gegen Feuer, Leitungswasserschäden, Sturmschäden. Weiterhin sind über die Inhaltsversicherung alle Liegenschaften gegen Feuerschäden, Leitungswasserschäden sowie bei hohen Inventarwerten auch gegen Sturmschäden versichert.

 

Bei nicht vorhandener Einbruchmeldeanlage umfasst der Versicherungsschutz ebenfalls eine Einbruchdiebstahlversicherung.

 

Die Vergangenheit hat gezeigt, dass besonders eine Versicherung gegen Einbruchdiebstahl zunehmend an Bedeutung gewinnt. Die Zahl der Einbrüche ist stark angestiegen, betrifft alle Teile des Landkreises gleichermaßen und lässt sich nicht mehr auf eine Region beschränken.

 

Eine Glasversicherung wird nicht ausgeschrieben, da es in der heutigen Zeit mit den derzeitigen Standards eher unwahrscheinlich ist, Schäden an Fensterscheiben oder Türelementen ohne jegliche Fremdeinwirkung (in Form von Vandalismus, Sturm oder Hagel) zu erleiden. Bloße Sonneneinstrahlung oder Veränderungen der Temperatur verursachen bei Gläsern der heutigen Zeit keine Risse mehr. Einzige Ausnahme bildet die Mensa der Wilhelmschule in Peine. Hier wurden Glaselemente in besonderen Formen und Farben verbaut. Eine Reparatur / ein Tausch wäre sehr kostenintensiv.

 

Eine Elektronikversicherung wird ebenfalls nicht ausgeschrieben. Diese wurde durch den Immobilienwirtschaftsbetrieb bereits abgeschlossen und ist unabhängig von der Gebäude- und Inhaltsversicherung.

 

Allgemein lässt sich feststellen, dass sich der Versicherungsumfang zu den Vorjahren erhöht hat. Dies ist darauf zurück zu führen, dass es wichtig war alle Liegenschaften auf ein einheitliches Niveau zu bringen. D.h. alle Liegenschaften sollten nach einheitlichen Kriterien versichert werden. In der Vergangenheit gab es hier einige Differenzierungen. So waren die Schulen der Stadt Peine, welche der Landkreis 2011 übernommen hat, nur in einem sehr geringen Umfang versichert.

 

Weiterhin sollen alle Gebäude gegen Sturmschäden versichert werden. Hier hat man zum Zeitpunkt der letzten Ausschreibung noch zwischen Flach- und Sattel- oder Walmdach unterschieden. Man ist davon ausgegangen, dass Flachdächer für Sturm und starken Wind weniger anfällig sind. Die Erkenntnis der vergangenen Jahre zeigt, dass das Gegenteil der Fall ist. Folglich werden alle Gebäude gegen Sturmschäden versichert.

 

Nachhaltigkeit und Gender

Die regelmäßige Vergabe von Versicherungsleistungen hat zum Ziel, finanzielle Schäden vom Landkreis Peine abzuwenden. Vor allem Großschäden der jüngeren Vergangenheit (z.B. Brand Bauernhausmuseum) aber auch immer häufiger auftretende Unwetter mit Sturm und Hagel hatten hohe Schadensummen zur Folge, die von der Versicherung getragen wurden, bzw. auf Grund der Anpassung des Versicherungsumfangs nunmehr getragen würden. Die laufende Versicherungsprämie ist planbar und somit im Haushalt vorgesehen.

 

Die gezahlten Versicherungsleistungen kommen im Schadenfall dann der laufenden Bauunterhaltung dahingehend zu Gute, dass die Schadenbeseitigung finanziert wird und nicht zu Lasten des laufenden Budgets gehen. Im Ergebnis haben so alle Liegenschaften den Nutzen, dass das Bauunterhaltungsbudgets wie bei der Haushaltsaufstellung geplant eingesetzt werden kann.

 

 

Ziele / Wirkungen:

Abwenden eines finanziellen Schadens von dem Landkreis Peine durch von Dritten (Natur oder Personen) verursachten Schäden an den Gebäuden.

 

Ressourceneinsatz:

Mittel sind in jedem Haushaltsplan regelmäßig vorhanden

 

Schlussfolgerung:
Es handelt sich um eine gängige wiederkehrende Vergabe einer Versicherungsleistung im wirtschaftlich erforderlichen Umfang.

 


keine