Inhalt

Vorlage - 2019/570  

Betreff: Doppischer Produkthaushalt 2020 für die Fachdienste Straßen, Bau- und Raumordnung, Immobilienwirtschaftsbetrieb und der Zentralen Vergabestelle
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:IWB
Federführend:Immobilienwirtschaftsbetrieb Bearbeiter/-in: Becker, Angela
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Liegenschaften Vorberatung
19.11.2019 
11. Sitzung des Ausschusses für Bauen und Liegenschaften (offen)   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
FD 27 Investitionen 2020_2023 PDF-Dokument


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

nein

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 

 


 

Der Ausschuss für Bauen und Liegenschaften empfiehlt dem Kreistag, den Stellenplanänderungen (Seite 27, Ziffer 2.4 bis 2.7) und dem Doppischen Produkthaushalt 2020 für die Budgets der Fachdienste Straßen (Seiten 181 bis 189), Bau- und Raumordnung (Seiten 190 bis 200), Immobilienwirtschaftsbetrieb (Seiten 201 bis 202) und der Zentralen Vergabestelle (Seiten 203 bis 204), zuzustimmen.

 

 


Inhaltsbeschreibung:

 

Die Produktbeschreibungen enthalten neben allgemeinen Daten wie Produktbezeichnung, Verantwortlichkeit und Auftragsgrundlage auch Informationen zu Personaleinsatz, Zielkennzahlen und Leistungsumfang.

Um die Leistungen des Produktes in dem beschriebenen Umfang wahrnehmen zu können, werden die unter der Rubrik „Planzahlen“ aufgeführten Finanzmittel benötigt.

Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes sowie die Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes komprimiert dargestellt. Die Finanzdaten enthalten ein Rechnungsergebnis des Vor-Vorjahres 2018.

Neben dem Rechnungsergebnis 2018, den Planansätzen 2019 und den Daten des Planjahres 2020 sind auch die bisher absehbaren Werte der mittelfristigen Finanzplanung

für das Finanzplanungsjahr 2021 ausgewiesen.

Die Finanzplanjahre 2022 und 2023 sind produktbezogen nicht dargestellt, da innerhalb dieses Zeitraumes grundsätzlich noch von Veränderungen ausgegangen werden muss,

die derzeit noch nicht absehbar sind.

Aus den Erläuterungen sind weitere Informationen zu den Produktbeschreibungen bzw. zu Veränderungen ersichtlich.

Die Entwicklung der mittelfristigen Finanzplanung der Jahre 2021 bis 2023 ist in den Darstellungen der Teilhaushalte abgebildet.

Hier werden, mit wenigen Ausnahmen, die Daten mehrerer Produktbudgets zusammengefasst, so dass eine Verlässlichkeit deutlich höher ist, als bei Betrachtung einzelner Produkte.

 

Im vorliegenden Fall ist der Teilhaushalt 02 - Seiten 155 bis 157 - betroffen.

 

Zusätzliche Erläuterungen:

 

Die im Haushaltsentwurf enthaltenen Zuschüsse sind in der Anlage (Seite 16) gesondert aufgeführt.

 

Die geplanten Investitionen sind im Investitionsprogramm/Investitionsförderprogramm 2020 - 2023 aufgeführt (Seite 390).

 

Nachstehend wird auf die wesentlichen Abweichungen zwischen der Haushaltsplanung 2019 und der Haushaltsplanung 2020 eingegangen.

 

Fachdienst Straßenbau

 

Preissteigerungen und erhöhter Sanierungsbedarf, sowie die Neuveranschlagung von Brückeninstandsetzungen führen im Wesentlichen zu einem in Höhe von ca. 250.000 € höheren Zuschussbedarf.

 

Fachdienst Bauordnung, Raumordnung

 

Ein um ca. 160.000 € erhöhter Zuschussbedarf ergibt sich aufgrund der Anpassung der Personalkosten, aber auch für Mehraufwendungen für die Digitalisierung der Altakten.

 

Fachdienst Immobilienwirtschaftsbetrieb

 

Haushaltsrechtlich müssen pro Jahr die Mittel veranschlagt werden, die in dem jeweiligen Jahr kassenwirksam werden.

Daher ist eine Aufteilung auf die verschiedenen Jahre richtig. Im Zuge der fortschreitenden Planung, können Preissteigerungen eingeplant und die Auszahlungen der einzelnen Baumaßnahmen auf die verschiedenen Jahre aufgeteilt werden.

Eine aktuelle Aufstellung und Vergleich mit der Planung vom 01.08.2019 ergibt sich aus der Anlage.

 

Danach werden gegenüber dem vorgelegten Entwurf der Haushaltsplanung 2020 für das Jahr 2020 ca. 11 Mio. € weniger Auszahlungen und für die Folgejahre ca. 19,3 Mio. € mehr Auszahlungen benötigt.

Restansätze aus dem Jahr 2019 in Höhe von ca. 5 Mio. Euro werden dagegen nicht weiter benötigt.

 

Veränderungen für den Ergebnishaushalt ergeben sich für den Fachdienst Immobilienwirtschaft dadurch nicht.

 

 

 

 

Ziele / Wirkungen:

 

Ziele und Wirkungen sind in den einzelnen Produktbeschreibungen dargestellt.

 

 

Ressourceneinsatz:

 

Die finanziellen und personellen Mittel sind in den Produktbeschreibungen dargestellt.

 

Schlussfolgerung:
 

Der Haushaltsplan ist wie vorgelegt zu beschließen.

 

 


Investitionen FD 27 2020 - 2023

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 FD 27 Investitionen 2020_2023 (12 KB) PDF-Dokument (79 KB)