Inhalt

Vorlage - 2019/547  

Betreff: Besetzung des Aufsichtsrates der Berufsbildungs- und Beschäftigungsgesellschaft Landkreis Peine mbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:13 / BBg
Federführend:Fachdienst Finanzen Beteiligt:Verwaltungsführung
Bearbeiter/-in: Klages, Gundula  Referat Kreisentwicklung, Digitalisierung und Öffentlichkeitsarbeit
   Abfallwirtschaft
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
23.10.2019 
16. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

ja

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 

 


Unter Abänderung der Beschlüsse zu den Vorlagen 2017/146 und 2019/497 wird Frau Professor Dr. Friedrich als stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat der BBg abberufen und als Gast in den Aufsichtsrat der BBg berufen. Die Gesellschafterversammlung wird angewiesen, entsprechende Beschlüsse zu fassen.

 

 

 


 

Inhaltsbeschreibung:

 

Mit Vorlage 2017/146 wurde Herr Dr. Buhmann als Vertreter des Landkreises in den Aufsichtsrat der BBg berufen. Herr Dr. Buhmann ist am 31.07.2019 aus dem aktiven Dienst beim Landkreis Peine ausgeschieden. Er hatte schriftlich sein Mandat für den Aufsichtsrat mit Wirkung ab 01.08.2019 niedergelegt. Als Nachfolgerin wurde mit Vorlage 2019/497 Frau Professor Dr. Friedrich in den Aufsichtsrat berufen.

 

Im Rahmen der Überprüfung gefasster Beschlüsse wurde festgestellt, dass die Beschlüsse zur Besetzung des Aufsichtsrates gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen. Nach den gesetzlichen Bestimmungen werden die Aufsichtsratsmitglieder von den Fraktionen ihrem Stärkeverhältnis entsprechend benannt. Der Hauptverwaltungsbeamte bleibt dabei unberücksichtigt, da er einer Fraktion nicht angehören darf. Werden zusätzliche Vertreterinnen oder Vertreter benannt, die keine Abgeordneten sind, so sind diese auf das Kontingent einer Fraktion anzurechnen. Dieses wurde bei Erstellung der Beschlussvorlagen übersehen.

 

Auch wenn faktisch im Rahmen von Beschlussfassungen in den Aufsichtsratssitzungen keine kritischen Abstimmungsverhältnisse entstanden sind, ist empfehlenswert, die Besetzung des Aufsichtsrates vor der nächsten regulären Neubesetzung anzupassen.

 

Frau Professor Dr. Friedrich wäre danach als stimmberechtigtes Mitglied des Aufsichtsrates abzuberufen. In Anbetracht der engen Zusammenarbeit der BBg mit Fachdiensten des Dezernats 3 ist es jedoch ratsam, Frau Professor Dr. Friedrich als ständigen Gast in den Aufsichtsrat zu berufen.

 

Durch diese Maßnahme wäre das Stärkeverhältnis der Fraktionen im Aufsichtsrat für die Zukunft gewahrt.

 

 

Gender Mainstreaming:

 

Auch nach diesem Beschluss ist die Verwaltung weiterhin paritätisch mit einer Frau und einem Mann im Aufsichtsrat vertreten.

 

 

Ziele / Wirkungen:

 

Mitglieder des Aufsichtsrates sind vorrangig dem Wohl der GmbH verpflichtet.

 

 

Ressourceneinsatz:

 

Finanzielle Belastungen entstehen dem Landkreis durch die Berufung nicht.

 

 

Schlussfolgerung:
 

Gründe, die der Berufung von Frau Professor Dr. Friedrich in den Aufsichtsrat entgegenstehen, sind nicht ersichtlich.

 

 


  Keine