Inhalt

Vorlage - 2019/567  

Betreff: Erziehungsberatungsstelle - 50 Jahre - Einblicke in die Arbeit der EB
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Fachdienst Jugendamt Bearbeiter/-in: Sorge, Annett
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Kenntnisnahme
12.11.2019 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen   

Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Bericht Erziehungsberatungsstelle  


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

nein

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

ja

Migration

ja

Prävention/Nachhaltigkeit

ja

Bildung

ja

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 

 


Inhaltsbeschreibung:

Anlässlich des 50-jährigen Bestehens der Erziehungsberatungsstelle werden die wesentlichen Angebote und Arbeitsschwerpunkte vorgestellt, aktuelle Zahlen und Trends benannt und ein Einblick in die Tätigkeiten der Beraterinnen und Berater gegeben. Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren nach Elterntrennung (§ 50 SGB VIII) als Spezialaufgabe wird skizziert. "Erziehungsberatung vor Ort" gilt mittlerweile als eine etablierte Leistung.

Aussagen zu den Bereichen Gender Mainstreaming, Prävention, Migration und Bildung finden sich in dem Bericht, der als Anlage gesendet wird.

 

Ziele / Wirkungen:

Diagnostik, Beratung und Therapie bei entwicklungs- und familienbezogenen Problemstellungen werden niedrigschwellig ermöglicht. Prävention (Gruppenangebote, Fachfortbildung für Erziehende und MultiplikatorInnen) wird angeboten und beständig angepasst. Die Stärkung der fachlichen Kooperation im Einzelfall und die Vernetzung der regionalen psychosozialen Versorgungslandschaft sind gesichert. Im Einzelfall wird auf verbindliche Inanspruchnahme von Beratung hingewirkt.

 

Ressourceneinsatz:

Mitarbeitende der Beratungsstelle bilden das multiprofessionelle Fachteam. Dieses wird unterstützt von der Teamassistentin.

 

Qualitätsstandards wie Kollegiale Beratung, Supervision und Fortbildung sind gegeben.

 

Schlussfolgerung:

Als häufigste und niedrigschwelligste Hilfe zur Erziehung kann Beratung (§§ 17, 18, 28 SGB VIII) wertvolle Hinweise auf sich wandelnde Bedarfe bei Kindern und in Familien geben. Die freiwillige Inanspruchnahme von Erziehungsberatung ist sehr hoch. Zusätzlich wird zur Sicherstellung des psychischen Kindeswohls (§1666 BGB) im verordneten Kontext gearbeitet.
 

 


Kurzbericht über Inanspruchnahme, Arbeitsweisen und Erfahrungen der Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bericht Erziehungsberatungsstelle (205 KB)