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Vorlage - 2019/561  

Betreff: Neufassung der Richtlinie für die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:Ref.3
Federführend:Gleichstellungsbeauftragte Bearbeiter/-in: Lachmund, Elisabeth
Beratungsfolge:
Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales Vorberatung
18.11.2019 
17. Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung, Arbeit und Soziales ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
18.12.2019 
17. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Gleichstellungsrichtlinie  


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

ja

Migration

ja

Prävention/Nachhaltigkeit

ja

Bildung

ja

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 

 


Der geänderten Richtlinie für die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten wird zugestimmt.

 

 


Inhaltsbeschreibung:

Für die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten wurde erstmals 1994 eine Richtlinie erlassen.

Diese Richtlinie ist im Laufe der vergangenen Jahre bereits mehrmals an die aktuellen

gesetzlichen Änderungen angepasst worden.

Mit dem Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsrechts vom

22.04.2005 wurde die Frauenbeauftragte in Gleichstellungsbeauftragte umbenannt.

Die hauptberufliche Gleichstellungsbeauftragte soll dazu beitragen, die Gleichberechtigung

von Frauen und Männern zu verwirklichen. Sie wirkt nach § 9 NKomVG an allen Vorhaben,

Entscheidungen und Maßnahmen mit, die Auswirklungen auf die Gleichberechtigung der

Geschlechter und die Anerkennung der gleichwertigen Stellung von Frauen und Männern in

der Gesellschaft haben.

Entsprechend der Zielsetzung des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz (NGG) hat

die Landesregierung Regelungen geschaffen, die die Gleichstellung im öffentlichen Dienst

verbessern sollen.

Die Richtlinie für die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten enthält keine inhaltlichen

Veränderungen, sondern ist an die gesetzlichen Normen des Niedersächsischen

Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) angepasst worden und als Anlage beigefügt.

 

Ziele / Wirkungen:

Gleichstellung von Frauen und Männern und Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit

Aus den Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten und der anliegenden Richtlinie ergeben

sich die Relevanzen für die Themen Gender Mainstreaming, Migration,

Prävention/Nachhaltigkeit und Bildung.

 

Ressourceneinsatz:

Finanzmittel werden für diese Neufassung nicht in Anspruch genommen.

 

Schlussfolgerung:

Mit der Richtlinie erfolgt eine Anpassung an die rechtlichen Vorschriften.


 

 


Richtlinie für die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gleichstellungsrichtlinie (83 KB)