Inhalt

Vorlage - 2019/528  

Betreff: Rettungsdienst: Beitritt zum Bündnis "Erhalt des Rettungsdienstes"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Ordnungswesen Bearbeiter/-in: Radigk, Thorsten
Beratungsfolge:
Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz Vorberatung
21.10.2019 
11. Sitzung des Ausschusses für zentrale Verwaltung und Feuerschutz ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
23.10.2019 
16. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Rettung die 112  
Reform der Notfallversorgung  


 

Im Budget enthalten:

nein

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 

 


Der Landkreis Peine tritt dem Bündnis für den Rettungsdienst als Landes- und Kommunalaufgabebei.

 


Inhaltsbeschreibung:

Das Bundesgesundheitsministerium beabsichtigt, im Bereich der Notfallversorgung grundlegende Veränderungen herbeizuführen.  Hintergrund sind Probleme in der hausärztlichen Versorgung außerhalb der Sprechzeiten im ambulanten Bereich. Infolgedessen werden die Notaufnahmen der Krankenhäuser sowie die Leistungen des Rettungsdienstes immer häufiger beansprucht, ohne dass dafür eine zwingende Notwendigkeit besteht.

 

Der Gesetzesentwurf sieht vor, die Zuständigkeit für den Rettungsdienst von den Ländern auf den Bund zu übertragen. Damit einhergehend soll es künftig bundesweite Vorgaben beispielsweise zur Planung von Rettungswachen-Standorten und weitere zentrale Vorgaben geben. Die Finanzierung des Systems soll im Wesentlichen (Investitions- und Vorhaltekosten) künftig nicht mehr durch die Krankenkassen erfolgen, sondern von Ländern und Kommunen übernommen werden.

Zudem sieht der Gesetzesentwurf vor, dass sogenannte „gemeinsame Notfallleitstellen (GNL)“ eingerichtet werden. Kritisiert wird von hiesiger Seite keinesfalls das Bestreben, die Notrufnummer (112) sowie die Rufnummer für den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst (116117) zusammen zu koordinieren, sondern vielmehr, die Aufgabe der Terminservicestellen auch in der geplanten Leitstelle zu verorten.

Eine gemeinsame Bearbeitung der Rufnummern 112 und 116117 würde für die Notfallbehandlung den Patientennutzen in den Mittelpunkt stellen.

 

Hier auch die Aufgaben der Terminservicestellen zur Vergabe von Facharztterminen anzusiedeln, ist aus hiesiger Sicht der Vermittlung von schneller –ggfls. ambulanter Hilfe- wenig bis gar nicht förderlich.

 

Auf Initiative des Nds. Landkreistages soll ein Bündnis zum Erhalt des Rettungsdienstes als Landes- und Kommunalaufgabe gegründet werden.

 

Konkret fordert das Bündnis:

 

  • Der konkrete Patientennutzen und nicht Macht- und Geldverschiebungen zwischen Bund und Ländern müssen im Zentrum von Veränderungen bei der Notfallversorgung stehen.
  • Eine Grundgesetzänderung mit dem Ziel, dem Bund Zuständigkeiten im Rettungsdienst zu überlassen, wird strikt abgelehnt.
  • Der Gesetzesentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zur Reform der Notfallversorgung muss vollständig zurückgezogen und durch einen fairen Zukunftsdialog unter gleichberechtigter Beteiligung der Innenressorts der Länder, der Kommunen, der Feuerwehren und der Hilfsorganisationen ersetzt werden.
  • Regelungen zur Versorgung, Qualität, Planung und Kostentragung im Rettungsdienst sind Ländersache und müssen es auch bleiben.
  • Bundesweite Vorgaben für Leitstellen und eine Gefährdung der Rufnummer 112 werden abgelehnt.

 

Die Planungen des Bundesgesundheitsministeriums hätten auch für den Bevölkerungsschutz im Landkreis Peine, speziell im Bereich Rettungsdienst, erhebliche Nachteile. Neben den o.g. zentralen bundesweiten Vorgaben sowie der Frage der Finanzierung ist insbesondere die Existenz der Leitstelle in den heute bestehenden Strukturen gefährdet.

 

Die Leitstelle ist der zentrale Dreh- und Angelpunkt der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr mit direktem Kontakt zur Feuerwehr sowie anderen wichtigen Akteuren und damit wesentlicher Bestandteil des Bevölkerungsschutzes.

 

Darüber hinaus hat sich die örtliche Mitbestimmung in der Vergangenheit bewährt, regionale Besonderheiten können nur vor Ort im Austausch mit den Kostenträgern (bislang Krankenkassen und Berufsgenossenschaften) berücksichtigt werden.

 

Ziele / Wirkungen:

 

Mit dem Beitritt zum Bündnis bekundet der Landkreis Peine sein Bestreben zum Erhalt der Strukturen im Bevölkerungsschutz.

Ressourceneinsatz:

entfällt

 

Schlussfolgerung:

entfällt

 


Rettet die 112 und den Rettungsdienst

Reform der Notfallversorgung: Auswirkung auf den Rettungsdienst

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Rettung die 112 (2208 KB)      
Anlage 2 2 Reform der Notfallversorgung (6028 KB)